Herforder Chronik (1910)/281: Unterschied zwischen den Versionen

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Obwohl sie etwa 300 Jahre später fällt, teilen wir hier eine ähnliche, aber von weltlichem Glanz überstrahlte Feierlichkeit, die Inthronisation einer evangelischen Äbtissin, aus Mosers deutschem Staatsrecht, Band 11, mit <ref>Abgedruckt im Kreisblatt 1883 Nr. 31,</ref>):
 
„Anno 1729 am 10. Oktober wurde die verwitwete Markgräfin von Brandenburg-Schwedt mit diesen Zeremonien zur Äbtissin von Herford inthronisirt: Nachdem acht Tage vorher am Sonntag von der Kanzel der hierzu gesetzte Tag notifizirt und zum öffentlichen Gottesdienst der 10. Oktober anberaumt, auch die sämtliche Gemeinde hierzu eingeladen worden, wurde durch Läuten aller Glocken Tages vorher als den 9. solches nochmals bekannt gemacht. Das adeliche Stift, die Kapitulare, Benefiziaten, nebst dem ganzen Rat, Neustädter Kapitel, Geistliche und übrigen Vasallen, erschienen eingeladenermaßen gesetzten Tages als den 10. Oktober, vormittags 9 Uhr. Als nun alle gedachte Kollegia in dem großen Lehensaal, und die Vasallen nebst anderen invitierten Fremden von Stande in dem großen Speisegemach sich versammelt befanden, wurde der königl. preuß. Abgesandte durch der Frau Äbtissin Leibkutsche abgeholt und empfangen, auch gehörige Audienz erteilt. Da die Prozession ihren Anfang nehmen sollte, wurden alle Glocken der Stadt geläutet, und alle Thüren, wie auch der Gang, wodurch die Prozession gehen sollte, mit königl. preuß. Garnison besetzt. Hierauf machte der Abteil. Amtmann den Anfang zu folgender Ordnung: 1) Notariell und Zeugen. 2) alle gegenwärtige Benefiziaten. 3) Alle des Stifts und Kapitels subalterne Bediente. 4) Alle Vikarii der Alt- und Neustadt. 5) Alle vom Stift dependirende Pastores vom Lande, Rektor und Konrektor der Schulen. 6) Die sämtlichen Stadt- und Stiftsprediger, wie auch das Kapitel der Neustadt, alle paarweis in ihrer Ordnung. Hierauf folgte: 7) der Magistrat <tt>in corpore</tt> mit dessen Bürgermeister, Stadtlichter u. s. w. 8) Alle höhere fürstl. Kanzleibeamte und Räte in ihrer Ordnung. 9) Alle adeliche Vasallen, fremde Kavaliere, sämtliche Herren Offiziere, gräfliche und andere invitierte Personen. Sodann zwei Marschälle: als das Erbschenkamt von dem Herrn Drost von Ninck zu Kilver übernommen; das Erbjägermeisteramt von dem Herrn Landkommissarius von Eller übernommen. Se. königl. Majestät in Preußen kommittirter Minister Herr Geh. Rat von Meinders folgte, zur Rechten den Herrn Obristen von Lewald, und zur Linken den Herrn Obristlieutenant von Brumser habend, welchen die Kapitulare als Herr Graf von Arco und Herr von Heimburg u. s. w., folgten. Drei Marschälle, als Erbtruchseß Herr Obristlieutenant von Donop zu Stevering (Stedefreund), der Herr Hofmarschall von Stosch, und als Erbmarschall der herzoglich lothringische Kämmerer Herr v. Gahlen. Hierauf erschien die Frau Äbtissin, in einer expres hiezu von schwarzem Sammet allenthalben mit Hermelin aufgeschlagenen Kleidung, von Sr. Durchlaucht dem Herzog von Sachsen-Barby und Herrn Grafen Christoph Ludwig von der Lippe geführt, deren Schleppe durch den Herrn von Beesten und Herrn von Gresten getragen wurde. Demnächst folgte die Prinzessin von Nassau, als Küsterin und Kanonissin dieses Stiftes, von dem Herrn Grafen Alexander v. d. Lippe geführt, deren Schleppe von Herrn von Exterde zu Ahmsen getragen. Hiernächst folgten die Prälatinnen und sämtliche Stiftsdamen vom Berge, alle in ihrem Ordenshabit, alle Hof- und übrigen Damen, hinter denen die übrigen Hofstaatsbedienten, Pagen, Mohren, Heiducken und alle in Livree stehenden Bedienten den Schluß machten.
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Obwohl sie etwa 300 Jahre später fällt, teilen wir hier eine ähnliche, aber von weltlichem Glanz überstrahlte Feierlichkeit, die Inthronisation einer evangelischen Äbtissin, aus Mosers deutschem Staatsrecht, Band 11, mit [1]):

„Anno 1729 am 10. Oktober wurde die verwitwete Markgräfin von Brandenburg-Schwedt mit diesen Zeremonien zur Äbtissin von Herford inthronisirt: Nachdem acht Tage vorher am Sonntag von der Kanzel der hierzu gesetzte Tag notifizirt und zum öffentlichen Gottesdienst der 10. Oktober anberaumt, auch die sämtliche Gemeinde hierzu eingeladen worden, wurde durch Läuten aller Glocken Tages vorher als den 9. solches nochmals bekannt gemacht. Das adeliche Stift, die Kapitulare, Benefiziaten, nebst dem ganzen Rat, Neustädter Kapitel, Geistliche und übrigen Vasallen, erschienen eingeladenermaßen gesetzten Tages als den 10. Oktober, vormittags 9 Uhr. Als nun alle gedachte Kollegia in dem großen Lehensaal, und die Vasallen nebst anderen invitierten Fremden von Stande in dem großen Speisegemach sich versammelt befanden, wurde der königl. preuß. Abgesandte durch der Frau Äbtissin Leibkutsche abgeholt und empfangen, auch gehörige Audienz erteilt. Da die Prozession ihren Anfang nehmen sollte, wurden alle Glocken der Stadt geläutet, und alle Thüren, wie auch der Gang, wodurch die Prozession gehen sollte, mit königl. preuß. Garnison besetzt. Hierauf machte der Abteil. Amtmann den Anfang zu folgender Ordnung: 1) Notariell und Zeugen. 2) alle gegenwärtige Benefiziaten. 3) Alle des Stifts und Kapitels subalterne Bediente. 4) Alle Vikarii der Alt- und Neustadt. 5) Alle vom Stift dependirende Pastores vom Lande, Rektor und Konrektor der Schulen. 6) Die sämtlichen Stadt- und Stiftsprediger, wie auch das Kapitel der Neustadt, alle paarweis in ihrer Ordnung. Hierauf folgte: 7) der Magistrat in corpore mit dessen Bürgermeister, Stadtlichter u. s. w. 8) Alle höhere fürstl. Kanzleibeamte und Räte in ihrer Ordnung. 9) Alle adeliche Vasallen, fremde Kavaliere, sämtliche Herren Offiziere, gräfliche und andere invitierte Personen. Sodann zwei Marschälle: als das Erbschenkamt von dem Herrn Drost von Ninck zu Kilver übernommen; das Erbjägermeisteramt von dem Herrn Landkommissarius von Eller übernommen. Se. königl. Majestät in Preußen kommittirter Minister Herr Geh. Rat von Meinders folgte, zur Rechten den Herrn Obristen von Lewald, und zur Linken den Herrn Obristlieutenant von Brumser habend, welchen die Kapitulare als Herr Graf von Arco und Herr von Heimburg u. s. w., folgten. Drei Marschälle, als Erbtruchseß Herr Obristlieutenant von Donop zu Stevering (Stedefreund), der Herr Hofmarschall von Stosch, und als Erbmarschall der herzoglich lothringische Kämmerer Herr v. Gahlen. Hierauf erschien die Frau Äbtissin, in einer expres hiezu von schwarzem Sammet allenthalben mit Hermelin aufgeschlagenen Kleidung, von Sr. Durchlaucht dem Herzog von Sachsen-Barby und Herrn Grafen Christoph Ludwig von der Lippe geführt, deren Schleppe durch den Herrn von Beesten und Herrn von Gresten getragen wurde. Demnächst folgte die Prinzessin von Nassau, als Küsterin und Kanonissin dieses Stiftes, von dem Herrn Grafen Alexander v. d. Lippe geführt, deren Schleppe von Herrn von Exterde zu Ahmsen getragen. Hiernächst folgten die Prälatinnen und sämtliche Stiftsdamen vom Berge, alle in ihrem Ordenshabit, alle Hof- und übrigen Damen, hinter denen die übrigen Hofstaatsbedienten, Pagen, Mohren, Heiducken und alle in Livree stehenden Bedienten den Schluß machten.

  1. Abgedruckt im Kreisblatt 1883 Nr. 31,