Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/028: Unterschied zwischen den Versionen
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im Reinen waren, und auch wohl weil Wilhelm und Ludwig ihren Militairpflichten in Diensten der General-Staaten Genüge leisten mussten<ref>Wilhelm von Olmissen erhielt im J. 1636 das Capitains-Patent</ref>. Weniger leuchtet es ein, warum dieselbe sich auch noch späterhin verzögerte. Nachdem Wilhelm von Olmissen am 10. März 1639 sich mit Anna Catharina von Bocholtz vermählt hatte, wendet er sich an den Lehen-Director, mit Bitte, dahin zu wirken, dass er, sintemal seines abgelebten Bruders Wittwe für sich und ihre Kinder auf das Haus zur Hallen verzichtet, und dasselbe ihm in brüderlicher und schwesterlicher Theilung anerfallen, dem alten Herkommen gemäss damit belehnt werden möge, gleichwie ihm solches denn auch schon anno 1638 von ihrer Churfürstlichen Durchlaucht selbst, als er zu Düsseldorf gewesen, versprochen worden. Aber genannte Ehegatten haben erst 1644 den 22. May die Belehnung empfangen. | im Reinen waren, und auch wohl weil Wilhelm und Ludwig ihren Militairpflichten in Diensten der General-Staaten Genüge leisten mussten<ref>Wilhelm von Olmissen erhielt im J. 1636 das Capitains-Patent</ref>. Weniger leuchtet es ein, warum dieselbe sich auch noch späterhin verzögerte. Nachdem Wilhelm von Olmissen am 10. März 1639 sich mit Anna Catharina von Bocholtz vermählt hatte, wendet er sich an den Lehen-Director, mit Bitte, dahin zu wirken, dass er, sintemal seines abgelebten Bruders Wittwe für sich und ihre Kinder auf das Haus zur Hallen verzichtet, und dasselbe ihm in brüderlicher und schwesterlicher Theilung anerfallen, dem alten Herkommen gemäss damit belehnt werden möge, gleichwie ihm solches denn auch schon anno 1638 von ihrer Churfürstlichen Durchlaucht selbst, als er zu Düsseldorf gewesen, versprochen worden. Aber genannte Ehegatten haben erst 1644 den 22. May die Belehnung empfangen. | ||
Was nun den Kaufschilling des hauses zur Hallen betrifft, so hat Johann Landtmesser Bürgermeister in Wassenberg zur Berichtigung desselben den Herren von Olmissen ein Wesentliches vorgeschossen. NAchdem am 15. April 1635 zwischen den Geschwistern von Olmissen und ihrer Schwägerin Anna von Hülhoven eine Erbscheidung aufgerichtet, und den Gebüdern Wilhelm und Ludwig von Olmissen das was ihre Eltern in und um Düren an Häusern, Renten, Land und sonst gehabt, zugetheilt worden war, so verkauften dieselben am 1. May selbigen Jahrs die um Düren liegende Länderei für die Summe von 5268 Rthlr, und überwiesen diesen Betrag dem Johann Landtmesser im Abschlag seines Vorschusses( | Was nun den Kaufschilling des hauses zur Hallen betrifft, so hat Johann Landtmesser Bürgermeister in Wassenberg zur Berichtigung desselben den Herren von Olmissen ein Wesentliches vorgeschossen. NAchdem am 15. April 1635 zwischen den Geschwistern von Olmissen und ihrer Schwägerin Anna von Hülhoven eine Erbscheidung aufgerichtet, und den Gebüdern Wilhelm und Ludwig von Olmissen das was ihre Eltern in und um Düren an Häusern, Renten, Land und sonst gehabt, zugetheilt worden war, so verkauften dieselben am 1. May selbigen Jahrs die um Düren liegende Länderei für die Summe von 5268 Rthlr, und überwiesen diesen Betrag dem Johann Landtmesser im Abschlag seines Vorschusses<ref>Im J. 1650 machten die Erben des Johann Landtmesser gewesenen Rentmeisters zur Hallen noch eine Forderung von 1600 Rthlr. Der Rentmeister ist mit dem Bürgermeister identisch. Der nachfolgende Rentmeister Nicolas Brewer(Bruder des des Johann) her noch 208 Rthlr an dem Hause zu fordern. Und im J. 1761 quittirt Louise von Zastrow geborne von Kannegiesser über empfangene 104 Rthlr als Halbscheid der von ihrem Grossvater Leonard Brewer Doctor der Rechte(Sohn des Nicolas) herkommenden Obligation.</ref>. Ferner übertrugen sie am 11. May an Juncker Franz von Rehen ihr adliges Haus und Lehen zur Kallen in Düren. Aber Frau von Rehen führt am | ||
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im Reinen waren, und auch wohl weil Wilhelm und Ludwig ihren Militairpflichten in Diensten der General-Staaten Genüge leisten mussten[1]. Weniger leuchtet es ein, warum dieselbe sich auch noch späterhin verzögerte. Nachdem Wilhelm von Olmissen am 10. März 1639 sich mit Anna Catharina von Bocholtz vermählt hatte, wendet er sich an den Lehen-Director, mit Bitte, dahin zu wirken, dass er, sintemal seines abgelebten Bruders Wittwe für sich und ihre Kinder auf das Haus zur Hallen verzichtet, und dasselbe ihm in brüderlicher und schwesterlicher Theilung anerfallen, dem alten Herkommen gemäss damit belehnt werden möge, gleichwie ihm solches denn auch schon anno 1638 von ihrer Churfürstlichen Durchlaucht selbst, als er zu Düsseldorf gewesen, versprochen worden. Aber genannte Ehegatten haben erst 1644 den 22. May die Belehnung empfangen. Was nun den Kaufschilling des hauses zur Hallen betrifft, so hat Johann Landtmesser Bürgermeister in Wassenberg zur Berichtigung desselben den Herren von Olmissen ein Wesentliches vorgeschossen. NAchdem am 15. April 1635 zwischen den Geschwistern von Olmissen und ihrer Schwägerin Anna von Hülhoven eine Erbscheidung aufgerichtet, und den Gebüdern Wilhelm und Ludwig von Olmissen das was ihre Eltern in und um Düren an Häusern, Renten, Land und sonst gehabt, zugetheilt worden war, so verkauften dieselben am 1. May selbigen Jahrs die um Düren liegende Länderei für die Summe von 5268 Rthlr, und überwiesen diesen Betrag dem Johann Landtmesser im Abschlag seines Vorschusses[2]. Ferner übertrugen sie am 11. May an Juncker Franz von Rehen ihr adliges Haus und Lehen zur Kallen in Düren. Aber Frau von Rehen führt am
- ↑ Wilhelm von Olmissen erhielt im J. 1636 das Capitains-Patent
- ↑ Im J. 1650 machten die Erben des Johann Landtmesser gewesenen Rentmeisters zur Hallen noch eine Forderung von 1600 Rthlr. Der Rentmeister ist mit dem Bürgermeister identisch. Der nachfolgende Rentmeister Nicolas Brewer(Bruder des des Johann) her noch 208 Rthlr an dem Hause zu fordern. Und im J. 1761 quittirt Louise von Zastrow geborne von Kannegiesser über empfangene 104 Rthlr als Halbscheid der von ihrem Grossvater Leonard Brewer Doctor der Rechte(Sohn des Nicolas) herkommenden Obligation.