Lötzen/Standesamt G: Unterschied zwischen den Versionen
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* Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Kreisen die [[ | * Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Kreisen die [[Preußen-Standesamtliche Zuständigkeit|Standesämter]] gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Es wurden auch mehrere Gemeinden zusammen geschlossen, um ein gemeinsames Standesamt zu gründen. Im Laufe der Zeit wurden Standesämter aufgelöst oder neu gegründet. <ref>{{Wikipedia-Link |Preußische_Gesetzessammlung|Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182}}</ref> <ref>http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf</ref> | ||
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Version vom 4. November 2015, 07:19 Uhr
- Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Kreisen die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Es wurden auch mehrere Gemeinden zusammen geschlossen, um ein gemeinsames Standesamt zu gründen. Im Laufe der Zeit wurden Standesämter aufgelöst oder neu gegründet. [1] [2]