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Berufsbezeichnung.  
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Bedeutung: Kolonist als [[Selbsthöriger]], ein Pächtiger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat, manchmal auch ein Colonus als Wehrfester eines Gutsherrn. Ein in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert übliche Begriff.  
Bedeutung: Kolonist als [[Selbsthöriger]], ein [[Pächter]], welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat, manchmal auch ein Colonus als [[Wehrfester]] eines Gutsherrn. Ein in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert üblicher Begriff.  


Siehe auch der im Hochstift Münster übliche Begriff  [[Colonus]].
Siehe auch den im Hochstift Münster üblichen Begriff  [[Colonus]].
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
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[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
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[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]
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Version vom 18. August 2006, 19:18 Uhr

Conductor, Konduktor

Berufsbezeichnung. Bedeutung: Kolonist als Selbsthöriger, ein Pächter, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat, manchmal auch ein Colonus als Wehrfester eines Gutsherrn. Ein in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert üblicher Begriff.

Siehe auch den im Hochstift Münster üblichen Begriff Colonus.