Baden/Staatshandbuch 1880/256: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}Die wesentlichsten Aufgaben des Verwaltungshofs, als einer dem Ministerium des Innern untergeordneten Zentral-Mittelstelle, sind: Leitung des Amtskassen-Rechnungswesens; Dekretur der Kosten in gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen; Beaufsichtigung und zum Theile auch unmittelbare Verwaltung der weltlichen nicht für die Schule bestimmten Stiftungen, Beaufsichtigung und Leitung der Heil- und Pflegeanstalten Illenau und Pforzheim, sowie des polizeilichen Arbeitshauses; Abhör der Rechnungen der Strafanstalten; aufsicht über das Armenbad; Festsetzung der für Verpflegung in der Irrenklinik zu Heidelberg zu bezahlenden Vergütungen; Führung der Staatsaufsicht über die Vermögensverwaltung der den Altkathholiken überwiesenen kirchlichen Stiftungen.
 
{{NE}}Außerdem sind dem Verwaltungshofe noch einige weitere Geschäfte verschiedener Art zugewiesen, wie u. A.: das Rechnungwesen alter Landschafts- und Bezirksschulden, Unterstützung armer Staatsdiener-Relikten (Gratiallfond), Leitung und Beaufsichtigung der Ablösung des Zehnten und sonstiger alten Abgaben, Aufsicht über das Tax-, Sportel- und Stempelwesen, Erledigung von Beschwerden in Angelegenhediten der Gemeinde-Rechnungsabhör u. s. w.
 
{{NE}}In so weit die dem Verwaltungshofe übertragenen Geschäfte in die Abtheilung der Justizverwaltung einschlagen, steht auch die Oberaufsicht hierüber dem Justizministerium zu.

Aktuelle Version vom 13. September 2016, 09:11 Uhr

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Bezirksräthe:

Johann Lehmann, Gemeinderath in Gutach.
Raimund Dieterle, Schmiedbauer in Rippoldsau.
Adolf Merkle, Weinhändler in Haslach.
Severin Vollmer, Thesenbauer in Kinzigthal.
Cölestin Armbruster, Uhrmacher in Wolfach.
Rudolf Neef, Adlerwirth in Wolfach.
Robert Vayhinger, Bürgermeister in Schiltach.
Wendelin Krayer, Bezirks-Bauschätzer in Steinach.


2. Verwaltungshof.

(Mit dem Sitz in Karlsruhe.)

      Die wesentlichsten Aufgaben des Verwaltungshofs, als einer dem Ministerium des Innern untergeordneten Zentral-Mittelstelle, sind: Leitung des Amtskassen-Rechnungswesens; Dekretur der Kosten in gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen; Beaufsichtigung und zum Theile auch unmittelbare Verwaltung der weltlichen nicht für die Schule bestimmten Stiftungen, Beaufsichtigung und Leitung der Heil- und Pflegeanstalten Illenau und Pforzheim, sowie des polizeilichen Arbeitshauses; Abhör der Rechnungen der Strafanstalten; aufsicht über das Armenbad; Festsetzung der für Verpflegung in der Irrenklinik zu Heidelberg zu bezahlenden Vergütungen; Führung der Staatsaufsicht über die Vermögensverwaltung der den Altkathholiken überwiesenen kirchlichen Stiftungen.

      Außerdem sind dem Verwaltungshofe noch einige weitere Geschäfte verschiedener Art zugewiesen, wie u. A.: das Rechnungwesen alter Landschafts- und Bezirksschulden, Unterstützung armer Staatsdiener-Relikten (Gratiallfond), Leitung und Beaufsichtigung der Ablösung des Zehnten und sonstiger alten Abgaben, Aufsicht über das Tax-, Sportel- und Stempelwesen, Erledigung von Beschwerden in Angelegenhediten der Gemeinde-Rechnungsabhör u. s. w.

      In so weit die dem Verwaltungshofe übertragenen Geschäfte in die Abtheilung der Justizverwaltung einschlagen, steht auch die Oberaufsicht hierüber dem Justizministerium zu.