Amtsblatt G 1859 No.47 Verord.335: Unterschied zwischen den Versionen

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:''Die Bildung eines besonderen Gemeinde-Bezirks Glodowen ''
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:Durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 21sten d. M. ist genehmigt worden, daß aus folgenden, im Kreise Sensburg belegenen Besizungen:
:Durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 21sten d. M. ist genehmigt worden, daß aus folgenden, im Kreise Sensburg belegenen Besizungen:
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Version vom 13. April 2016, 11:25 Uhr

  • 8.11.1859, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, No.47, Verordnung No.335
Die Bildung eines besonderen Gemeinde-Bezirks Glodowen
Durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 21sten d. M. ist genehmigt worden, daß aus folgenden, im Kreise Sensburg belegenen Besizungen:
1. Adlig Glodowen, 2. Köllmisch Glodowen und 3. Willamowen
ein besonderer Gemeinde-Bezirk unter dem Namen Glodowen gebildet wird, was wir hiermit bekannt machen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, Nr.47, Verordnung Nr.335, S.247 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums