Herforder Chronik (1910)/279: Unterschied zwischen den Versionen
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der Lehnsträger entgegen. Jedoch über die dabei üblichen Förmlichkeiten belehrt uns erst 1443 der Protokollführer des Lehnsbuches der Äbtissin | |||
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Margareta v. Gleichen (1442 bis 1448). | |||
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Am 1. Oktober 1443 <ref>Nach Darpe, a. a. O. Seite 247.</ref> wollte sie zum ersten Male nach ihrer Erwählung und Bestätigung im Lehnsaale der Abtei das Lehnsgericht „sitzen“. Tags zuvor ließ sie diese Absicht von den Kanzeln der Pfarrkirchen verkündigen. Als Zeugen standen ihr zur Seite ein öffentlicher Notar Konrad Blomensteyn, der ein Kleriker der Paderborner Diözese war, ferner der Wochenherr Hermann Sundermann von der Pusinnenkirche und Rembart Bobbinkhus, der Rektor der Kirche auf dem Berge. | |||
Aus der Reihe der Harrenden trat zuerst Swederus de Busche hervor, beugte vor der Äbtissin die Knie und bat mit gefalteten Händen um die Bestätigung seiner Güter, die er von der Abtei zu Lehen trug. Es wurde ihm unter der von alters her üblichen Feierlichkeit, die leider nicht mitgeteilt wird, gewährt, worauf er den Treueid leistete. Darauf folgten noch viele andere Lehnsträger. | |||
Die höchsten Ehrungen erfuhr jede Äbtissin am Tage ihrer Einführung oder Inthronisation. Um ein Bild des bei solchen Festen entfalteten kirchlichen wie weltlichen Gepränges vorzuführen, mag hier die Beschreibung eines solchen aus vorreformatorischer Zeit folgen. Wir verdanken sie gleichfalls einem Protokollführer und zwar dem des Lehnsbuches von 1494 <ref>y Darpe, a. a. O. Seite 274.</ref>. Mit Fortlassung aller Weitläufigkeiten mag hier der ursprünglich lateinische Text in freier Übertragung folgen: | |||
Nach dem Tode der Äbtissin | |||
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Anna von Hunolstein (1484-1494) | |||
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wählte der Konvent die Gräfin | |||
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Bonizet von Limburg-Styrum (1494-1520) | |||
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auf den abteilichen Stuhl. Sobald der Erzbischof Hermann von Köln die Wahl urkundlich bestätigt hatte, ward der 15. Juli 1494 als Tag der Inthronisation bestimmt. | |||
Zu der Feier hatte sich die gesamte Geistlichkeit von Herford eingefunden. Da waren zunächst die Kapitularen und andere Glieder der Pusinnen- (Münster-) Kirche, der Dekan und das Kapitel des hl. Johannes und Dionysius (Neustadt), die Dekanin mit den Stiftsfräulein vom Berge, dann folgten die Mönche vom Orden des hl. Johannes von Jerusalem <ref>Vom Komturhof, jetzt kathol. Kirche.</ref>, die Klosterbrüder des Franziskaner- (Barfüßer-) und des Augustinerordens, dazu die Fraterherren, und endlich schlossen sich die weltlichen Beamten, die Vasallen, Ministerialen und Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Herford an, - sie alle führten in einem wohl- | |||
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der Lehnsträger entgegen. Jedoch über die dabei üblichen Förmlichkeiten belehrt uns erst 1443 der Protokollführer des Lehnsbuches der Äbtissin
Margareta v. Gleichen (1442 bis 1448).
Am 1. Oktober 1443 [1] wollte sie zum ersten Male nach ihrer Erwählung und Bestätigung im Lehnsaale der Abtei das Lehnsgericht „sitzen“. Tags zuvor ließ sie diese Absicht von den Kanzeln der Pfarrkirchen verkündigen. Als Zeugen standen ihr zur Seite ein öffentlicher Notar Konrad Blomensteyn, der ein Kleriker der Paderborner Diözese war, ferner der Wochenherr Hermann Sundermann von der Pusinnenkirche und Rembart Bobbinkhus, der Rektor der Kirche auf dem Berge.
Aus der Reihe der Harrenden trat zuerst Swederus de Busche hervor, beugte vor der Äbtissin die Knie und bat mit gefalteten Händen um die Bestätigung seiner Güter, die er von der Abtei zu Lehen trug. Es wurde ihm unter der von alters her üblichen Feierlichkeit, die leider nicht mitgeteilt wird, gewährt, worauf er den Treueid leistete. Darauf folgten noch viele andere Lehnsträger.
Die höchsten Ehrungen erfuhr jede Äbtissin am Tage ihrer Einführung oder Inthronisation. Um ein Bild des bei solchen Festen entfalteten kirchlichen wie weltlichen Gepränges vorzuführen, mag hier die Beschreibung eines solchen aus vorreformatorischer Zeit folgen. Wir verdanken sie gleichfalls einem Protokollführer und zwar dem des Lehnsbuches von 1494 [2]. Mit Fortlassung aller Weitläufigkeiten mag hier der ursprünglich lateinische Text in freier Übertragung folgen:
Nach dem Tode der Äbtissin
Anna von Hunolstein (1484-1494)
wählte der Konvent die Gräfin
Bonizet von Limburg-Styrum (1494-1520)
auf den abteilichen Stuhl. Sobald der Erzbischof Hermann von Köln die Wahl urkundlich bestätigt hatte, ward der 15. Juli 1494 als Tag der Inthronisation bestimmt.
Zu der Feier hatte sich die gesamte Geistlichkeit von Herford eingefunden. Da waren zunächst die Kapitularen und andere Glieder der Pusinnen- (Münster-) Kirche, der Dekan und das Kapitel des hl. Johannes und Dionysius (Neustadt), die Dekanin mit den Stiftsfräulein vom Berge, dann folgten die Mönche vom Orden des hl. Johannes von Jerusalem [3], die Klosterbrüder des Franziskaner- (Barfüßer-) und des Augustinerordens, dazu die Fraterherren, und endlich schlossen sich die weltlichen Beamten, die Vasallen, Ministerialen und Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Herford an, - sie alle führten in einem wohl-