Lötzen/Standesamt G: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Oktober 2015, 08:03 Uhr
- Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Kreisen die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Es wurden auch mehrere Gemeinden zusammen geschlossen, um ein gemeinsames Standesamt zu gründen. Im Laufe der Zeit wurden Standesämter aufgelöst oder neu gegründet. [1] [2]