Personenstandsarchiv Rheinland: Unterschied zwischen den Versionen
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Für Auskünfte aus den Personenstandsregistern nach 1875 werden für jede angebrochene Halbe Stunde Such-/Kopierarbeit 30 Euro in Rechnung gestellt, wobei (Stand 1/2009) maximal eine Stunde gesucht wird. Hinzukommen noch die Kopier- und Portokosten | Für Auskünfte aus den Personenstandsregistern nach 1875 werden für jede angebrochene Halbe Stunde Such-/Kopierarbeit 30 Euro in Rechnung gestellt, wobei (Stand 1/2009) maximal eine Stunde gesucht wird. Hinzukommen noch die Kopier- und Portokosten | ||
(vgl. [http://www.archive.nrw.de/ | (vgl. [http://www.archive.nrw.de/lav/informationen_fuer_benutzer/gebuehren/index.php Gebührenordnung des Landesarchivs NRW]). | ||
===Beratung durch Archivpersonal und Lesesaalaufsicht=== | ===Beratung durch Archivpersonal und Lesesaalaufsicht=== |
Version vom 1. Juli 2016, 16:34 Uhr
der ausgesuchten Artikel aufgenommen worden. |
Landesarchiv NRW Personenstandsarchiv Brühl
Das bisherige Personenstandsarchiv Brühl ist seit 2008 einer der beiden Standorte des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland.
Anschrift
Schloßstr. 10-12, 50321 Brühl (Rhein-Erft-Kreis)
Das Archiv befindet sich in einem Seitenflügel des Schlosses.
Telefon: 02232/ 94538-0
Telefax: 02232/ 94538-38
E-Mail: rheinland-bruehl@lav.nrw.de
Webseite: Personenstandsarchiv Brühl auf www.archive.nrw.de
Öffnungszeiten (Stand 07/2012)
Montag: 8.30 - 17.00 Uhr (ab 14 Uhr ausschließlich Benutzung der digitalisierten Bestände und Microfiches)
Dienstag - Freitag: 8.30 - 15.00 Uhr
Bestände
Das Personenstandsarchiv (PSA) verwaltet Kirchenbücher und Zivilstandsregister aus dem Bereich der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf.
Für den Genealogen erschließt sich in dem Archiv u. a. auf einfache Weise der Zugang zu den Zivilstandsregistern in erster Linie aus der Zeit von 1798-1875.
Außerdem befinden sich im Personenstandsarchiv Unterlagen nach dem Personenstandsgesetz des Deutschen Reiches von 1876-1938. Diese Unterlagen sind jedoch nicht selbst einsehbar (siehe Sonderregelung für Personenstandsregister nach 1875).
Mit den seit 2010 geltenden gleitenden Sperrfristen (Geburtsregister 110 Jahre, Heiratsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre) werden die Personenstandsregister im Jahre 2012 für Geburten bis 1901, Heiraten bis 1931, Sterbefälle bis 1981 zugänglich.
Für die Forschung in den gesperrten Zeiträumen ist ein Nachweis erforderlich, dass man entweder selbst die Person ist, auf die sich der Eintrag bezieht oder EhepartnerIn oder unmittelbarer Abkömmung desjenigen ist, auf den sich der Eintrag bezieht. Unmittelbarer Abkömmling ist Kind, Enkelkind, Urenkel etc. Es ist also in diesem Forschungszeitraum beispielsweise nicht möglich, Auskunft über die Schwester der Großmutter zu erhalten. Jahrgänge ab dem 30. Juni 1938 befanden sich alllerdings im Januar 2009 noch nicht im Personenstandsarchiv Brühl.
Digitalisierte Bestände
An den 24 PC-Arbeitsplätzen im Lesesaal werden neben den bereits digitaliserten Kirchenbuchbeständen auch Zivilstandsregister zur Einsicht angeboten. Dies sind z.Zt.:
- LG-Bez. Aachen: GHS 1798 - 1832, fast komplett
- LG-Bez. Bonn: GHS 1798 - 1814, komplett
- LG-Bez. Düsseldorf: GHS 1798 - 1814, komplett
- LG-Bez. Elberfeld: GHS 1810 - 1814, komplett
- LG-Bez. Kleve: GHS 1798 - 1814, komplett
- LG-Bez. Köln: GHS 1798 - 1875, komplett
- OLG-Bez. Hamm: GHS 1810 - 1814, komplett
Außerdem können auch bereits digitaliserte Bestände aus den Landesarchiven Düsseldorf, Detmold und Münster eingesehen werden.
Benutzerhinweise
Sonderregelung für Personenstandsregister nach 1875
Wegen der räumlichen Situation in Brühl befinden sich die Personenstandsregister aus der Zeit nach 1875 nicht im gleichen Gebäude wie der Benutzersaal. Daher werden Bände aus der Zeit den Benutzer nicht vorgelegt, sondern nur schriftliche, gebührenpflichtige Anfragen beantwortet. Die Bearbeitungszeiten liegen bei mehreren Wochen bis mehreren Monaten. Da außerdem teilweise für die Zeit nach 1875 keine Findmittel existieren, können Suchanfragen über längere Zeiträume und/oder mehrere Standesämter oft nicht beantwortet werden.
Eine Änderung ist erst mit dem Umzug in das neue Landesarchiv nach Duisburg geplant.
Sperrungen
Wegen der laufenden Digitalisierungsarbeiten sind oft die Personenstandsregister ganzer Regionen und Zeiträume für die Benutzung für mehrere Monate bis zu über einem Jahr gesperrt. Diese Sperrungen sind der Webseite des Archivs zu entnehmen. Im Zweifelsfalle lohnt es sich, sich vor dem Besuch durch einen Anruf bei der Lesesaalaufsicht des Archivs Klarheit zu verschaffen.
Gelegentlich sind einzelne Bände der Personenstandesregister wegen des schlechten Erhaltungszustandes auf nicht absehbare Zeit als "'nicht benutzbar'"gesperrt. Dies erfährt der Benutzer in der Regel erst, wenn er den betreffenden Band bestellt. Als Alternative wird bei Personenstandsregistern auf die Erstschriften verwiesen, die in den Kommunalarchiven und zum Teil noch in den Standesämtern liegen.
Schließungen des Archivs
Schließungen oder eingeschränkte Öffnungszeiten, z.B. aufgrund interner Veranstaltungen, kommen vor und werden auf der Webseite des Archivs angekündigt.
Anmeldung
Benutzer müssen sich bei der Lesesaalaufsicht anmelden. Beim ersten Besuch muss ein Benutzungsantrag bei der Lesesaalaufsicht ausgefüllt werden. Danach erhalten sie eine Barcode-Karte, über die Bestellungen von Archivalien und Fotoaufträge selbst am Benutzer-PC erledigt werden. Die Benutzer im Lesesaal des Personenstandsarchivs Brühl melden sich seit Dezember 2011 computergestützt an. Auch die Recherche in der Beständeübersicht und einigen Findbüchern ist am Bildschirm möglich. Die gedruckte Beständeübersicht bzw. die Papierfindbücher behalten aber ihre Gültigkeit. Leider ist die neue Barcode-Karte nicht als Benutzerausweis im Landesarchiv Düsseldorf oder Münster nutzbar.
Gebühren
Bei einer Benutzung überwiegend in privatem Interesse fällt eine Tagesgebühr seit Mitte 2010 nicht mehr an. Allerdings wird bei eine Grundgebühr von 2,00 € pro Tag fällig, sobald Kopien jedweder Art bestellt oder ausgedruckt werden.
Für Auskünfte aus den Personenstandsregistern nach 1875 werden für jede angebrochene Halbe Stunde Such-/Kopierarbeit 30 Euro in Rechnung gestellt, wobei (Stand 1/2009) maximal eine Stunde gesucht wird. Hinzukommen noch die Kopier- und Portokosten (vgl. Gebührenordnung des Landesarchivs NRW).
Beratung durch Archivpersonal und Lesesaalaufsicht
Die Beratung beschränkt sich auf organisatorische Hinweise und Hinweis zu den Archivalien und der Literatur. Es gibt keine Hilfe beim Lesen und Auswerten der Archivalien.
Ausgabe der Archivalien
von 08:30-12:00 Uhr und von 13:00-14:30 Uhr
Die Archivalienausgabe kann bei hoher Besucherzahl begrenzt sein.
Vorbestellungen
Bis zu fünf Archivalien können unter genauer Angabe der Signatur zum gewünschten Termin telefonisch oder schriftlich vorbestellt werden. schriftliche oder telefonische Archivalienvorbestellungen (max. 5 Bände) müssen spätestens bis 12 Uhr des Vortages eingegangen sein.
Kopien von Archivalien
Für die Bestellung von Fotokopien erhalten Sie bei der Lesesaalaufsicht entsprechende Bestellzettel. In das Buch legen Sie einen Zettel mit Ihrem Namen und der Urkunden-Nummer ein und geben alle betreffenden Bücher mit der Bestellung am Ende bei der Lesesaalaufsicht ab. Für Fotokopien fallen Gebühren von 0,30 Euro je DINA4-Seite und 0,50 Euro je DINA3-Seite an und können entweder zugeschickt werden - zusätzliche Portokosten in Höhe von 1,45 Euro - oder nach einigen Tagen im Archiv abgeholt werden.
Ausdrucke der digitalen Kirchenbuchkopien bzw. Zivilstandsregister, die am PC jedes einzelnen Arbeitsplatzes erstellt werden können, kosten 0,30 Euro (Stand seit 2010) pro DINA4-Seite und können sofort mitgenommen werden.
Bei der Aufsicht gibt es ein Merkblatt "Hinweise für Benutzer - Anfertigung von Kopien".
Im Bedarfsfall können Kopien auch beglaubigt werden. Dann fallen 2,00 Euro pro Beglaubigung zusätzlich an.
Hinweis: Es dürfen keine Aufnahmen mit dem Fotoapparat/der Digitalkamera gemacht werden.
Benutzertipps
Nach dem Eintreffen im Archiv müssen Sie sich bei der Aufsicht des Lesesaals melden. Die früher fällige Tagesgebühr ist entfallen. Bei der Aufsicht erhalten Sie auch die Benutzungsordnung, die man sich gerade beim Erstbesuch aufmerksam durchlesen sollte. Am Montag ist entsprechend der o.g. Öffnungszeiten länger offen. Dieses Angebot wird gern von Forschern mit weiterer Anreise genutzt. Deshalb ist gerade Montags mit stärkerem Besucherandrang zu rechnen. Gleiches gilt in der Regel auch für Brücken- und Ferientage.
Standesamt
Zuvor muss man natürlich wissen, welches Standesamt für den Wohnort des Vorfahren zuständig war.
Hierzu kann man sich vor dem Archivbesuch im Thorey/Geis, einer entsprechenden Veröffentlichung der WGfF, informieren. Die Erstausgabe ist im Lesesaal frei einsehbar.
Bei der Aufsicht liegt auch ein Verzeichnis der vorhandenen Zivilstandsregister des Personenstandsarchivs aus. Dieses kann dort auch erworben werden (9,20 Euro) oder bei der o.g. Adresse des Archivs bestellt werden. (s. Literatur)
Bevor man Standesamtsregister einsieht, sollte man den Zeitraum der Suche eingrenzen. Dies kann u.U. bereits zu Hause geschehen, wenn die Register bei FamilySearch im sogenannten IGI veröffentlicht sind. Andernfalls durchsucht man im Archiv zunächst die Dezennaltabellen genannten 10-Jahresregister. Diese befinden sich in Schränken gegenüber dem Stand der Lesesaalaufsicht als Mikrofiches. Sie entnehmen die Filme zu einem Standesamt aus dem Schrank und legen an der Stelle einen Markierzettel mit Ihrem Namen ein, die auf dem Schrank ausliegen. Die Entleihe melden Sie bei der Aufsicht an. Dann suchen Sie sich einen Arbeitsplatz mit einem Lesegerät und suchen den gewünschten Eintrag. Danach kennen Sie das Datum der Urkunde und bestellen den entsprechenden Jahrgang des Zivilstandsregisters.
Bestellung von Zivilstandsregistern
Je nach Besucherfrequenz können in der Regel bis zu 30 Archivalien pro Tag angefordert werden, in Spitzenzeiten entsprechend wesentlich weniger. Auskunft hierüber erteilt die Lesesaalaufsicht.
- Beispiel
Benötigt wird die Geburtsurkunde vom 23.01.1853 der Bürgermeisterei Düren im Landgericht Aachen.
Bezeichnung der Archivalie:
LG Aachen
Düren
G 1853
- Achtung
- Bei großen Städten wie z. B. Aachen oder Köln, umfasst ein einziger Jahrgang oft mehrere umfangreiche Bände. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfalle das genaue Datum der gesuchten Urkunde anzugeben.
Nach einer Wartezeit, die abhängig vom Besucherandrang und des Archivorts der Archivalie ist, wird das entsprechend angeforderte Zivilstandsregister aus dem Magazin an die Lesesaalaufsicht gegeben.
Hier gibt es nun zwei Verfahren, je nachdem, wer gerade diensthabender Mitarbeiter ist. Entweder begibt man sich nach einer gewissen Wartezeit zur Lesesaalaufsicht und fragt nach, ob das bestellte Zivilstandsregister schon vorliegt oder die Lesesaalaufsicht gibt Bescheid oder bringt sogar die bestellte Archivalie an den Platz.
Beispiel 1
Sie suchen die Eltern Ihrer Vorfahren Heinrich Ditz und Maria Bursch aus Brenig, die vor 1855 geheiratet haben sollen.
Sie finden im Thorey/Geis, dass Brenig zum Standesamt Waldorf (Bornheim-) gehörte.
Im IGI bzw. in den Dezennaltabellen finden Sie, dass das Ehepaar 1852 im Standesamt Waldorf (Bornheim-) geheiratet hat. Um die Namen der Eltern zu erfahren, müssen Sie jetzt die Heiraten von Waldorf (Bornheim-) aus 1852 einsehen. Da es sich um ein relativ kleines, ländliches Standesamt am Vorgebirge handelt, gibt es nur ein Buch je Jahrgang.
Wenn Ihnen das gewünschte Buch dann vorliegt, können Sie unter der angegebenen Urkunden-Nummer bzw. dem Datum die entsprechende Urkunde finden und sich die wichtigsten Daten abschreiben oder eine Kopie anfordern.
Beispiel 2
Benötigt werden Heiratsurkunden aus den Jahren 1826, 1827, 1828, 1829 und 1830 der Bürgermeisterei Düren
Bezeichnung der Archivalie:
LG Aachen
Düren
H 1826 - 1830
Bibliothek der WGfF
Wegen der vorbereitenden Arbeiten für den Umzug des Archivs ist der Bestand der Bibliothek der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkundeab Juli 2013 nicht mehr in Brühl zugänglich. Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz wird den Bestand in ihren Katalog aufnehmen und nach und nach wieder verfügbar machen. Recherchiert werden kann dann über den OPAC.
Literatur
- FÜCHTNER, Jörg, und LAUERMANN, Andrea, Die Zivilstandsregister und die Kirchenbuchduplikate im Nordrhein-Westfälischen Personenstandsarchiv Rheinland, Eine Übersicht, Brühl, 1996.
- Hinweise für Benutzer. Lesesaal, Nordrhein-Westfälisches Personenstandsarchiv Rheinland, Brühl: 12.7.2002
- THOREY, Volker und GEIS, Claus: Nachweise genealogischer Quellen im Gebiet der ehemaligen Preußischen Rheinprovinz, Köln 2003.
Band I: Wohnplatzverzeichnis
Band II: Kirchenbücher, Familienbücher und Verkartungen und Zivilstandsregister im südlichen Teil der preußischen Rheinprovinz
Siehe auch
Verlegung des Archivs
Das Archiv wird laut eigener Aussage nach der Fertigstellung des im Bau befindlichen neuen Landesarchivs in Duisburg (geplant für für 2013) dorthin verlegt. Zu aktuellen Entwicklungen siehe Landesarchiv Nordrhein-Westfalen/Abteilung Rheinland#Umzugspläne
Erfahrungen und Meinungen
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- Hinweis
- Dies ist keine offizielle Internetseite des Archivs. Diese Seite wurde von Genealogen für Genealogen angelegt. Bitte ergänzen bzw. aktualisieren Sie die Tipps nach Ihrem nächsten Besuch im Personenstandsarchiv Brühl!
Weblinks
- Offizielle Webseite des Landesarchivs, Standort Brühl mit aktuellen Informationen, Beständeübersicht und Angaben zur Benutzung.
- Artikel Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (allgemein zur Abteilung Rheinland)