Dingvogt: Unterschied zwischen den Versionen

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Vorsitzender im Ding (Gericht), er eröffnet die Gerichtsverhandlung durch feierliche Wechselreden mit den beiden anderen Gerichtspersonen, dem [[Abfinder]] und dem [[Vorsprach]].
Vorsitzender im Ding (Gericht), "er eröffnet die Gerichtsverhandlung ... durch feierl. Wechselreden mit den beiden anderen Gerichtspersonen, dem [[Abfinder]] ...und dem [[Vorsprach]]".


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Aktuelle Version vom 17. März 2017, 21:13 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung

Vorsitzender im Ding (Gericht), "er eröffnet die Gerichtsverhandlung ... durch feierl. Wechselreden mit den beiden anderen Gerichtspersonen, dem Abfinder ...und dem Vorsprach".

Quelle(n)

Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005 , S. 69