Platjenwerbe Nr.34: Unterschied zwischen den Versionen
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===Ehevertrag von Carsten Köster mit Anna Adelheid Hashagen von 1828=== | ===Ehevertrag von Carsten Köster mit Anna Adelheid Hashagen von 1828=== | ||
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Kund und zu wissen sey hiermit, daß heute am unten gesetzten Dato, zur christlichen Ehe verlobung, zwischen des Ehr und Achtbahren Junggesellen '''Carsten Köster''', jüngster Sohn des weyl: Ehr und Achtbahren '''Harm Köster zu Leuchtenburg''', als Bräutigam eines Theils, und der Ehr und Tugendahmen Jungfer '''Anna Adelheit Haßhagen''', des Ehr und Achtbaren '''Marten Haßhagen zu Plattjenwerbe''', älteste Tochter als Braut am anderen Theil, mit zuziehung der nächsten Freunde und Anverwandten ist verabredet, geschloßen und vollzogen worden, wie folget: | Kund und zu wissen sey hiermit, daß heute am unten gesetzten Dato, zur christlichen Ehe verlobung, zwischen des Ehr und Achtbahren Junggesellen '''Carsten Köster''', jüngster Sohn des weyl: Ehr und Achtbahren '''Harm Köster zu Leuchtenburg''', als Bräutigam eines Theils, und der Ehr und Tugendahmen Jungfer '''Anna Adelheit Haßhagen''', des Ehr und Achtbaren '''Marten Haßhagen zu Plattjenwerbe''', älteste Tochter als Braut am anderen Theil, mit zuziehung der nächsten Freunde und Anverwandten ist verabredet, geschloßen und vollzogen worden, wie folget: | ||
<center>§ 1,</center> | <center> § 1,</center> | ||
Die Braut bringt ihrem Bräutigam aus ihrer Elterlichen Stelle an Brautschatz zu, fünfzig Thaler in Golde, einen Brautwagen, eine Kuh, und von denen bey der Stelle sich befindenden angehäuften ‚Erbländerreyen 100 Reichsthaler in Golde, so wie ihr solches alles schon in der Ehestiftung ihres Bruders Lüer Haßhagen zugeschrieben ist, und dieser ihr Bruder Lüer Haßhagen verpflichtet ist, ihr solches nach seiner Ehestiftung auszubezahlen. Dahingegen | Die Braut bringt ihrem Bräutigam aus ihrer Elterlichen Stelle an Brautschatz zu, fünfzig Thaler in Golde, einen Brautwagen, eine Kuh, und von denen bey der Stelle sich befindenden angehäuften ‚Erbländerreyen 100 Reichsthaler in Golde, so wie ihr solches alles schon in der Ehestiftung ihres Bruders Lüer Haßhagen zugeschrieben ist, und dieser ihr Bruder Lüer Haßhagen verpflichtet ist, ihr solches nach seiner Ehestiftung auszubezahlen. Dahingegen | ||
<center>§ 2,</center> | <center> § 2,</center> | ||
Setzt der Bräutigam seiner Braut in Ansehung waß ihm von seiner Elterlichen Stelle und Vermögen, zu erwarten stehet, und waß er sich selbst erworben hat, in dem Mitgenuß seines gesammten Vermögens hiermit ein. Schließlich | Setzt der Bräutigam seiner Braut in Ansehung waß ihm von seiner Elterlichen Stelle und Vermögen, zu erwarten stehet, und waß er sich selbst erworben hat, in dem Mitgenuß seines gesammten Vermögens hiermit ein. Schließlich | ||
<center>§ 3,</center> | <center> § 3,</center> | ||
Ist unter diesen nun angehenden Eheleuten, wegen ihres zusammen gebrachten Vermögens, '''''Länger = Leib, Länger = Guth''''' Stipuliert und festgesetzt, daß also der Lengst lebende, des zuerst versterbenden, einziger Erbe seyn und bleiben soll. Womit dann diese ff acta geschloßen, und um die Guthsherrliche Confirmation geziemend nachgesucht und gebeten wird. | Ist unter diesen nun angehenden Eheleuten, wegen ihres zusammen gebrachten Vermögens, '''''Länger = Leib, Länger = Guth''''' Stipuliert und festgesetzt, daß also der Lengst lebende, des zuerst versterbenden, einziger Erbe seyn und bleiben soll. Womit dann diese ff acta geschloßen, und um die Guthsherrliche Confirmation geziemend nachgesucht und gebeten wird. | ||
Aktuelle Version vom 28. April 2018, 19:23 Uhr
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Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Landkreis Osterholz > Platjenwerbe
Einleitung
Platjenwerbe Nr.34, Hof in Platjenwerbe, jetzt Gemeinde Ritterhude, Kreis Osterholz, Niedersachsen.
Lage auf der Höfekarte anzeigen.
Geschichte des Hofes
Allgemein
Chronologische Dokumentation
1789 (Tobacks-Accise für das Dorf Platjenwerbe):
23. Dierk Ehlers
1812 (Meierbrief):
Abgleich und Erneuerung eines bestehenden Meiervertrages wegen Wechsels der Gutsherrschaft. Vorgeladen ist der Gutsmeier Dierk Ehlers zu Platjenwerbe Nro 11 Commune Lesum.
Meiergefälle:
- Erstens - An Zins drey Reichsthaler sechs und dreyßig Grote.
- Zweitens - Sechs Handdiensttage in corpore, oder wenn solche nicht verlangt werden, dafür sechs und dreißig Grote.
- Drittens - Ein Rauchhuhn in natura zu liefern, oder wenn solches nicht verlangt wird dafür sechs Grote.
- Viertens - für Vergrößerung des Hofes achtzehn Grote.
- Fünftens - für den ihm anno 1727 angewiesenen Ort sechs Grote.
- Sechstens - für Vergrößerung des Vorhofes sechs und dreißig Grote.
- Siebtens - von Beusmanns Stelle fünfzig Grote.
- Achtens - für den 1764 eingetanenen Winkel bei seinem Vorhofe achtzehn Grote.
alles in Cassamüntze.
- Neuntens - an Zins Rogken ein Viertel zwey Spint Bremer-Maaße.
Der vorgeladene Gutsmeier Dierk Ehlers in Person erschienen, erkannte die Richigkeit der Angabe der Meiergefälle an, und erklärte, daß zu der Meierstelle folgende Ländereien gehörten als
- a) Ein Hausplatz und Garten, zwey Viertel Einsaat haltend, und mit Hinrich Droste ? Stelle Nord, und Cartsten Melchers Witwe ins Süden benachbart.
- b) Ein Kamp beim Hause belegen, von zwey Viertel zwey Spint Einsaat groß benachbart mit ebenbenannten, und ebenso.
- c) Drey Viertel Saatland auf dem Leesumer Felde mit Behrend Kühlken ins Osten und Claus Jachens ins Westen benachbart.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
1820-1846 (Langenholz-Theilung):
Im Verzeichnis der Gemeinheitsberechtigten Eingessenen der Dorfschaft Platjenwerbe und in einer späteren Aufstellung von Interessenten am Teilungsprozeß wird unter der Ordnungs-Nr. 6 Dierk Ehlers, jetzt Carsten Köster – derselbe 1842 abgelöset – aufgeführt. In den Abfindungstabellen ist vermerkt, was jeder Interessent wirklich aus der Gemeinheitsteilung erhalten hat. Unter der Ordnungsnummer 6 sind für Dierk Ehlers, jetzt Carsten Köster für dessen Schullenstich die folgenden Parzellen mit Charten-Nr. vergeben:
- Der Anschuß am Grashofe - 046
- Im sogenannten Holze am großen Glindberge und der Aue - 139
- Auf dem Vorbrennen - 188
- Oestlich von Brundorf am Hauptwege nach Lehnstedt - 205
1852 (Einwohnerliste):
Urliste der Einwohner und Wohngebäude in Platjenwerbe Nr. 11 vom 3. Dezember 1852, aufgenommen von Baumeister Hermann Kühlken aus Platjenwerbe:
Tagelöhner Karsten Köster (56), Ehefrau Anna (40), Sohn Tagelöhner Hermann (23), Tochter Meta (20), Tochter Gretje (14), Sohn Lüder (8), Sohn Martin (6).
1864 (Einwohnerliste):
Urliste der Einwohner und Wohngebäude in Platjenwerbe Nr. 34 vom 3. Dezember 1864, aufgenommen von dem Vorsteher Hinrich Seiden aus Platjenwerbe:
Tagelöhner Karsten Kösten (68), Ehefrau Anna (55), Sohn Zigarrenarbeiter Hermann (33), Tochter Meta (31), Tochter Gretha (26), Sohn Johann (8).
1874/75 (Grundsteuer):
Bei der Grundsteuerveranlagung werden in den Gemarkungsakten zum Ur-Kataster von Platjenwerbe für Platjenwerbe Nr. 34 dem Arbeiter Johann Buse folgende Flächen zugewiesen:
Blatt 1 Parzelle 20; Blatt 2 Parzellen 34, 35, 36, 37, 38.
Geschlechterfolge
Ehlers-Arnken
Berend Ehlers
* um 1657
+ 1735 Platjenwerbe
- Köthner
oo 1687 Lesum
Anna Arnken
* 1659 Erve
+ 1734 Platjenwerbe
Ehlers-Haßhagen
Dirich Ehlers
* 1688 Platjenwerbe
† 1766 Platjenwerbe
- Köthner in Platjenwerbe
oo 1760 Lesum
Lücke Haßhagen
* 1693 Platjenwerbe, Hofstelle Nr. 2
† 1758 Platjenwerbe
Ehlers-Fechtmann
Dierk Ehlers
* 1759 Platjenwerbe
† 1830 Platjenwerbe
- Köthner - 1812 Stellewirt
oo 1783 Lesum
Anne Fechtmann
* 1762 Platjenwerbe Hofstelle Nr. 3
† 1833 Platjenwerbe
- Tochter von Jürgen Fechtmann aus Platjenwerbe und Gesche Melcher aus Stendorf
Ehlers-Heumann
Jürgen Ehlers
* 1794 Platjenwerbe
† 1858 Habichthorst
- Köthner - Anbauer
oo 1823 Grambke
Anna Heumann
* 1797 Lesumbrok
+ vor 1853
- Tochter von Johann Heumann und Margaretha Huskamp aus Lesumbrok
- Die Kinder werden in Platjenwerbe geboren - der älteste Sohn Diedrich stirbt als Seefahrer 1853 in Maranzanillo
Der Ehevertrag aus dieser Verbindung ist unter "Ergänzende Angaben" am Ende dieser zu finden.
1830 wird die Hofstelle von Jürgen Ehlers an den meistbietenden Carsten Köster aus bey Lesumstotel veräußert.
oo 1853 Lesum, St. Martini (2. Ehe)
Maria Catharina Körner
* 1808 Luchtingen
† 22.06.1856 Habichthorst
- Dienstmagd in Grohn
- Tochter von Andreas Körner und Theresia, geb. Struck
oo 1856 Lesum, St. Martini (3. Ehe)
Wubke Catharina Wätjen
* 1815 Buschhausen
†
- Tochter von Johann Hinrich Wätjen und Metta Schwanewedel
oo Lesum, St. Martini
Johann Bolte
* 1811 Platjenwerbe
† 1874 Wollah
- Köthner und Zimmermann in Wollah
- Sohn von Ludwig Ernst Friedrich Bolte aus Martfeld und Anne Christine Jachens aus Platjenwerbe
Köster-Hashagen
Carsten Köster
* 1796 Leuchtenburg
†
- Kötner und Zimmermann
- Sohn von Harm Köster aus Holthorst und Gesche Adelheid Hashagen aus Platjenwerbe
- 1830 wird die Hofstelle von Jürgen Ehlers an den meistbietenden Carsten Köster aus Platjenerbe veräußert.
- 1848 Ablösung der Stelle - 1852 als Stellewirt
oo 1828 Lesum, St. Martini
Anna Adelheit Hashagen
* 1828 Platjenwerbe, Hofstelle Nr. 2
† 1843 Platjenwerbe
oo 1843 Lesum, St. Martini
Anna Fechtmann
*1810 Platjenwerbe
† 1871 Platjenwerbe
- Tochter von Martin Fechtmann und Beke Bruns aus Platjenwerbe
Für beide Ehen werden Eheverträge geschlossen und sind unter Ergänzende Angaben wiedergegeben.
Köster
Hermann Köster
* 1829 Platjenwerbe
† 1874 Platjenwerbe
- Cigarrenarbeiter - blieb ledig
Köster-Buse
Gretje Köster
* 1838 Platjenwerbe
† 1881 Platjenwerbe
- Schwester von Hermann Köster
oo 1869 Platjenwerbe, im Hause
Johann Friedrich Buse
* 1837 Hinnebeck
†
- Schiffszimmermann
- Sohn von Gerd Hinrich Buse aus Groß-Nenndorf, Amt Thedinghausen, und Ehefrau Metta Hedwig, geb. Mohrmann
In einem Vertrag zwischen Carsten Köster und seiner Tochte Grietje, die dem Schiffszimmermann Johann Friedrich Buse versprochen ist, wurde folgende Vereinbarung zu Gunsten ihres Bruders Johann Hinrich geschlossen:
Johann Hinrich, 12 Jahre alt, ungesund, muß auf der Stelle vollständig alimentiert, mit Kleidung, Wäsche, Arzt und Medicin versorgt werden. Nach dem Ableben beider Altentheiler soll er das von seiner Mutter eingebrachte Bett haben. Seine Abfindung vom älterlichen Vermögen wird in Rücksicht darauf, daß er voraussichtlich nie erwerbsfähig wird, auf Sechshundert Thaler Gold festgesetzt. Sollte der kranke Johann Hinrich auf der Stelle nicht gut behandelt werden, so hat der Vater und nach dessen Tode der für Johann Hinrich zu bestellende Curator jederzeit das Recht, den Johann Hinrich ganz von der Stelle wegzunehmen und anderweit unterzubringen, und ist der Stellwirth alsdann verpflichtet nach vierteljähriger Aufkündigung die Abfindung ad 600 Thaler auszuzahlen. Tritt dieser Fall nicht ein, so ist die Abfindung - wenn Johann Hinrich wieder gesund werden sollte - erst bei seiner Verheirathung fällig.
Buse-Hashagen
Carl Buse
* 1871 Platjenwerbe
† 1932 Platjenwerbe
- Arbeiter (1905), Kötner (1909)
oo 1899
Katharina Louise Aline Hashagen
* 1872 Platjenwerbe
† 1932 Platjenwerbe
Laut Adressbuch wohnt dort 1926 auch der Arbeiter Gerhard Gärtner. 1938 ist Johann Buse, Handlungsgehilfe, gemeldet.
Ergänzende Angaben
Ehevertrag Jürgen Ehlers mit Anna Heumann von 1823
In dem Buch "Platjenwerbe und Stubben" von Jürgen Krumpeter ist dieser Ehevertrag wie folgt aufgeführt:
- Kund und zu wissen sei hiermit, daß heute am untangesetzten dato eine christliche Eheverlobung zwischen dem ehr- und achtbaren Junggesellen Jürgen Ehlers, des ehr- und achtbaren Dierk Ehlers zu Plätjenwerbe jüngster Sohn als Bräutigam eines Theils, und der ehr- und tugensamen Jungfer Anna Heumanns, des ehr- und achtbaren Johann Heumanns zu Lesummerbruch eheliche Tochter als Braut am anderen Theil, im Beisein der nächsten Freunde und Anverwandten ist verabredet, geschlossen und vollzogen worden, wie folgt:
- Der Bräutigam nimmt seine Braut zu sich ins Haus und des Bräutigams Eltern übergeben an diesen ihren Sohn, mit Einwilligung der Gutsherrschaft, ihre ganze Stelle mit allem Zubehör, als Haus und Hof, Land und Sand, sämtliche Mobilien, mit Schuld und Unschuld, nichts daran ausbeschieden, so wie die Alten solches jetzt alles alles in Besitz gehabt, in der Hoffnung, daß sie an den jungen Leuten immer so angesehen werden, als hätten sie ihnen noch nichts übergeben.
- Die Alten bescheiden sich lebenslänglichen Unterhalt an Essen und Trinken so, wie es die jungen Leute selbst genießen, auch die benöthigten Kleiungsstücke an Leinen und Wollenzeug und der Vater freien Rauchtabak, wogegen die Alten des Hauses Beste, nach ihren Kräften mit zu suchen sich verpflichten, zu sogenannten Noth- und Biergroten bescheiden sich die Alten ein Viertel Saatland, wozu die jungen Leute den nöthigen Dünger hergeben, auch wenn die Alten es selbst nicht mehr bearbeiten können, ebenfalls bearbeiten müssen.
- Sollte aber wider Verhoffen der Fall eintreten, daß sich die Alten mit den jungen Leuten nicht länger an einen Tisch und einer Kost vertragen können und wollen, so bescheiden sich die Alten zum Altentheil, was ihnen nach Beschaffenheit der Stelle wird zutaxiert werden können, auch ein Apfel- und Birnbaum.
- Sind noch zwei Töchter als des Bräutigams leibliche Geschwister bei der Stelle vorhanden, namentlich Gesche und Johanna, diesen beiden Töchtern wird der Ein- und Ausgang im Hause bewilligt, auch in kranken Tagen von den jungen Leuten geheget und verpfleget zu werden. Die Tochter Johanna, die noch im Hause ist, wird, wenn diese bei der Stelle arbeitet, frei mit Leinenzeug und Schuh versorget, was diese aber mit Nähen im Hause verdient, daran muß dieselbe zwei Drittel an die jungen Leute abgeben und was dieselbe außerhalb des Hauses verdient, daran muß ein Drittel an die jungen Leute bezahlt werden. Bei deren einstmaligen Verheirathung erhält eine jede dieser Töchter zur gänzlichen Abfindung an der Stelle, an baaren Gelde 36 Thaler, einen Koffer und Bette, nach Hauses Vermögen.
- Die ausgeheirathete Tochter Mette, verehelichte Stelter, erhält gerade das nämliche was den beiden unverheiratheten zusteht. Der verheirathete Sohn Berend erhält zu seiner gänzlichen Abfindung 5 Thaler. Wenn eine von den unverheirateten Töchtern stirbt, müssen die jungen Leute solche beerdigen lassen, wogegen der verschriebene Brautschatz an die Stelle fällt.
- Bringet die Braut ihrem Bräutigam an Brautschatz zu, aus ihrer elterlichen Stelle an barem Gelde 50 Thaler in Golde, einen vollständigen Brautwagen nach Hauses Vermögen, eine Kuh nächst der Besten, nebst den Ehrenkleidern, welches ihr deren Bruder Behrend Heumann als Besitzer der Stelle laut Eheverschreibung auszuzahlen und zu liefern verbunden ist.
- Schließlich ist unter den neu angehenden Eheleuten wegen ihres zusammen gebrachten Vermögens länger Leib, länger Gut stipuliert und festgesetzt, daß also der längstlebende des zuerst versterbenden einziger Erbe sein und bleiben soll.
- Womit denn diese Ehe- und Pacta beschlossen und um die gutsherrliche Confirmation geziemend nachgesucht und gebeten wird.
- so geschehen zu Neuschönebeck
- den 1.ten Decbr 1823
- Unterschriften
- so geschehen zu Neuschönebeck
- Die vorstehende Eheverschreibung wird von mir hierdurch mit Vorbehalt gutsherrlicher Gerechtsame bestätigt.
- v. Borch
- v. Borch
Ehevertrag von Carsten Köster mit Anna Adelheid Hashagen von 1828
- STEMPEL-TAXE
- 2 GUTE GROSCHEN
- CONV. MÜNZE
Cassiert zu einliegender Ehestiftung des Carsten Köster zu Leuchtenburg
Kund und zu wissen sey hiermit, daß heute am unten gesetzten Dato, zur christlichen Ehe verlobung, zwischen des Ehr und Achtbahren Junggesellen Carsten Köster, jüngster Sohn des weyl: Ehr und Achtbahren Harm Köster zu Leuchtenburg, als Bräutigam eines Theils, und der Ehr und Tugendahmen Jungfer Anna Adelheit Haßhagen, des Ehr und Achtbaren Marten Haßhagen zu Plattjenwerbe, älteste Tochter als Braut am anderen Theil, mit zuziehung der nächsten Freunde und Anverwandten ist verabredet, geschloßen und vollzogen worden, wie folget:
Die Braut bringt ihrem Bräutigam aus ihrer Elterlichen Stelle an Brautschatz zu, fünfzig Thaler in Golde, einen Brautwagen, eine Kuh, und von denen bey der Stelle sich befindenden angehäuften ‚Erbländerreyen 100 Reichsthaler in Golde, so wie ihr solches alles schon in der Ehestiftung ihres Bruders Lüer Haßhagen zugeschrieben ist, und dieser ihr Bruder Lüer Haßhagen verpflichtet ist, ihr solches nach seiner Ehestiftung auszubezahlen. Dahingegen
Setzt der Bräutigam seiner Braut in Ansehung waß ihm von seiner Elterlichen Stelle und Vermögen, zu erwarten stehet, und waß er sich selbst erworben hat, in dem Mitgenuß seines gesammten Vermögens hiermit ein. Schließlich
Ist unter diesen nun angehenden Eheleuten, wegen ihres zusammen gebrachten Vermögens, Länger = Leib, Länger = Guth Stipuliert und festgesetzt, daß also der Lengst lebende, des zuerst versterbenden, einziger Erbe seyn und bleiben soll. Womit dann diese ff acta geschloßen, und um die Guthsherrliche Confirmation geziemend nachgesucht und gebeten wird.
So geschehen Plattjenwerbe, den 26ten Juny 1828.
Bräutigams Seite Braut Seite Carsten Köster Anna Adelheid Hashagen Gesche Adelheid Köster + Marten Hashagen Lüder Köster Lüeder Hashagen
Vorstehende Ehe Verschreibung wird unter der Voraussetzung, daß mit der der Braut stipulierten Abfindung die meyerrechtlinsen Pertinanzien der Stelle des Marten Hashagen nicht belastet werden, hierdurch guthsherrlich confirmiert.
Schönebeck, den 5ten Juli 1828
Siegel Fr. von der Borch.
Ehevertrag zwischen Carsten Köster und Anna Fechtmann
Ehestiftungsvertrag zwischen Carsten Köster und Anna Fechtmann zu Platjenwerbe vom 4. April 1843 | ||||
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- STEMPELTAXE 4 GUTE GROSCHEN
- STEMPELTAXE 4 GUTE GROSCHEN
zur anliegenden Ehestiftung zwischen Carsten Köster zu Platjenwerbe und Anna Fechtmann daselbst.
Gericht Lesum-Schönebeck den 4 April 1843
Mit 3 GGr. Stempel belegt
- STEMPELTAXE 2 GUTE GROSCHEN
- STEMPELTAXE 2 GUTE GROSCHEN
Kund und zu wissen sey hiermit, daß heute am unten gesetzen Dato, eine christliche Ehe Verlobung zwischen des Ehr- und Achtbahren Witwers Carsten Köster zu latjenwerbe, als Bräutigam, eines Theils, und der Ehr und Tugendsahmen Jungfer Anna Fechtmanns, Eheleibliche Tochter des weyl. Marten Fechtmann zu Plattjenwerbe, als Braut, am anderen Theil, mit Zuziehung der nächsten Freunde und Anverwandten, ist verabredet, geschlossen und vollzogen worden wie folgt.
Der Bräutigam nimmt seine Braut zu sich in sein Hauß und setzt dieselbe in den Mitgenuß seines gesammten Vermögens mit ein.
Es sind aus der ersten Ehe fünf Kinder, als zwey Söhne und drey Töchter bey der Stelle und im Hause vorhanden, diese Kinder nimmt die Braut als ihre leib eigenen Kinder an und verspricht diese Kinder fleißig zur Kirche und Schule gehen zu laßen, in aller Gottesfurcht aufzuziehen, und mit allen Benötigten versorgen und unterhalten dargegen sollen.
Die aus dieser angehenden Ehe etwa erzeugt werdenden Kinder, den vorhandenen Kindern wegen einstmahliger ausberatung von der Stelle gleich geachtet werden, jedoch sollen die vorhandenen Kinder daß vorzugsrecht an die väterliche Stelle haben.
Sollte der Bräutigam vor der Braut in den ersten 16 Jahren versterben, so bleibt derselbe daß wieder zu heuraten unbenommen, jedoch soll derselben nach künftiger Übergabe der Stelle, auch ein Althentheil zu Teil werden.
Die Braut bringt ihrem Bräutigam an selbst erworbenen Mittel 30 Thaler und aus ihrer Elterlichen Stelle an Brautschatz 5 Thaler, ein aufgemachtes Bette und ein ?, welches der Braut Schwager Johann Hedeler derselben auszuliefern schuldig ist, baar zu.
Schließlich ist unter diesen nun angehenden Eheleuten wegen ihres zusammen gebrachten Vermögens Länger Leib, länger Guth stipuliert und festgesetzt, dasß also der Lengstlebende des zuerst verstorbender einziger Erbe sein und bleiben soll.
Womit sodenn diese Ehepacta beschloßen, und um die Gerichtliche confirmation geziemend nachgesucht und gebeten wird.
So geschehen zu Neuschönebeck den 2ten April 1843.
Bräutigams Seite.
Carsten Köster
Lüder Hashagen
Braut Seite.
Anna Fechtmanns
Herrmann Fechtmann
Johann Grotheer (?)
meine XXX
A. Brandt als Zeuge
Nachdem vorstehende Ehestiftung in Gegenwart der persönlich erschienenen beiden Contrahenten, nämlich des Carsten Köster zu Plätjenwerbe und der Anna Fechtmann daselbst, so wie des ebenfalls in Person erschienenen Johann Hedeler zu Plätjenwerbe deutlich vorgelesen und von allen Anwesenden anerkannt und genehmigt worden, ist die Ehestiftung, unter Vorbehalt eines jeden Dritten Rechts, gerichtlich bestätigt.
Gericht Lesum-Schönebeck den 4. April 1843
Pagenstecher
Internetlinks
Offizielle Internetseiten
- Google-Karte mit der Lage der alten Höfe
- Heimatverein Platjenwerbe
- Ortsfamilienbuch Lesum
- DIE MAUS - Gesellschaft für Familienforschung e. V. in Bremen