Baden/Staatshandbuch 1880/421: Unterschied zwischen den Versionen

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: Ambros ''Weber'', Rechnungsrath.

Aktuelle Version vom 22. Oktober 2016, 09:21 Uhr

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Baden/Staatshandbuch 1880
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IV. Steuerdirektion.

      Die Steuerdirektion, in Folge der landesherrlichen Verordnung vom 30. März 1826 mit dem 1. Juni 1826 in's Leben getreten, bildet dieZentral-Mittelstelle für die Verwaltung sämmtlicher direkter und indirekter Hoheitsabgaben (mit Ausnahme der Rübenzucker-Steuer, der Salzsteuer, der Tabaksteuer, der Wechselstempel-Steuer, des Spielkarten-Stempels und der Zollgefälle) und in Folge der landesherrlichen Entschließung vom 24. November 1842 seit 1. Januar 1843 auch für die Verwaltung der Salinen.

      Sie bildet für Beschwerden gegen Steuerbescheide der Obereinnehmereien und Haupt-Steuerämter über zuwiderhandlungen gegen die Steuergesetze die zuständige Behörde und entscheidet über Begnadigungsgesuche in Steuer-Straffällen, sofern der Strafnachlaß neben der erkannten Einziehung den Betrag von 100 Mark nicht übersteigt.

Direktor:

Eugen Regenauer. Orden?

Räthe:

Georg Tröger, Direktor, vorsitzender Rath. Orden?

Wilhelm Caroli, Oberbergrath. Orden?

August Welte, Finanzrath. Orden?

Josef Schmidt, Finanzrath

Karl Pecher, Finanzrath.

Julius Lais, Finanzrath.

Ferdinand Lewald, Finanzrath.

.......

Außerordentliches Mitglied:

Friedrich Krutina, Forstrath. S. o.

Kanzlei:

Sekretär: Anton Sahm. Orden?

1 Sekretariatsassistent.

Revisionsvorstand: Albert Waag, Finanzrath. Orden?

Revisoren:

Ambros Weber, Rechnungsrath.