Amtsbezirk Rogahlen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.29 Rogahlen im Landkreis Angerburg gegründet. Zum Amtsbezirk Rogahlen gehörten die Landgemeinden [[Audinischken]], [[Jahnen]], [[Matzwolla]], [[Ostkehmen]], [[Rogahlen]] und die Gutsbezirke [[Gruneyken]], [[Hohenbrück]], [[Jahnen, Forst]] und [[Klewienen]]. <ref name="TER">http://www.territorial.de/ostp/angerapp/gahlen.htm</ref> | * Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.29 Rogahlen im Landkreis Angerburg gegründet. Zum Amtsbezirk Rogahlen gehörten die Landgemeinden [[Audinischken]], [[Groß Jahnen|Jahnen]], [[Matzwolla]], [[Ostkehmen]], [[Rogahlen]] und die Gutsbezirke [[Gruneyken]], [[Hohenbrück]], [[Jahnen, Forst]] und [[Klewienen]]. <ref name="TER">http://www.territorial.de/ostp/angerapp/gahlen.htm</ref> | ||
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Version vom 8. Januar 2016, 10:43 Uhr
- Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der Amtsbezirk Nr.29 Rogahlen im Landkreis Angerburg gegründet. Zum Amtsbezirk Rogahlen gehörten die Landgemeinden Audinischken, Jahnen, Matzwolla, Ostkehmen, Rogahlen und die Gutsbezirke Gruneyken, Hohenbrück, Jahnen, Forst und Klewienen. [1]