Magistratsverfasssung (Westfalen): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. April 2016, 14:42 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Magistratsverfasssung
Einleitung
Der Magistrat oder Stadtrat vertrat bis 1802 eine Stadt nach Innen und nach Außen.
Grundlage: Magistratsverfasssung
Die Grundlage bildete die entweder vom Landesherrn gegebene oder selbst beschlossene lokale Magistratsverfasssung.
Beispiele von Wahlstatuten für Stadträte
- Minden 1301: Die angeseheneren männlichen Bürger (Schöffengeschlechter) wählen aus den Kaufleuten und den 3 Ämtern (Gilden) der Bäcker, Schuster und Fleischer ein Wahlkollegium von 40 männlichen Personen (22 Kaufleuten und je 6 Vertreter der genannten Ämter (Gilden), die aus ihrer Reihe die 12 eigentlichen Wahlmänner bestimmen. Diese wählen zweimal im Jahr aus den 40 Männern und der männlichen Gemeinheit (communitas civium) je 6 Ratsherren.
- Borken (Kreis Borken)#Verwaltung
- Haltern am See#Verwaltung