Vogt: Unterschied zwischen den Versionen

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(Dynastische Vögte als Schutzvögte)
(Stifter)
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'''Dynastische Vögte als Schutzvögte'''
'''Dynastische Vögte als Schutzvögte'''


Vögte hochadeliger kaiserlicher oder freiweltlicher Stifte waren so z. B. in den meisten Fällen Dynasten mit erblichem Vogteirechten, welche keinerlei Weisungen unterworfen waren oder als adelige Landdrosten, Drosten (Statthalter, Amtmänner) direkt dem zuständigen Landesfürsten unterstellt.
Vögte hochadeliger kaiserlicher oder freiweltlicher Stifter waren so z. B. in den meisten Fällen Dynasten mit erblichem Vogteirechten, welche keinerlei Weisungen unterworfen waren oder als adelige Landdrosten, Drosten (Statthalter, Amtmänner) direkt dem zuständigen Landesfürsten unterstellt.


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
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Version vom 20. September 2006, 10:38 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung: Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter, Gemeindevorsteher

Den Vögten ist in ihren Vogteien, wozu bisweilen mehrere Kirchspiele gehören, nicht nur die Hebung des Schatzes, sondern auch die Polizey anbefohlen. Sie sind aber den Beamten untergeordnet, deren Befehle sie vollstrecken, und welchen sie alles, was in ihrem Kirchspielen sträfliches vorgeht, berichten müssen. Die Vögte ~ Ordnung befindet über die obliegenden Pflichten. 26. Jan. 1651.

Aus dem alphabetischen Handbuch der besonderen Rechte und Gewohnheiten des Hochstifts Osnabrück mit Rücksicht auf die benachbarten westfälischen Provinzen, von I. Aegidius Klöntrup. 1799.


Dynastische Vögte als Schutzvögte

Vögte hochadeliger kaiserlicher oder freiweltlicher Stifter waren so z. B. in den meisten Fällen Dynasten mit erblichem Vogteirechten, welche keinerlei Weisungen unterworfen waren oder als adelige Landdrosten, Drosten (Statthalter, Amtmänner) direkt dem zuständigen Landesfürsten unterstellt.