Neumanns Orts-Lexikon des Deutschen Reichs 1894/XXXVI: Unterschied zwischen den Versionen
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a) das ''Oberseeamt'' in Berlin, b) die ''Reichskommissare bei den Seeämtern'' der Küstenstaaten. | |||
: 7) Das ''Patentamt.'' | |||
: 8) Der Reichskommissar für ddas ''Auswanderungswesen'' in Hamburg. | |||
: 9) Die ''Inspektoren für die Prüfungen der Seeschiffer und Seesteuerleute'' mit Inspektionsbezirken für a) Hannnover, Oldenburg und Bremen; b) Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Lübeck und Hamburg; c) die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Pommern. | |||
: 10) Die ''Inspektoren für das Schiffsvermessungswesen.'' | |||
: 11) Die ''Reichskommission'' zur Entscheidung über Beschwerden gegeen die von den Landespolizeibehörden ausgesprochenen Verbote sozialistischer Vereine und Schriften. | |||
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: Das ''Reichsgericht'' in Leipzig. | |||
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: 1) Die ''Reichshauptkasse'', welche von der Reichshauptbank (s. XI) verwaltet wird. | |||
: 2) Die Verwaltung des ''Reichskriegsschatzes.'' | |||
: 3) Die ''Reichsschuldenverwaltung'', die der preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden in Berlin mit übertragen ist. | |||
: 4) Die Reichsbevollmächtigten und Stationskontrolleure der ''Zölle'' und ''Verbrauchssteuern''. | |||
: 5) Das ''Zoll-' und ''Steuer-Rechnungsbüreau'' in Berlin. | |||
: 6) Die ''Hauptzollämter'' in den Hansestädten. | |||
: 7) Die ''Reichsrayonkommission'' in Berlin. | |||
{{NE}}'''VI.''' Das '''Reichseisenbahnamt.''' | |||
{{NE}}'''VII.''' Die '''Verwaltung des Reichsinvalidenfonds.''' | |||
{{NE}}'''VIII.''' Der '''Rechnungshof des Deutschen Reichs in Potsdam.''' | |||
{{NE}}'''IX.''' Das '''Reichspostamt''' in Berlin, |
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Neumanns Orts-Lexikon des Deutschen Reichs 1894 | |
Inhalt | |
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a) das Oberseeamt in Berlin, b) die Reichskommissare bei den Seeämtern der Küstenstaaten.
- 7) Das Patentamt.
- 8) Der Reichskommissar für ddas Auswanderungswesen in Hamburg.
- 9) Die Inspektoren für die Prüfungen der Seeschiffer und Seesteuerleute mit Inspektionsbezirken für a) Hannnover, Oldenburg und Bremen; b) Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Lübeck und Hamburg; c) die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Pommern.
- 10) Die Inspektoren für das Schiffsvermessungswesen.
- 11) Die Reichskommission zur Entscheidung über Beschwerden gegeen die von den Landespolizeibehörden ausgesprochenen Verbote sozialistischer Vereine und Schriften.
III. Die kaiserliche Admiralität für die einheitliche Marineverwaltung des Reichs.
IV. Das Reichsjustizamt, geleitet von einem Staatssekretär. Ressort:
- Das Reichsgericht in Leipzig.
V. Das Reichsschatzamt in BErlin, unter einem Staatssekretär, für das Etats-. Kassen- und Rechnungswesen, die Bearbeitung der Zoll- und Steuersachen, der Münz-. Reichspapiergeld- und Reichsschuldenangelegenheiten sowie die Verwaltung des Reichsvermögens, soweit diese nicht andern Behörden übertragen ist. Von dem Reichsschatzamt ressortieren:
- 1) Die Reichshauptkasse, welche von der Reichshauptbank (s. XI) verwaltet wird.
- 2) Die Verwaltung des Reichskriegsschatzes.
- 3) Die Reichsschuldenverwaltung, die der preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden in Berlin mit übertragen ist.
- 4) Die Reichsbevollmächtigten und Stationskontrolleure der Zölle und Verbrauchssteuern.
- 5) Das Zoll-' und Steuer-Rechnungsbüreau in Berlin.
- 6) Die Hauptzollämter in den Hansestädten.
- 7) Die Reichsrayonkommission in Berlin.
VI. Das Reichseisenbahnamt.
VII. Die Verwaltung des Reichsinvalidenfonds.
VIII. Der Rechnungshof des Deutschen Reichs in Potsdam.
IX. Das Reichspostamt in Berlin,