Kirchspiel: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Kirchenbuch|Kirchenbuchführung]] erfolgte meist zentral in der Hauptpfarre, doch wurden in späterer Zeit zunehmend auch in den [[Filialkirche]]n separate Bücher geführt.
Die [[Kirchenbuch|Kirchenbuchführung]] erfolgte meist zentral in der Hauptpfarre, doch wurden in späterer Zeit zunehmend auch in den [[Filialkirche]]n separate Bücher geführt.


Bei der Gleichsetzung von ''Kirchspiel'', ''Pfarrsprengel'' und (dem Gebiet einer) ''Kirchengemeinde'' sind, besonders im Bereich der evangelischen Kirchen, auch regionale und lokale Ausnahmen zu beachten. Ein Beispiel: Vom Mittelalter bis Anfang des 19. Jahrhunderts gehörte zum Pfarrsprengel Elberfeld (heute zu [[Wuppertal]]) nicht nur das "Kirchspiel Elberfeld", sondern auch der westliche Teil von Barmen ("Unterbarmen"), der aber nie Teil des Kirchspiels Elberfeld war. Heute werden ''Zusammenschlüsse von mehreren Kirchengemeinden'' in einigen evangelischen Landeskirchen mit dem Namen ''Pfarrsprengel'' (Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Pommersche Evangelische Kirche (in Mecklenburg-Vorpommern)), in anderen als ''Kirchspiele'' (Kurhessen-Waldeck, Thüringen) bezeichnet. Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen kennt ebenfalls ''Kirchspiele'' als Zusammenschluss von Gemeinden, daneben aber auch den Begriff ''Pfarrsprengel'' für mehrere Gemeinden, denen gemeinsam eine Pfarrstelle zugewiesen wurde.
Bei der Gleichsetzung von ''Kirchspiel'', ''Pfarrsprengel'' und (dem Gebiet einer) ''Kirchengemeinde'' sind, besonders im Bereich der evangelischen Kirchen, auch regionale und lokale Ausnahmen zu beachten. Ein Beispiel: Vom Mittelalter bis Anfang des 19. Jahrhunderts gehörte zum Pfarrsprengel Elberfeld (heute zu [[Wuppertal]]) nicht nur das "Kirchspiel Elberfeld", sondern auch der westliche Teil von Barmen ("Unterbarmen"), der aber nie Teil des Kirchspiels Elberfeld war. Heute werden ''Zusammenschlüsse von mehreren Kirchengemeinden'' in einigen evangelischen Landeskirchen mit dem Namen ''Pfarrsprengel'' ([[Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg und schlesische Oberlausitz|Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz]], [[Pommersche Evangelische Kirche]] (in Mecklenburg-Vorpommern)), in anderen als ''Kirchspiele'' ([[Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck|Kurhessen-Waldeck]], [[Evangelisch-Lutherische Kirche Thüringen|Thüringen]]) bezeichnet. Die [[Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen]] kennt ebenfalls ''Kirchspiele'' als Zusammenschluss von Gemeinden, daneben aber auch den Begriff ''Pfarrsprengel'' für mehrere Gemeinden, denen gemeinsam eine Pfarrstelle zugewiesen wurde.


Hierzu sagt das [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ki/rchs/piel/kirchspiel.htm Deutsche Rechtswörterbuch]:
Hierzu sagt das [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ki/rchs/piel/kirchspiel.htm Deutsche Rechtswörterbuch]:

Version vom 10. August 2006, 07:27 Uhr

Ein Kirchspiel, auch Pfarrsprengel oder Kirchsprengel (lat. parochie) umfasst(e) den Bezirk (lat. parochus), für den eine Kirche und ihr Pfarrer zuständig war. Seit dem 4. Jahrhundert ist es die Unterabteilung einer Diözese, vorher wurde der Begriff auch synonym für Diözese verwandt.

Das Kirchspiel konnte mehrere weltliche Verwaltungseinheiten und Siedlungsstellen umfassen, aber es kam auch nicht selten vor, dass in einer weltlichen Verwaltungseinheit verschiedene Kirchspiele zuständig waren. Vor allem im ländlichen Raum konnten die oft sehr großen Einzugsgebiete eines Kirchspiels für die Gemeindemitglieder weite Wege zu den Gottesdiensten bedeuten. Doch wurden oft Filialkirchen gebaut, die über eigene Friedhöfe verfügten und die später nicht selten selbst zu Pfarrkirchen erhoben wurden.

Die Kirchenbuchführung erfolgte meist zentral in der Hauptpfarre, doch wurden in späterer Zeit zunehmend auch in den Filialkirchen separate Bücher geführt.

Bei der Gleichsetzung von Kirchspiel, Pfarrsprengel und (dem Gebiet einer) Kirchengemeinde sind, besonders im Bereich der evangelischen Kirchen, auch regionale und lokale Ausnahmen zu beachten. Ein Beispiel: Vom Mittelalter bis Anfang des 19. Jahrhunderts gehörte zum Pfarrsprengel Elberfeld (heute zu Wuppertal) nicht nur das "Kirchspiel Elberfeld", sondern auch der westliche Teil von Barmen ("Unterbarmen"), der aber nie Teil des Kirchspiels Elberfeld war. Heute werden Zusammenschlüsse von mehreren Kirchengemeinden in einigen evangelischen Landeskirchen mit dem Namen Pfarrsprengel (Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Pommersche Evangelische Kirche (in Mecklenburg-Vorpommern)), in anderen als Kirchspiele (Kurhessen-Waldeck, Thüringen) bezeichnet. Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen kennt ebenfalls Kirchspiele als Zusammenschluss von Gemeinden, daneben aber auch den Begriff Pfarrsprengel für mehrere Gemeinden, denen gemeinsam eine Pfarrstelle zugewiesen wurde.

Hierzu sagt das Deutsche Rechtswörterbuch:

Kirchspiel

  • Wortklasse: Neutrum, selten Maskulinum
  • Erklärung: zunächst am Niederrhein in der Form ki(e)rspil, kirspel, im südwestdt. Raum als kilchspel, kirchspel begegnendes Wort, das in der Folge im gesamten deutschen Sprachraum belegt ist, aber im ostmd., bair.-österr. und schweiz. Sprachgebiet gegenüber regionalen Wortbildungen (Kirchfahrt II, Kirchhöre, Kirchmenge) oder dem Lehnwort Pfarre stark, zT. völlig zurücktritt; gegen ältere etym. Erwägungen (DWB. V 825) hat sich die Ableitung des Grundworts aus ahd./mhd. spel(l) 'Rede, Bericht, Botschaft' wie bei 'Beispiel' durchgesetzt: Kirchspiel ist somit der 'Bezirk, in dem ein Pfarrer predigen und die kirchlichen Amtsgeschäfte ausüben kann' (Kluge20 370). Entsprechend der Entwicklung vom Personenverband zum Flächenverband und angesichts der engen Verbindung zwischen kirchenrechtlicher und politischer Gemeindeorganisation bezeichnet Kirchspiel zunächst den (meist mehrere Siedlungen umfassenden) kirchenrechtlichen Personalverband, der sich dann allmählich flächenhaft verfestigt und teilweise (insb. im Norden Deutschlands) mit der politischen Gemeinde identisch wird, so daß in der Wortbedeutung entsprechend der lokalen Entwicklung der Schwerpunkt auf dem kirchlichen oder dem politischen, dem personalen oder dem räumlichen Bereich liegen kann (vgl. HRG. II 834-837 mit Lit.).

Literatur/Internet