Baden/Staatshandbuch 1880/256: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Außerdem sind dem Verwaltungshofe noch einige weitere Geschäfte verschiedener Art zugewiesen, wie u. A.: das Rechnungwesen alter Landschafts- und Bezirksschulden, Unterstützung armer Staatsdiener-Relikten (Gratiallfond), Leitung und Beaufsichtigung der Ablösung des Zehnten und sonstiger alten Abgaben, Aufsicht über das Tax-, Sportel- und Stempelwesen, Erledigung von Beschwerden in Angelegenhediten der Gemeinde-Rechnungsabhör u. s. w. | |||
{{NE}}In so weit die dem Verwaltungshofe übertragenen Geschäfte in die Abtheilung der Justizverwaltung einschlagen, steht auch die Oberaufsicht hierüber dem Justizministerium zu. |
Aktuelle Version vom 13. September 2016, 09:11 Uhr
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Bezirksräthe:
- Johann Lehmann, Gemeinderath in Gutach.
- Raimund Dieterle, Schmiedbauer in Rippoldsau.
- Adolf Merkle, Weinhändler in Haslach.
- Severin Vollmer, Thesenbauer in Kinzigthal.
- Cölestin Armbruster, Uhrmacher in Wolfach.
- Rudolf Neef, Adlerwirth in Wolfach.
- Robert Vayhinger, Bürgermeister in Schiltach.
- Wendelin Krayer, Bezirks-Bauschätzer in Steinach.
2. Verwaltungshof.
(Mit dem Sitz in Karlsruhe.)
Die wesentlichsten Aufgaben des Verwaltungshofs, als einer dem Ministerium des Innern untergeordneten Zentral-Mittelstelle, sind: Leitung des Amtskassen-Rechnungswesens; Dekretur der Kosten in gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen; Beaufsichtigung und zum Theile auch unmittelbare Verwaltung der weltlichen nicht für die Schule bestimmten Stiftungen, Beaufsichtigung und Leitung der Heil- und Pflegeanstalten Illenau und Pforzheim, sowie des polizeilichen Arbeitshauses; Abhör der Rechnungen der Strafanstalten; aufsicht über das Armenbad; Festsetzung der für Verpflegung in der Irrenklinik zu Heidelberg zu bezahlenden Vergütungen; Führung der Staatsaufsicht über die Vermögensverwaltung der den Altkathholiken überwiesenen kirchlichen Stiftungen.
Außerdem sind dem Verwaltungshofe noch einige weitere Geschäfte verschiedener Art zugewiesen, wie u. A.: das Rechnungwesen alter Landschafts- und Bezirksschulden, Unterstützung armer Staatsdiener-Relikten (Gratiallfond), Leitung und Beaufsichtigung der Ablösung des Zehnten und sonstiger alten Abgaben, Aufsicht über das Tax-, Sportel- und Stempelwesen, Erledigung von Beschwerden in Angelegenhediten der Gemeinde-Rechnungsabhör u. s. w.
In so weit die dem Verwaltungshofe übertragenen Geschäfte in die Abtheilung der Justizverwaltung einschlagen, steht auch die Oberaufsicht hierüber dem Justizministerium zu.