Literatur zu Thüringen: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Schulwesen ===
=== Schulwesen ===


Gelbke: Johann Heinrich G., gothaischer Historiker, geb. zu Beneckenstein in der ehemaligen hannoverschen Grafschaft Hohnstein am 15. Juni 1746 (nach der Angabe seines Leichensteines), † zu Gotha am 26. Aug. 1822, wurde, nachdem er Instructor des Erbprinzen Ernst von Sachsen-Koburg-Saalfeld gewesen, am 13. Dec. 1779 Consistorialassessor in Gotha und am 8. Dec. 1783 Oberconsistorialrath; zuletzt war er Vicepräsident des Oberconsistoriums.  
'''Brückner''', Johann Georg B., geb. 12. März 1701 zu Coburg, † im Jahre 1771 zu Gotha, studirte zu Halle seit 1719 Theologie, dann 1720 zu Jena. Er wurde erst Informator bei Privatleuten, dann 1728 Pagenhofmeister bei der verwittweten Herzogin von Sachsen-Coburg-Meiningen, 1733 Cabinetsprediger, 1735 Hofprediger zu Gotha und 1745 Oberhofprediger und Oberconsistorialrath. Von ihm ist die sehr brauchbare „Sammlung verschiedener Nachrichten zu einer Beschreibung des Kirchen- und Schulenstaates im Herzogthum Gotha“, 3 Theile, Gotha 1753–1764. 4°.<ref>Artikel „Brückner, Johann Georg“ von August Beck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 399, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Br%C3%BCckner,_Johann_Georg&oldid=2489784 (Version vom 22. Juli 2017, 04:58 Uhr UTC)</ref>
 
'''Gelbke''', Johann Heinrich G., gothaischer Historiker, geb. zu Beneckenstein in der ehemaligen hannoverschen Grafschaft Hohnstein am 15. Juni 1746 (nach der Angabe seines Leichensteines), † zu Gotha am 26. Aug. 1822, wurde, nachdem er Instructor des Erbprinzen Ernst von Sachsen-Koburg-Saalfeld gewesen, am 13. Dec. 1779 Consistorialassessor in Gotha und am 8. Dec. 1783 Oberconsistorialrath; zuletzt war er Vicepräsident des Oberconsistoriums.  
Sein Hauptwerk ist die „Kirchen- und Schulenverfassung des Herzogthums Gotha“ (3 Thle. in gr. 4°, 1790–99), eine vollständige actenmäßige Umarbeitung des vom Oberhofprediger Brückner herausgegebenen „Kirchen- und Schulen-Staates des Herzogthums Gotha“. Dieses mit großem Fleiße ausgeführte Unternehmen (der 1. Thl. enthält 318 Seiten Text, der 2. Thl. 733 und der 3. Thl. 824) war um so verdienstlicher, als die von Ernst dem Frommen herrührende sachsen-gothaische Kirchen- und Schulverfassung, wie G. in der Vorrede mit Recht bemerkt, von jeher fast in ganz Deutschland für musterhaft galt. Ueber ihren Urheber hat G. auch eine gute, ausführliche Biographie verfaßt: „Herzog Ernst, genannt der Fromme, zu Gotha, als Mensch und Regent; eine historische Darstellung, aus Acten und bewährten Druckschriften gezogen und mit einem Urkundenbuche herausgegeben“ (3 Bde. 1810). Außerdem ist von ihm veröffentlicht worden: „Der Naumburgische Fürstentag, oder wichtige Urkunden und Acten, den wegen erneuerter Unterschrift der Augsburger Confession und Beschickung des Concilii zu Trident von den protestantischen Fürsten und Ständen in Teutschland 1561 zu Naumburg an der Saale gehaltenen Convent betreffend“ (1793). <ref> Artikel „Gelbke, Johann Heinrich“ von Hugo Schramm-Macdonald in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 530, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gelbke,_Johann_Heinrich&oldid=2496543 (Version vom 22. Juli 2017, 04:51 Uhr UTC)</ref>
Sein Hauptwerk ist die „Kirchen- und Schulenverfassung des Herzogthums Gotha“ (3 Thle. in gr. 4°, 1790–99), eine vollständige actenmäßige Umarbeitung des vom Oberhofprediger Brückner herausgegebenen „Kirchen- und Schulen-Staates des Herzogthums Gotha“. Dieses mit großem Fleiße ausgeführte Unternehmen (der 1. Thl. enthält 318 Seiten Text, der 2. Thl. 733 und der 3. Thl. 824) war um so verdienstlicher, als die von Ernst dem Frommen herrührende sachsen-gothaische Kirchen- und Schulverfassung, wie G. in der Vorrede mit Recht bemerkt, von jeher fast in ganz Deutschland für musterhaft galt. Ueber ihren Urheber hat G. auch eine gute, ausführliche Biographie verfaßt: „Herzog Ernst, genannt der Fromme, zu Gotha, als Mensch und Regent; eine historische Darstellung, aus Acten und bewährten Druckschriften gezogen und mit einem Urkundenbuche herausgegeben“ (3 Bde. 1810). Außerdem ist von ihm veröffentlicht worden: „Der Naumburgische Fürstentag, oder wichtige Urkunden und Acten, den wegen erneuerter Unterschrift der Augsburger Confession und Beschickung des Concilii zu Trident von den protestantischen Fürsten und Ständen in Teutschland 1561 zu Naumburg an der Saale gehaltenen Convent betreffend“ (1793). <ref> Artikel „Gelbke, Johann Heinrich“ von Hugo Schramm-Macdonald in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 530, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gelbke,_Johann_Heinrich&oldid=2496543 (Version vom 22. Juli 2017, 04:51 Uhr UTC)</ref>


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Version vom 22. Juli 2017, 04:59 Uhr

Schulwesen

Brückner, Johann Georg B., geb. 12. März 1701 zu Coburg, † im Jahre 1771 zu Gotha, studirte zu Halle seit 1719 Theologie, dann 1720 zu Jena. Er wurde erst Informator bei Privatleuten, dann 1728 Pagenhofmeister bei der verwittweten Herzogin von Sachsen-Coburg-Meiningen, 1733 Cabinetsprediger, 1735 Hofprediger zu Gotha und 1745 Oberhofprediger und Oberconsistorialrath. Von ihm ist die sehr brauchbare „Sammlung verschiedener Nachrichten zu einer Beschreibung des Kirchen- und Schulenstaates im Herzogthum Gotha“, 3 Theile, Gotha 1753–1764. 4°.[1]

Gelbke, Johann Heinrich G., gothaischer Historiker, geb. zu Beneckenstein in der ehemaligen hannoverschen Grafschaft Hohnstein am 15. Juni 1746 (nach der Angabe seines Leichensteines), † zu Gotha am 26. Aug. 1822, wurde, nachdem er Instructor des Erbprinzen Ernst von Sachsen-Koburg-Saalfeld gewesen, am 13. Dec. 1779 Consistorialassessor in Gotha und am 8. Dec. 1783 Oberconsistorialrath; zuletzt war er Vicepräsident des Oberconsistoriums. Sein Hauptwerk ist die „Kirchen- und Schulenverfassung des Herzogthums Gotha“ (3 Thle. in gr. 4°, 1790–99), eine vollständige actenmäßige Umarbeitung des vom Oberhofprediger Brückner herausgegebenen „Kirchen- und Schulen-Staates des Herzogthums Gotha“. Dieses mit großem Fleiße ausgeführte Unternehmen (der 1. Thl. enthält 318 Seiten Text, der 2. Thl. 733 und der 3. Thl. 824) war um so verdienstlicher, als die von Ernst dem Frommen herrührende sachsen-gothaische Kirchen- und Schulverfassung, wie G. in der Vorrede mit Recht bemerkt, von jeher fast in ganz Deutschland für musterhaft galt. Ueber ihren Urheber hat G. auch eine gute, ausführliche Biographie verfaßt: „Herzog Ernst, genannt der Fromme, zu Gotha, als Mensch und Regent; eine historische Darstellung, aus Acten und bewährten Druckschriften gezogen und mit einem Urkundenbuche herausgegeben“ (3 Bde. 1810). Außerdem ist von ihm veröffentlicht worden: „Der Naumburgische Fürstentag, oder wichtige Urkunden und Acten, den wegen erneuerter Unterschrift der Augsburger Confession und Beschickung des Concilii zu Trident von den protestantischen Fürsten und Ständen in Teutschland 1561 zu Naumburg an der Saale gehaltenen Convent betreffend“ (1793). [2]

  1. Artikel „Brückner, Johann Georg“ von August Beck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 399, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Br%C3%BCckner,_Johann_Georg&oldid=2489784 (Version vom 22. Juli 2017, 04:58 Uhr UTC)
  2. Artikel „Gelbke, Johann Heinrich“ von Hugo Schramm-Macdonald in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 530, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gelbke,_Johann_Heinrich&oldid=2496543 (Version vom 22. Juli 2017, 04:51 Uhr UTC)