FAQ zur DNA-Genealogie: Unterschied zwischen den Versionen
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Adoptionen unterliegen einer besonderen Geheimhaltung. In Deutschland erfolgen Adoptionen von Minderjährigen als sogenannten Inkognito-Adoption, bei der Herkunftsfamilie die Identität der Adoptivfamilie nicht erfahren kann.<ref>Vgl. {{Wikipedia-Link|Adoption (Deutschland)|sect=Inkognito-Adoption}}</ref> Adoptierte haben aber das Recht, im Alter von mindestens 16 Jahren die Identität der leiblichen Eltern zu erfahren, indem sie eine Geburtsurkunde mit den entsprechenden Angaben erhalten <ref>Vvgl. [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__63.html § 63 Abs. 1 Personenstandsgesetz]: "Ist ein Kind angenommen, so darf abweichend von § 62 ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtseintrag nur den Annehmenden, deren Eltern, dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem über 16 Jahre alten Kind selbst erteilt werden."</ref>) oder Einsicht nehmen in die Vermittlungsakten beim zuständigen Jugendamt <ref>Vgl. [http://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__9b.html § 9b Adoptionsvermittlungsgesetz]; die Vermittlungsakten werden 100 Jahre nach Geburt des adoptierten Kindes vernichtet</ref>. | Adoptionen unterliegen einer besonderen Geheimhaltung. In Deutschland erfolgen Adoptionen von Minderjährigen als sogenannten Inkognito-Adoption, bei der Herkunftsfamilie die Identität der Adoptivfamilie nicht erfahren kann.<ref>Vgl. {{Wikipedia-Link|Adoption (Deutschland)|sect=Inkognito-Adoption}}</ref> Adoptierte haben aber das Recht, im Alter von mindestens 16 Jahren die Identität der leiblichen Eltern zu erfahren, indem sie eine Geburtsurkunde mit den entsprechenden Angaben erhalten <ref>Vvgl. [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__63.html § 63 Abs. 1 Personenstandsgesetz]: "Ist ein Kind angenommen, so darf abweichend von § 62 ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtseintrag nur den Annehmenden, deren Eltern, dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem über 16 Jahre alten Kind selbst erteilt werden."</ref>) oder Einsicht nehmen in die Vermittlungsakten beim zuständigen Jugendamt <ref>Vgl. [http://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__9b.html § 9b Adoptionsvermittlungsgesetz]; die Vermittlungsakten werden 100 Jahre nach Geburt des adoptierten Kindes vernichtet</ref>. |
Version vom 22. Dezember 2017, 10:30 Uhr
DNA-Genealogie allgemein
Ersetzt die DNA-Genealogie die traditionelle Familienforschung mit schriftlichen Quellen?
Nein, unter keinen Umständen. Über einen DNA-Test sind verschiedene Informationen zu gewinnen, die für die Familiengeschichtsforschung wichtig sein können oder die nur auf diese Weise zu erhalten sind. Die Ergebnisse eines DNA-Tests können aber nur interpretiert und ausgewertet werden in Kombination mit einer traditionellen Familienforschung.
Sind DNA-Tests in Deutschland überhaupt erlaubt?
Die im Rahmen der DNA-Genealogie üblichen Tests sind in Deutschland erlaubt und sind von verschiedenen Anbietern frei erhältlich. Näheres dazu findet sich im Artikel DNA-Genealogie#Rechtliches.
Welche Anbieter gibt es?
Eine kommentierte Übersicht findet sich im Artikel Anbieter_von_DNA-Genealogie-Tests.
Welche Anbieter sind empfehlenswert?
Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, da es darauf ankommt, welches Ziel mit einem Test verfolgt wird. Nähere Informationen im Artikel Anbieter_von_DNA-Genealogie-Tests.
Bedenken gegenüber DNA-Tests und mögliche Probleme und Risiken
Können durch einen DNA-Test Familiengeheimnisse ans Licht kommen?
Durch einen DNA-Test und das Matching können unbekannte nahe Verwandte gefunden werden, etwa eigene Halbgeschwister oder Halbgeschwister der Eltern. Auch könnte festgestellt werden, dass eine nahestehende, vermeintlich verwandte Person der eigenen Familie gar nicht blutsverwandt ist. Der Grund dafür dürfte in der Regel eine falsch zugeschriebene Vaterschaft bzw. ein un- oder außereheliches Kind sein, seltener eine unbekannte Adoption oder eine Samenspende. Die Aufdeckung einer falsch zugeschriebenen Vaterschaft, die Feststellung, eventuell selbst ein "Kuckuckskind" zu sein, oder auch die Entdeckung von unbekannten nahen Verwandten könnte eine erhebliche Belastung für die betreffenden Personen und/oder deren soziale Familien darstellen. Auch würde sich in einem solchen Fall die schwierige Frage stellen, wie man selbst mit einem solchen Wissen umgehen würde: Behält man diese Informationen für sich oder informiert man die betreffenden Personen?
Können durch einen DNA-Test Informationen über Adoptionen herausgefunden werden?
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Adoptionen unterliegen einer besonderen Geheimhaltung. In Deutschland erfolgen Adoptionen von Minderjährigen als sogenannten Inkognito-Adoption, bei der Herkunftsfamilie die Identität der Adoptivfamilie nicht erfahren kann.[1] Adoptierte haben aber das Recht, im Alter von mindestens 16 Jahren die Identität der leiblichen Eltern zu erfahren, indem sie eine Geburtsurkunde mit den entsprechenden Angaben erhalten [2]) oder Einsicht nehmen in die Vermittlungsakten beim zuständigen Jugendamt [3].
Über einen DNA-Test ist es möglich, dass Adoptierte biologische Verwandte und ggf. auch ihre biologischen Eltern finden, und zwar auch dann, wenn keine Akten dazu vorhanden sind (Adoptionen aus dem Ausland; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist) oder Angaben zum leiblichen Vater fehlen. Umgekehrt kann es auch passieren, dass ein DNA-Test zu der Feststellung führt, dass ein naher Verwandter (Geschwister, Halbgeschwister, Cousin ...) zur Adoption freigegeben worden ist, wovon die Familie möglicherweise gar nichts weiß. Schließlich könnten auch die biologischen Eltern ihr zur Adoption freigegebenes Kind finden, falls beide einen DNA-Test gemacht haben.
Dadurch werden unter Umständen unvermeidlicherweise die Rechtsvorschriften zum Adoptionsgeheimnis umgangen. Hier stellt sich ggf. das Problem, die Interessen und Rechte der verschiedenen Beteiligten gegeneinander abzuwägen: das Recht des Adoptierten auf Kenntnis seiner Abstammung; das Problem, dass ein Adoptierter möglicherweise gar nichts von der Adoption weiß und unerwartet davon erfährt; das Interesse der leiblichen Eltern auf Geheimhaltung der Freigabe eines Kindes zur Adoption; das Interesse der Adoptiveltern an einer Aufrechterhaltung des Adoptionsgeheimnisses.
Kann ein DNA-Test negative Folgen in Hinblick auf Versicherungen haben?
Das Gendiagnostikgesetz verbietet ausdrücklich eine Benachteiligung aufgrund eines DNA-Tests, den man selbst oder ein Verwandter hat durchführen lassen (§ 4 GenDG):
"Niemand darf wegen seiner oder der genetischen Eigenschaften einer genetisch verwandten Person, wegen der Vornahme oder Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung oder Analyse bei sich oder einer genetisch verwandten Person oder wegen des Ergebnisses einer solchen Untersuchung oder Analyse benachteiligt werden."
Ausdrücklich ist es untersagt, dass Versicherungen einen DNA-Test verlangen oder Einsicht in die Ergebnisse nehmen wollen (§ 18, Abs. 1 GenDG):
"Der Versicherer darf von Versicherten weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrages
1. die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen oder
2. die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen oder solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden."
Ausgenommen von diesem Verbot sind Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Pflegerentenversicherungen mit einer Versicherungssumme von mindestens 300.000 € oder einer Jahresrente von mindestens 30.000 € (§ 18, Abs. 2 GenDG). Nur bei Abschluss von Versicherungen mit derart hohen Versicherungssummen muss der Versicherungsnehmer das Ergebnis eines bereits durchgeführten medizinischen Gentests (auf die allein sich das Gesetz bezieht) offenlegen. Die DNA-Tests im Rahmen der DNA-Genealogie sind aber gerade keine medizinischen DNA-Tests und umfassen keine medizinisch-diagnostische Auswertung (die in Deutschland auch nur durch Ärzte erfolgen darf). Informationen aus dem Matching oder der Herkunftsanalyse sind für die Versicherungen irrelevant.
Nach der geltenden Rechtslage sind daher in Deutschland keine negativen Folgen aus einem DNA-Test im Rahmen der DNA-Genealogie zu befürchten.
Kann ein DNA-Test negative Folgen für Familienangehörige haben?
Da man mit nahen Verwandten mehr oder minder große Anteile gemeinsamer DNA hat, führt ein DNA-Test zwangsläufig dazu, dass nicht nur die eigene DNA, sondern auch Teile der DNA von nahen Verwandten entschlüsselt wird (ein Umstand, der gerade für das Matching auch genutzt wird). Allerdings ist ohne den Vergleich der DNA von mehreren Personen miteinander nicht festzustellen, welche Teile der DNA wer mit wem gemeinsam hat. Selbst wenn eine medizinische Auswertung eines DNA-Tests vorgenommen wird, kann daraus also nicht automatisch mit Sicherheit auf genetische Eigenschaften der Verwandten geschlossen werden.
Darüber hinaus verbietet das Gendiagnostikgesetz ausdrücklich eine Benachteiligung aufgrund der "genetischen Eigenschaften einer genetisch verwandten Person" (§ 4 GenDG):
"Niemand darf wegen seiner oder der genetischen Eigenschaften einer genetisch verwandten Person, wegen der Vornahme oder Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung oder Analyse bei sich oder einer genetisch verwandten Person oder wegen des Ergebnisses einer solchen Untersuchung oder Analyse benachteiligt werden."
Durch das Matching können allerdings Informationen über Verwandtschaftsverhältnisse (oder Nicht-Verwandtschaftsverhältnisse) entdeckt werden, was für die Betreffenden möglicherweise negative Folgen haben könnte oder zu Konflikten führen könnte (siehe oben unter "Familiengeheimnisse").
Wie kann ich bei einem DNA-Test die Privatsphäre wahren?
Der Sinn der DNA-Genealogie, insbesondere des Matchings, ist es,
Herkunftsanalysen
Wie zuverlässig sind DNA-Herkunftsanalysen?
Die Herkunftsanalysen sind sehr zuverlässig auf der Ebene der Kontinente. Insbesondere bei der Unterscheidung verschiedener kleinerer Regionen in Mitteleuropa hingegen sind die Ergebnisse der kommerziellen Anbieter nur mit Vorsicht zu genießen. Für 23andme liegen genaue Angaben über die Zuverlässigkeit der Ergebnisse vor; siehe dazu den Abschnitt zu 23andme im Artikel DNA-Herkunftsanalyse. Für die anderen Anbieter dürften ähnliche Werte gelten.
Genauer sind die Analysen bei DNA-Herkunftsanalyse.
Geben die Herkunftsanalysen an, woher meine (näheren) Vorfahren stammen?
Nein. Prozentangaben in den Herkunftsanalysen bedeuten nicht zwingend, dass ein solcher Prozentsatz der Vorfahren in den letzten Jahrhunderten aus einer bestimmten Gegend stammt. Die Prozentangaben können einen wichtigen Hinweis geben, zeigen oft aber nur die Ähnlichkeit zu Menschen aus der betreffenden Gegend als Folge der Migrationen der letzten zweitausend Jahre. Das gilt insbesondere für die kommerziellen Herkunftsanalysen.
Wegen dieser möglichen Ungenauigkeit einer Herkunftsanalyse, vor allem bei Anteilen von weniger 10 %, sollte man keine Zeit und Mühe darauf verwenden, auf dieser Grundlage nach Vorfahren aus einer bestimmten entfernten Region zu suchen. Im Zweifelsfall sollte das Ergebnis der traditionellen genealogischen Forschung Vorrang haben, wenngleich in manchen Fällen die Herkunftsanalyse wichtige Hinweise geben kann - vor allem dann, wenn bestimmte Vorfahrenlinien mit traditionellen Quellen nicht erforscht werden können. Hier ist jeder Einzelfall zu betrachten.
Für weitere Informationen siehe den Artikel DNA-Herkunftsanalyse.
Warum habe ich hohe Anteile "Britische Inseln", obwohl ich keine Vorfahren aus England habe?
Die meisten Herkunftsanalysen ("MyOrigins" von FTDNA; auch Eurogenes) beziehen sich letztlich auf die Bevölkerungsverteilung, wie sie sich in Europa durch die Völkerwanderung und durch größere Migrationsbewegungen im Mittelalter herausgebildet hat - auch wenn die Testanbieter teilweise den Eindruck erwecken (so etwa 23andme), die Analyse zeige die Herkunft der Vorfahren in genealogisch relevanter Zeit. Sicher auf die Herkunft der Vorfahren in genealogisch relevanter Zeit (seit dem 16./17. Jahrhundert) bezieht sich nur Ancestry mit seinen "Ancestry Communities". Die Angabe von Living DNA, dass die Analyse die Herkunft der Vorfahren etwa in den letzten zehn Generationen zeige, trifft derzeit nur auf Großbritannien zu, nicht auf die anderen Gegenden Europas. Hier ist derzeit, ähnlich wie bei FTDNA, die Zeit seit der Völkerwanderung der Zeithorizont.
Bei Probanden aus Mitteleuropa werden häufig hohe oder sehr hohe DNA-Anteile den Herkunftsregionen "England" bzw. "British Isles" und/oder "Skandinavien" zugewiesen, obwohl die Vorfahren - soweit bekannt - aus dem deutschen Sprachraum stammen. Der Grund für diese häufige Falschzuordnung ist die offenbar hohe genetische Ähnlichkeit der Bevölkerung in Nord- und Westdeutschland, Nordfrankreich, in den Benelux-Ländern, in Südengland und in Südskandinavien. Unschwer erkennt man hier jene Gebiete, die zum Siedlungsgebiet der Germanen gehörten (Südskandinavien, Norddeutschland) oder in der Völkerwanderung von germanischen Stämmen besetzt wurden (Benelux-Länder, Nordfrankreich durch die Franken; Südengland durch die Angeln und Sachsen).
Für weitere Informationen siehe den Artikel DNA-Herkunftsanalyse.
Matching
Was ist ein guter Match?
Matches mit einem Segment von mindestens 15 cM können als verlässlich gelten. Matches unter 10 cM sind mit Vorsicht zu genießen; hier ist der Anteil der falsch-positiven Ergebnisse besonders hoch.
Was bedeutet cM?
cM ist die Abkürzung von Centimorgan. Die relative Länge von DNA-Abschnitten wird oft in cM angegeben. Beim Matching sind vor allem Segmente von Bedeutung, die mindestens 15 cM lang sind. Näheres dazu siehe in den Artikeln Centimorgan und Matching.
Was bedeutet SNP?
SNP ist die Abkürzung für Single-nucleotide polymorphism. Mit SNP bezeichnet vereinfacht eine Einzelposition der DNA, die bei einem DNA-Test überprüft wird. Für weitere Informationen siehe den Artikel SNP.
Was ist wichtiger, cM oder SNP?
Was ist das Phasing und wofür braucht man das?
Was ist Triangulation?
Gedmatch
Was ist Gedmatch?
Wo finde ich eine Anleitung für Gedmatch?
Es gibt im Internet mehrere deutsche und englische Anleitungen für Gedmatch, etwa hier:
- Artikel GedMatch im Genwiki
- Anja Klein: Wohin mit den Rohdaten? Zu GEDmatch!
- Jared Smith: Genetic Genealogy using GEDmatch. An Absolute Beginners Guide
Wer betreibt Gedmatch?
Gedmatch wurde entwickelt und wird betrieben von Curtis Rogers und John Olson. Gedmatch gehört zu keinem der großen Anbieter für DNA-Genealogie. Der Betrieb und die Weiterentwicklung von Gedmatch wird finanziert durch die kostenpflichtigen Tier1-Funktionen (10 $ / Monat).
Was ist der Unterschied zwischen Gedmatch und Genesis?
Wird die Matching-Liste bei Gedmatch oder Genesis automatisch aktualisiert?
Ja, die Matching-Listen werden kontinuierlich aktualisiert. Sobald ein neuer Match gefunden wird, erscheint er in der Liste. Bei Gedmatch werden bei "One to many" neue Matches farbig hervorgehoben (grün; je dunkler, desto neuer; bis zu 30 Tage). Bei Gedmatch, Tier1, kann man die Ergebnisse von "One to many" nach Datum sortieren.
Was ist Tier1? Braucht man das?
Living DNA
DNA-Tests für Adoptierte, Samenspenderkinder etc.
Wie können DNA-Tests bei der Suche nach leiblichen Eltern helfen?
Über einen DNA-Test lassen sich mehr oder weniger weit entfernte Verwandte finden. Die Matching-Datenbanken der verschiedenen Testanbieter und die übergreifende Datenbank von Gedmatch.com zeigen die genetische Übereinstimmung mit anderen getesteten Personen und die mögliche verwandtschaftliche Nähe.
Aber es ist doch gar nicht gesagt, dass die gesuchten leiblichen Eltern etc. selbst auch einen Test gemacht haben. Was bringt also ein Test?
Das stimmt; man weiß nicht, ob die gesuchten leiblichen Eltern (oder der Samenspender-Vater) einen DNA-Test gemacht hat - aber es ist möglich. Man sollte diese Chance nicht ungenutzt lassen. Außerdem ist es auch nicht erforderlich, dass man direkt die leiblichen Eltern findet - auch wenn man ein Halbgeschwister, einen Cousin oder auch nur einen Cousin zweiten oder dritten Grades findet, kann das ausreichen, um dann die leiblichen Eltern zu identifizieren.
In den Datenbanken sind doch vor allem Amerikaner zu finden. Was bringt mir ein DNA-Test bei der Suche nach leiblichen Eltern aus Deutschland?
DNA-Test werden auch in Deutschland und Mitteleuropa immer häufiger durchgeführt; gerade seit dem Herbst 2017 ist ein stark zunehmendes Interesse an DNA-Genealogie auch in Deutschland festzustellen. Die Chancen, leibliche Verwandte zu finden, steigen von Monat zu Monat an. Die eigenen Testergebnisse bleiben in den Datenbanken gespeichert; auch wenn erst in einigen Monaten oder Jahren ein leiblicher Verwandter ebenfalls einen Test machen lässt, wird man ihn dann finden (bzw. wird selbst gefunden).
Außerdem kann auch die Entdeckung von Verwandten in Amerika helfen, etwa von Cousins zweiten oder dritten Grades. Niemand kann ausschließen, dass Verwandte der gesuchten leiblichen Eltern in der Zeit um 1900 in die USA ausgewandert sind.
Welche Tests sind für Adoptierte und für Samenspenderkinder empfehlenswert?
Am wichtigsten sind Tests der atDNA. Bei der Suche nach lebenden Verwandten sollte man versuchen, in möglichst allen verfügbaren Matching-Datenbanken zu suchen. Eine denkbare Vorgehensweise wäre:
1. Test bei FTDNA ("Family Finder"); wichtig, um hier ggf. später auch die mtDNA oder yDNA testen zu lassen. 2. Übertragung der Rohdaten von FTDNA zu MyHeritage 3. Übertragung der Rohdaten von FTDNA zu Gedmatch.com 4. Test bei 23andme 5. Test bei AncestryDNA [in Deutschland leider nicht erhältlich; eigentlich besonders wichtig, weil Ancestry die größte Matching-Datenbank hat) 6. Test bei LivingDNA, sobald es dort ein eigenes Matching gibt (Frühjahr oder Sommer 2018)
Wer die Möglichkeit hat, über eine Adresse im Ausland einen Test bei AncestryDNA zu bestellen, könnte dies als erstes machen und die Rohdaten von Ancestry zu FTDNA übertragen.
Wo finde ich weitere Hilfen speziell für die Suche nach leiblichen Eltern?
Die Facebook-Gruppe "DNA Detectives" (über 70.000 Mitglieder) ist auf die Suche nach leiblichen Eltern spezialisiert; dort sind zahlreiche praktische Hinweise zu erhalten.
Die Facebook-Gruppe "DNA-Genealogie" beschäftigt sich mit allen Fragen rund um die DNA-Genealogie.
Weitere Links bietet die ISOGG.
Anmerkungen
- ↑ Vgl. Abschnitt Inkognito-Adoption im Artikel Adoption (Deutschland). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Vvgl. § 63 Abs. 1 Personenstandsgesetz: "Ist ein Kind angenommen, so darf abweichend von § 62 ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtseintrag nur den Annehmenden, deren Eltern, dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem über 16 Jahre alten Kind selbst erteilt werden."
- ↑ Vgl. § 9b Adoptionsvermittlungsgesetz; die Vermittlungsakten werden 100 Jahre nach Geburt des adoptierten Kindes vernichtet