Baden/Staatshandbuch 1880/289: Unterschied zwischen den Versionen

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''Außerordentliche Mitglieder''.
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: </tt>Dr.</tt> Kurt ''Wachsmuth'', Professor an der Universität Heidelberg. S. o.
: </tt>Dr.</tt> Wilhelm ''Schell'', Hofrath und Professor an der Polytechnischen Schule. s. o.
: </tt>Dr.</tt> Christian ''Wiener'', Hofrath und Professor an der Polytechnischen Schule. S. o.
: Gustav ''Kachel'', Direktor der Kunstgewerbe-Schule in Karlsruhe. S. u.
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Sekretäre:
: Adolf ''Kramer''.
: .....
:: 1 Referendär.
 
Revisoren:
: Karl ''Baumert''.
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:: 1 Revident.
 
Registratoren:
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Expeditor:
: Josef Friedrich ''Schick''.
:: 5 Kanzleigehilfen, 2 Kanzleidiener.
 
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<big>Dem Oberschulrath untergeordnter Anstalten und Beamte.</big>
 
'''''A. Gelehrtenschulen.'''''
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{{NE}}Die Gelehrtenschulen haben die Aufgabe, ihren Zöglingen eine humanistische Bildung zu geben, dieselben namentlich für Universitätsstudien vorzubereiten. Sie sind insofern Staatsanstalten, als sie ausschließlich unter Staatsbehörden stehen, und so weit ihre fonds nicht hinreichen, Zuschüsse aus der Staatskasse erhalten.
 
{{NE}}Die Direktoren und die wissenschaftlich gebildeten Hauptlehrer (Professoren) werden mit Staatsdienr-Eigenschaft angestellt; für den Elementarunterricht im Schreiben, Rechnen etc. werden auch Volksschul-Kandidaten verwendet, welche als Hauptlehrer angestellt werden können und deren Rechtsverhältnisse durch die Gesetze vom 11. März 1868 und vom 25, Juni 1874 geregelt sind.

Aktuelle Version vom 21. September 2016, 14:51 Uhr

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Außerordentliche Mitglieder.

Dr. Kurt Wachsmuth, Professor an der Universität Heidelberg. S. o.
Dr. Wilhelm Schell, Hofrath und Professor an der Polytechnischen Schule. s. o.
Dr. Christian Wiener, Hofrath und Professor an der Polytechnischen Schule. S. o.
Gustav Kachel, Direktor der Kunstgewerbe-Schule in Karlsruhe. S. u.

Kanzlei:

Sekretäre:

Adolf Kramer.
.....
1 Referendär.

Revisoren:

Karl Baumert.
Peter Friedrich.
Karl Harrer.
1 Revident.

Registratoren:

Karl Richter.
Karl Kuhn.
1 Registraturgehilfe.

Expeditor:

Josef Friedrich Schick.
5 Kanzleigehilfen, 2 Kanzleidiener.

Dem Oberschulrath untergeordnter Anstalten und Beamte.

A. Gelehrtenschulen.

      Die Gelehrtenschulen haben die Aufgabe, ihren Zöglingen eine humanistische Bildung zu geben, dieselben namentlich für Universitätsstudien vorzubereiten. Sie sind insofern Staatsanstalten, als sie ausschließlich unter Staatsbehörden stehen, und so weit ihre fonds nicht hinreichen, Zuschüsse aus der Staatskasse erhalten.

      Die Direktoren und die wissenschaftlich gebildeten Hauptlehrer (Professoren) werden mit Staatsdienr-Eigenschaft angestellt; für den Elementarunterricht im Schreiben, Rechnen etc. werden auch Volksschul-Kandidaten verwendet, welche als Hauptlehrer angestellt werden können und deren Rechtsverhältnisse durch die Gesetze vom 11. März 1868 und vom 25, Juni 1874 geregelt sind.