Stadtkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit Stadtkreis bezeichnet man regional und zeitlich bedingt unterschiedliche Verwaltungseinheiten.
Mit '''Stadtkreis''' bezeichnet man regional und zeitlich bedingt unterschiedliche Verwaltungseinheiten.


==Bundesrepublik Deutschland==
==Bundesrepublik Deutschland==
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Ein Stadtkreis ist heute in [[Baden-Württemberg]] und [[Bremen]] eine synonyme Bezeichnung für den eindeutigeren Begriff [[kreisfreie Stadt]].
Ein Stadtkreis ist heute in [[Baden-Württemberg]] und [[Bremen]] eine synonyme Bezeichnung für den eindeutigeren Begriff [[kreisfreie Stadt]].
=== Geschichte ===
=== Geschichte ===
Früher gab es Stadtkreise nur im [[Königreich Preußen]], und zwar seit 1815 vereinzelt, seit 1872 allgemein, und in [[Thüringen]]. Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner, die einen eigenen Kreisverband bildeten. Einige Städte hatten neben dem Oberbürgermeister und dem Polizeidirektor einen eigenen Landrat.
Früher gab es Stadtkreise nur im [[Königreich Preußen]], und zwar seit 1815 vereinzelt, seit 1872 allgemein, und in [[Thüringen]]. Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner), die einen eigenen Kreisverband bildeten. Einige Städte hatten neben dem Oberbürgermeister und dem Polizeidirektor einen eigenen Landrat.
Vor 1872 bestanden die Stadtkreise in [[Königreich Preußen|Preußen]] i.d.R. aus mehreren Gemeinden.
Vor 1872 bestanden die Stadtkreise in [[Königreich Preußen|Preußen]] i.d.R. aus mehreren Gemeinden.
Seit 1935 gib es in ganz [[Deutschland]] Stadtkreise. Dabei ist die zur Auskreisung notwendige Einwohnerzahl in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Die Stadtkreise gelten im allgemeinen als Gemeinden, haben aber in Verwaltung und Rechten bestimmte Besonderheiten.
Seit 1935 gib es in ganz [[Deutschland]] Stadtkreise. Dabei ist die zur Auskreisung notwendige Einwohnerzahl in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Die Stadtkreise gelten im allgemeinen als Gemeinden, haben aber in Verwaltung und Rechten bestimmte Besonderheiten.
==Deutsche Demokratische Republik==
==Deutsche Demokratische Republik==
In der DDR wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite.
In der [[DDR]] wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite.
Im Ortslexikon der DDR von 1986 sind außer Berlin nur jeder Bezirkshauptstadt und in einigen Bezirken auch einigen größeren Städten ein Stadtkreis zugeordnet.
Im Ortslexikon der DDR von 1986 sind außer Berlin nur jeder Bezirkshauptstadt und in einigen Bezirken auch einigen größeren Städten ein Stadtkreis zugeordnet.
== Schweiz==
== Schweiz==
In der Schweiz bezeichnet man als Stadtkreis das, was in der BRD ein [[Stadtbezirk]] ist.
In der [[Schweiz]] bezeichnet man als Stadtkreis das, was in der Bundesrepublik Deutschland ein [[Stadtbezirk]] ist.


==benutzte Literatur/Internet==
==benutzte Literatur/Internet==
*HABERKERN, Eugen, und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker - Mittelalter und Neuzeit, 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987.
*HABERKERN, Eugen, und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker - Mittelalter und Neuzeit, 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987.
* BALKOW, Karla und CHRIST, Werner. Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986.
* BALKOW, Karla und CHRIST, Werner. Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986.
*Deutsche Wikipedia, Artikel Stadtkreis, http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtkreis (23.10.2005).
* {{Wikipedia-Link|Stadtkreis}} (23.10.2005)


[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:GOV-Objekttypen]]
[[Kategorie:GOV-Objekttypen]]

Version vom 3. Oktober 2006, 16:57 Uhr

Mit Stadtkreis bezeichnet man regional und zeitlich bedingt unterschiedliche Verwaltungseinheiten.

Bundesrepublik Deutschland

Heute

Ein Stadtkreis ist heute in Baden-Württemberg und Bremen eine synonyme Bezeichnung für den eindeutigeren Begriff kreisfreie Stadt.

Geschichte

Früher gab es Stadtkreise nur im Königreich Preußen, und zwar seit 1815 vereinzelt, seit 1872 allgemein, und in Thüringen. Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner), die einen eigenen Kreisverband bildeten. Einige Städte hatten neben dem Oberbürgermeister und dem Polizeidirektor einen eigenen Landrat. Vor 1872 bestanden die Stadtkreise in Preußen i.d.R. aus mehreren Gemeinden. Seit 1935 gib es in ganz Deutschland Stadtkreise. Dabei ist die zur Auskreisung notwendige Einwohnerzahl in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Die Stadtkreise gelten im allgemeinen als Gemeinden, haben aber in Verwaltung und Rechten bestimmte Besonderheiten.

Deutsche Demokratische Republik

In der DDR wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite. Im Ortslexikon der DDR von 1986 sind außer Berlin nur jeder Bezirkshauptstadt und in einigen Bezirken auch einigen größeren Städten ein Stadtkreis zugeordnet.

Schweiz

In der Schweiz bezeichnet man als Stadtkreis das, was in der Bundesrepublik Deutschland ein Stadtbezirk ist.

benutzte Literatur/Internet

  • HABERKERN, Eugen, und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker - Mittelalter und Neuzeit, 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987.
  • BALKOW, Karla und CHRIST, Werner. Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986.
  • Artikel Stadtkreis. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (23.10.2005)