Landrichter: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Landrichter''' ''ludex ordinarius, iudex provinciae (lat.) | '''Landrichter''' ''ludex ordinarius, iudex provinciae'' (lat.) | ||
* Ein Richter, Gaurichter, Kreisrichter, gleichzeitig Vorstand oder Beisitzer eines Landgerichts. | * Ein Richter, Gaurichter, Kreisrichter, gleichzeitig Vorstand oder Beisitzer eines Landgerichts. | ||
* Sein Stellvertreter bzw. Statthalter der Sendgraf. | * Sein Stellvertreter bzw. Statthalter der Sendgraf. | ||
* Bei den Schwaben allgemein der Statthalter bzw. Stellvetreter des Landrichters. | * Bei den Schwaben allgemein der Statthalter bzw. Stellvetreter des Landrichters. | ||
Der Landrichter war in der Regel adelig und besaß das erbliche Amt der hohen Gerichtsbarkeit. | Der Landrichter war in der Regel adelig und besaß das erbliche Amt der hohen Gerichtsbarkeit. | ||
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Version vom 13. Mai 2017, 16:24 Uhr
Landrichter ludex ordinarius, iudex provinciae (lat.)
- Ein Richter, Gaurichter, Kreisrichter, gleichzeitig Vorstand oder Beisitzer eines Landgerichts.
- Sein Stellvertreter bzw. Statthalter der Sendgraf.
- Bei den Schwaben allgemein der Statthalter bzw. Stellvetreter des Landrichters.
Der Landrichter war in der Regel adelig und besaß das erbliche Amt der hohen Gerichtsbarkeit.