Baden/Staatshandbuch 1880/442: Unterschied zwischen den Versionen

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Münzmeister: Otto ''Frank'', Vorstand. Orden?
 
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{{NE}}Die BEaufsichtigung und Leitung der Wittwenkasse für die Angestellten der Zivil-Staatsverwaltung, deren neuerliche Statuten durch die landesherrliche VErordnung vom 14. April 1874 genehmigt worden sind, ist einem Verwaltungsrath übertragen, welcher unter dem Vorsitz eines Mitglieds des Finanzministeriums aus vier Räthen besteht.
 
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Aktuelle Version vom 27. Oktober 2016, 09:33 Uhr

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Baden/Staatshandbuch 1880
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VII. Münzverwaltung.

      Der Münzverwaltung ist die Fertigung der Münzen und medaillen, die Untersuchung fremder Münzen und die Handhabung dess technischen Theils der Münzpolizei übertragen.

1. Münzverwaltung.

Münzmeister: Otto Frank, Vorstand. Orden?

Münzkontroleur: Karl Hemberger.

1 Münzmechanikus, 5 ständige und 2 unständige Münzarbeiter (1 Schreiber und 1 Diener).

2. Münzkasse.

      Die Führung der Münzkasse, d. h. die Besorgung des gessammten Kassen- und Rechnungswesen der Münzverwaltung, ist gemäß landesherrlicher Verordnung con 24. Dezember 1842 den Beamten der General-Staatskasse übertragen.


VIII. Verwltung der Wittwnekasse für die Angestellten der Zivil-Staatsverwaltung.

      Die BEaufsichtigung und Leitung der Wittwenkasse für die Angestellten der Zivil-Staatsverwaltung, deren neuerliche Statuten durch die landesherrliche VErordnung vom 14. April 1874 genehmigt worden sind, ist einem Verwaltungsrath übertragen, welcher unter dem Vorsitz eines Mitglieds des Finanzministeriums aus vier Räthen besteht.

      Die Kassen- und Rechnungsführung wird nach BEstimmung des Minanzministeriums vom 30. November 1875 durch die Großh. Militär-Wittwenkasse besorgt.

Vorstand:

Heinrich Lepique, Geh. Referendär. S. o.

Mirglieder:

Eugen v. Seyfried, Geh. Rath II. Klasse. S. o.

Moriz Frey, Geh. Referendär. S. O.

Dr. Adolf Gmelin, Direktor. S. o.