Amtsblatt G 1857 No.34 Verord.286: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''15.8.1857, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, No.34, Verordnung 286
* '''15.8.1857, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, No.34, Verordnung 286
:''Abtrennung dreier Grundstücke von dem Gutsbezirke Sandof und Zuschlagung derselben zu dem Kommunal-Verbande des Dorfs Groß Guja betr. A.d.j. 340.Aug. ''
:''Abtrennung dreier Grundstücke von dem Gutsbezirke Sandof und Zuschlagung derselben zu dem Kommunal-Verbande des Dorfs Groß Guja betr. A.d.j. 340.Aug. ''
: Mit Gehehmigung des Herrn Ober-Präsidenten Excellenz ist das Menschsch Kruggrundstück und das Rottersche, so wie das Großsche Eigenkäthnergrundstück von dem Gutsbezirke Sandhof abgetrennt und dem Kommunal-Verbande des Dorfs Groß Guja zugeschlagen worden, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. <ref name="AMT58_286">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, Nr.34, Verord. 286, S.250-251 {{MDZ|bsb10694636|292}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
: Mit Gehehmigung des Herrn Ober-Präsidenten Excellenz ist das Menschsch Kruggrundstück und das Rottersche, so wie das Großsche Eigenkäthnergrundstück von dem Gutsbezirke [[Sandhof (Kreis Angerburg)|Sandhof]] abgetrennt und dem Kommunal-Verbande des Dorfs [[Groß Guja]] zugeschlagen worden, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. <ref name="AMT58_286">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, Nr.34, Verord. 286, S.250-251 {{MDZ|bsb10694636|292}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 19. Januar 2016, 18:34 Uhr

  • 15.8.1857, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, No.34, Verordnung 286
Abtrennung dreier Grundstücke von dem Gutsbezirke Sandof und Zuschlagung derselben zu dem Kommunal-Verbande des Dorfs Groß Guja betr. A.d.j. 340.Aug.
Mit Gehehmigung des Herrn Ober-Präsidenten Excellenz ist das Menschsch Kruggrundstück und das Rottersche, so wie das Großsche Eigenkäthnergrundstück von dem Gutsbezirke Sandhof abgetrennt und dem Kommunal-Verbande des Dorfs Groß Guja zugeschlagen worden, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, Nr.34, Verord. 286, S.250-251 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums