Amtsblatt G 1854 Nr.44 Verordnung Nr.343: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, Nr.44, Verordnung Nr.343, S.309 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:# Der aus zusammengezogenen Länderein der Dorfschaft Langenbrück entstandenen Besitzung ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Paulinenhof-Langenbrück beigelegt worden | :# Der aus zusammengezogenen Länderein der Dorfschaft Langenbrück entstandenen Besitzung ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Paulinenhof-Langenbrück beigelegt worden | ||
:# Dem aus der Dorfschaft Surmove, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Surmowen-Hof beigelegt worden | :# Dem aus der Dorfschaft Surmove, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Surmowen-Hof beigelegt worden | ||
:# Dem auf der städtischen Feldmark Marggrabowa neu entstandenen Wirtschaftshofe ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Elisenhöhe beigelegt worden | :# Dem auf der städtischen Feldmark Marggrabowa neu entstandenen Wirtschaftshofe ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Elisenhöhe beigelegt worden | ||
:# Dem aus der Dorfschaft Woßnitzen, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Ober-Woßnitzen beigelegt worden. <ref name="AMT1854">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, Nr. | :# Dem aus der Dorfschaft Woßnitzen, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Ober-Woßnitzen beigelegt worden. <ref name="AMT1854">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, Nr.44, Verordnung Nr.343, S.309 {{MDZ|bsb10694633|375}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude> |
Version vom 20. März 2016, 05:45 Uhr
- 17.10.1854, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1854, No.2, Verordnung No.10
- Neu entstandenes Etablissement A.d.J. 2596. Okt.
- Der aus zusammengezogenen Länderein der Dorfschaft Langenbrück entstandenen Besitzung ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Paulinenhof-Langenbrück beigelegt worden
- Dem aus der Dorfschaft Surmove, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Surmowen-Hof beigelegt worden
- Dem auf der städtischen Feldmark Marggrabowa neu entstandenen Wirtschaftshofe ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Elisenhöhe beigelegt worden
- Dem aus der Dorfschaft Woßnitzen, Kreises Sensburg, neu entstandenen Wirtschaftshof ist, ohne Abänderung der bisherigen Kommunal-Verhältnisse, der Name Ober-Woßnitzen beigelegt worden. [1]