Amtsblatt G 1869 No.43 Verord.594: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, Nr.43, Verordnung Nr.594, S.271 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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Version vom 5. Februar 2016, 09:37 Uhr
- 18.10.1869, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, No.43, Verordnung No.594
- Durch theilung der Forstreviere Borken und Rothebude, ist ein neues Forstrevier Heydtwalde gebildet worden, welches die Beläufe Budzisken, Theerofen, Borreck Grodßisko, Teuels und hegewald umfaßt und dessen Revier-Verwalter seinen Wohnsitz in Budßisken angewiesen erhalten hat. Die Oberförsterstelle qu. ist vm 1. d.M.ts. an denOberförster-Candidaten Wohlfromm verliehen worden. Die Forstkasse des Reviers ist zu Benkheim. [1]