Glockenklang: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Glockenklang''' bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen auzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung.
Der '''Glockenklang''' bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen aufzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung.


In der Reichsstadt Aachen zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des [[Aachener Reich]]es, auch "'''Extra muros'''" genannt.
In der Reichsstadt Aachen zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des [[Aachener Reich]]es, auch "'''Extra muros'''" genannt.


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 25. August 2006, 06:52 Uhr

Der Glockenklang bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen aufzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung.

In der Reichsstadt Aachen zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des Aachener Reiches, auch "Extra muros" genannt.