Klassensteuer (Westfalen): Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
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Version vom 21. März 2016, 09:21 Uhr

Informationen über regionale Lebensumstände geben ein Abbild über Lebensweisen der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen, um damit eine Basis zur Darstellung persönliche Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum für Biografien zu bilden. Entwicklung im lokalen und regionalen Zusammenhang, Land und Leute, Siedlung....

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Wappen - Portal:Westfalen-Lippe > Klassensteuer (Westfalen)

Einleitung

Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in der Provinz Westfalen die kommunalen Haushalte hauptsächlich durch folgende kommunale Steuerarten finanziert, welche neben den Staatssteuern fällig waren:

  1. prozentuale Zuschläge zur Grundsteuer als Staatssteuer (nach Katastralertrag von Grundstücken und Gebäuden)
  2. prozentuale Zuschläge zur Klassensteuer (nach gesellschaftlicher Standeszugehörigkeit)
  3. prozentuale Zuschläge zur Einkommensteuer (z.B. von Rentenerträgen)
  4. Gewerbesteuer (fühere Patentsteuer)

Im Gegensatz zur im Fürstbistum Münster über Jahrhunderten gahandhabten primitiven Kopfsteuer berücksichtigte die im 19. Jahrhundert eingeführte Klassensteuer eine gewisse Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Auf ihr aufbauend wurde später in Deutschland die moderne Einkommensteuer entwickelt. Eine Verlagerung der Steuerlast von den unteren zu den oberen Schichten gelang auch dabei allerdings nicht

Klassensteuer

Klassensteuer war eine in Preußen 1820 eingeführte Besteuerung nach der Zugehörigkeit zu einem Stand oder einer Gesellslchaftsklasse. Die Steuer unterschied fünf Klassen in 12 Stufen:

  • 1. Klasse: reiche,
  • 2. Klasse: wohlhabendere Einwohner
  • 3. Klasse: wohlhabende Einwohner
  • 4. Klasse: Bürger und Bauern
  • 5. Klasse: Lohnarbeiter und Tagelöhner

Stufenbeiträge der Klassensteuer

  • Stufe 1a: 15 Silbergroschen jährlich
  • Stufe 1b: 1 Taler
  • Stufe 2 : 2 Taler
  • Stufe 3 : 3 Taler
  • Stufe 4 : 4 Taler
  • Stufe 5 : 5 Taler
  • Stufe 6 : 6 Taler
  • Stufe 7 : 8 Taler
  • Stufe 8 : 10 Taler
  • Stufe 9 : 12 Taler
  • Stufe 10 : 16 Taler
  • Stufe 11 : 20 Taler
  • Stufe 12 : 24 Taler

Von der Klassensteuer befreit waren 1862:

  • Militärpersonen und ihre Angehörigen
  • über 60jährige Personen und ihre Angehörigen
  • Arme und ihre Angehörigen

Literatur

  • Neumann, Robert: Die Klassensteuer und die klassificirte Einkommensteuer in Preußen : Ein Hülfsbuch und Rathgeber für den Beamten, die Einschätzungs-Behörden und überhaupt jeden Steuerpflichtigen des In- und resp. Auslandes.
  • Siegert, Rosemarie: Steuerpolitik und Gesellschaft. Vergleichende Untersuchungen zu Preussen und Baden 1815-1848