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des Brandholzes, wie es das Reglement des <tt>Duc de Richelieu</tt> vom 28. Oktober vorschreibt, zu verlieren. | |||
Ein Vortrab des Regiments <tt>Royal Pologne</tt>, aus 1 Obrist-Leutnant, 1 Major und 24 „Reutern“ nebst Pferden und Bagage verschiedener Offiziere bestehend, langt am 13. hier an. Der Graf de Montmorency ist auch anwesend und verhandelt an demselben Tage im Hause der Obristin v. Blanckenburg mit den beiden Bürgermeistern. | |||
Wir lassen das Protokoll dieser Verhandlung im Wortlaut folgen: | |||
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Protokoll: | |||
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Herford, 13. November 1757. | |||
„Nachdem der hies. Kommandant Herr Graf de Montmorency heute Mittag die beiden Bürgermstr. bei der Frau Obristin v. Blanckenburg getroffen, wird bestimmt, | |||
1. daß der Magistrat u. die Stadt ihm ein anständiges <tt>logement</tt> mit hinlänglichen Zimmern zur Wohnung, <tt>Cabinet</tt>, <tt>Antichambre</tt>, Speisegemach und Aufenthalt für 3 Bediente verschaffen müsse, da man von seiten hochfürstl. Abtei nicht geschehen lassen wollte, daß das Hôtel der Prinzessin zu Anhalt (Westfeld) auf abteil. Freiheit dazu genommen würde; | |||
2. daß ein Holz-Magazin in der Stadt eingerichtet würde, um einem jeden Soldaten täglich seine Portion Brandholz daraus zu reichen, und dadurch zu verhindern, daß er seinem Wirt darunter zur Last falle und mehr verbrauche als nötig wäre; | |||
3. daß auf allen Gassen durch die ganze Stadt Laternen gesetzt werden müssen, um des Nachts alle etwaigen <tt>excesse</tt> und Unordnungen durch die zu dem Ende zu schickende <tt>patrouillen</tt> desto besser verhüten und die Thäter ausfündig machen zu können; | |||
4. daß allhier Wochenmärkte gehalten und darauf alle <tt>denrées</tt> Waren und Lebensmittel zum feilen Kauf gestellet werden müssen; | |||
5. daß es an hinlängl. Bier nicht fehle, sonderlich aber auch eine stärkere Sorte Bier gebrauet werden müßte, | |||
6. endlich daß den mitgebrachten französischen Bäckern das nötige Weizenmehl zum Verbacken gegen billigmäßige Bezahlung geliefert werden müßte. | |||
Solchemnach ist auf vorgängige collegialische <tt>Deliberation</tt> (Beratung im Kollegium), obiger <tt>postulatorum resolviret</tt> (Forderungen beschlossen): | |||
<tt>ad</tt> 1 mit der hies. Servis-Commission wegen Ausfündigung eines <tt>convenablen</tt> (passenden) Quartiers f. d. Kommandanten Rücksprache zu halten u. desfalls alle nur erfindliche Mühe anzuwenden. | |||
<tt>ad</tt> 2 ist zwar <tt>remonstration</tt> (Gegenvorstellung) geschehen, daß die Einquartierung der Wintergarnison nur an die besten u. bemitteltsten Bürger gerichtet, solche verhoffentlich ihren Einquartierten das benötigte Holz zu liefern imstande sein würden, maßen das Stadtgehölze eigentlich nicht zum Brand, |
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1757
des Brandholzes, wie es das Reglement des Duc de Richelieu vom 28. Oktober vorschreibt, zu verlieren.
Ein Vortrab des Regiments Royal Pologne, aus 1 Obrist-Leutnant, 1 Major und 24 „Reutern“ nebst Pferden und Bagage verschiedener Offiziere bestehend, langt am 13. hier an. Der Graf de Montmorency ist auch anwesend und verhandelt an demselben Tage im Hause der Obristin v. Blanckenburg mit den beiden Bürgermeistern.
Wir lassen das Protokoll dieser Verhandlung im Wortlaut folgen:
Protokoll:
Herford, 13. November 1757.
„Nachdem der hies. Kommandant Herr Graf de Montmorency heute Mittag die beiden Bürgermstr. bei der Frau Obristin v. Blanckenburg getroffen, wird bestimmt,
1. daß der Magistrat u. die Stadt ihm ein anständiges logement mit hinlänglichen Zimmern zur Wohnung, Cabinet, Antichambre, Speisegemach und Aufenthalt für 3 Bediente verschaffen müsse, da man von seiten hochfürstl. Abtei nicht geschehen lassen wollte, daß das Hôtel der Prinzessin zu Anhalt (Westfeld) auf abteil. Freiheit dazu genommen würde;
2. daß ein Holz-Magazin in der Stadt eingerichtet würde, um einem jeden Soldaten täglich seine Portion Brandholz daraus zu reichen, und dadurch zu verhindern, daß er seinem Wirt darunter zur Last falle und mehr verbrauche als nötig wäre;
3. daß auf allen Gassen durch die ganze Stadt Laternen gesetzt werden müssen, um des Nachts alle etwaigen excesse und Unordnungen durch die zu dem Ende zu schickende patrouillen desto besser verhüten und die Thäter ausfündig machen zu können;
4. daß allhier Wochenmärkte gehalten und darauf alle denrées Waren und Lebensmittel zum feilen Kauf gestellet werden müssen;
5. daß es an hinlängl. Bier nicht fehle, sonderlich aber auch eine stärkere Sorte Bier gebrauet werden müßte,
6. endlich daß den mitgebrachten französischen Bäckern das nötige Weizenmehl zum Verbacken gegen billigmäßige Bezahlung geliefert werden müßte.
Solchemnach ist auf vorgängige collegialische Deliberation (Beratung im Kollegium), obiger postulatorum resolviret (Forderungen beschlossen):
ad 1 mit der hies. Servis-Commission wegen Ausfündigung eines convenablen (passenden) Quartiers f. d. Kommandanten Rücksprache zu halten u. desfalls alle nur erfindliche Mühe anzuwenden.
ad 2 ist zwar remonstration (Gegenvorstellung) geschehen, daß die Einquartierung der Wintergarnison nur an die besten u. bemitteltsten Bürger gerichtet, solche verhoffentlich ihren Einquartierten das benötigte Holz zu liefern imstande sein würden, maßen das Stadtgehölze eigentlich nicht zum Brand,