Erbfolge: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(→‎Verwandtschaftsbezeichnungen: Kategorie:Genealogischer Begriff)
Zeile 20: Zeile 20:
[[Bild:Verwandtschaft deutsch.svg|thumb|900px|center|Schema von Verwandschaftsbezeichnungen]]
[[Bild:Verwandtschaft deutsch.svg|thumb|900px|center|Schema von Verwandschaftsbezeichnungen]]
<br style="clear:both;" />
<br style="clear:both;" />
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]

Version vom 31. Oktober 2006, 09:32 Uhr

Einführung

Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Schema der Erbfolge. (Siehe auch Zutphensches Erbrecht.)

Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der Blutsverwandtschaft verfahren

Schema der Erbfolge

Chema der Erbfolge oder Succession 1538


Verwandtschaft deutsch.svg

Gesetz Teil 1

Gesetzestext Teil 1


Quelle

Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830)

Verwandtschaftsbezeichnungen

Im engen Zusammengang mit dem Erbrecht steht der Grad der Verwandschaft. In Testamenten werden von den Erblassern unterschiedliche Bezeichnungen für die Erbenden gewählt, dazu folgendes Schema:

Schema von Verwandschaftsbezeichnungen