Amtsbezirk Buchhof (Juckeln): Unterschied zwischen den Versionen
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Weitere Ein- bzw. Ausgliederungen erfolgen am ''' | Weitere Ein- bzw. Ausgliederungen erfolgen am '''01.08.1928''': Landgemeinde Buchhof (teilweise - 36,5340 ha der früheren Gemeinde Schuiken) in die Landgemeinde Neu Lasdehnen im Amtsbezirk Lasdehnen, sowie die Landgemeinde Groß Warkau (teilweise -12,0290 ha des bisherigen Gutsbezirks Groß Warkau) in die Landgemeinde Klein Schunkern sowie zum '''01.04.1929''' Landgemeinde Lindenberg (teilweise - 29,9529 ha) in die Landgemeinde Ernstwalde. | ||
Die Umbenennung der Landgemeinde Papuschienen in Tannenfelde erfolgt zum '''17.05.1929'''. | Die Umbenennung der Landgemeinde Papuschienen in Tannenfelde erfolgt zum '''17.05.1929'''. |
Version vom 26. September 2015, 09:28 Uhr
Amtsbezirk No. 35 (Juckeln) / Buchhof Kirchspiel Aulenbach ( Aulowönen ) |
Hierarchie
Datei:Karte Europa mit Ostpreußen.pdf
Datei:Ksp Aulenbach - Karte - Lage im Kreis Insterburg.pdf
Datei:Karte Amtsbezirk Buchhof (Juckeln) 1939.pdf
Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > > Insterburg > Amtsbezirk Buchhof (Juckeln)
Entwicklung [1]
01.01.1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872. Es gelten:
- Gesetz betreffend die Landgemeinde-Verfassungen in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 14.04.1856,
- Gesetz betreffend die ländlichen Ortsobrigkeiten in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 14.04.1856.
11.03.1874
Der Amtsbezirks Juckeln (Nr. 35) wird aus den nachfolgenden Landgemeinden und Gutsbezirken gebildet:
Budwethen, Ernstwalde, Gerlauken, Lindicken, Papuschienen, Schuicken, Schuppinnen, Staggen und Wasserlauken sowie den Gutsbezirken Gründann, Juckeln und Lindenberg gebildet.
Er besteht somit aus 12 Gemeinden bzw. Gutsbezirken und wird zunächst vom Amtsvorsteher in Lindenberg verwaltet, der somit die staatliche Autorität (standesamtlich und polizeilich) präsentiert.
Am 01.04.1881 wird die Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19.03.1881 umgesetzt, die endgültige Feststellung des Amtsbezirkes erfolgt vermutlich zu gleichen Zeit. Knapp ein halbes Jahr später folgt die Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen (03.07.1891)
01.01.1908
Der Amtsbezirk Juckeln besteht aus den Landgemeinden:
Budwethen Ksp. Aulowönen, Ernstwalde, Gerlauken, Lindicken, Papuschienen, Schuicken, Schuppinnen, Staggen und Wasserlauken sowie den Gutsbezirken Gründann, Juckeln und Lindenberg (12 Gemeinden bzw. Gutsbezirke).
Mit Wirkung vom 06.08.1919 tritt ein Gesetzes zur vorläufigen Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts in Kraft (Fassung vom 18.07.1919). Unter anderem beschließt dieses Gesetz die Demokratisierung des kommunalen Wahlrechts. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endet mit dem 31.10.1919. Bis zum 31.08.1919 haben die Kreistage die Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt.
Am 29.01.1912 erfolgt die Eingliederung des bisher kommunalfreien Grundstücks der Frau Kluge (Gemarkung Lindenberger Wald und Gemarkung Wilkowischken (Enklave) mit insgesamt 143,0251 ha, beide im Eigentum der Frau Eva Kluge geb. Wichgraf) sowie am 20.12.1912 die Eingliederung von bisher kommunalfreien Wegeparzellen (in den Ländereien der Rittergutsbesitzer Klugeschen Eheleute belegte Wegepazellen) in den Gutsbezirk Lindenberg.
Kurz vor Ende des 1. Weltkrieges, 09.08.1918, erfolgt die Umbenennung des Gutbezirks Juckeln in Buchhof (Ostp.). Erst am 03.12.1927, also neun Jahre später erfolgt die Umbenennung des Amtsbezirks Juckeln in Buchhof.
Zum 30.12.1927 tritt erneut ein Änderungsgesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts (vom 27.12.1927) in Kraft. Eine wichtige Änderung betrifft die Gutsbezirke. Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirkes finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben.
Am 30.09.1928 erfolgen die Eingliederung des Gutsbezirks Buchhof in die Landgemeinde Schuicken, und des Gutsbezirks Gründann (teilweise) in die Landgemeindes Aulowönen im Amtsbezirk Aulowönen. Eingliederung des Gutsbezirks Gründann (Rest) in die Landgemeinde Gerlauken, außerdem die Eingliederung des Gutsbezirks Lindenberg in die Landgemeinde Lindicken. Umbenennungen der Landgemeinde Gerlauken in Waldfrieden, Lindicken in Lindenberg und Schuicken in Buchhof.
Weitere Ein- bzw. Ausgliederungen erfolgen am 01.08.1928: Landgemeinde Buchhof (teilweise - 36,5340 ha der früheren Gemeinde Schuiken) in die Landgemeinde Neu Lasdehnen im Amtsbezirk Lasdehnen, sowie die Landgemeinde Groß Warkau (teilweise -12,0290 ha des bisherigen Gutsbezirks Groß Warkau) in die Landgemeinde Klein Schunkern sowie zum 01.04.1929 Landgemeinde Lindenberg (teilweise - 29,9529 ha) in die Landgemeinde Ernstwalde.
Die Umbenennung der Landgemeinde Papuschienen in Tannenfelde erfolgt zum 17.05.1929.
Per 01.07.1929 erfolgt der Zusammenschluß der Landgemeinde Budwethen (Ostp.) I Budwethen und der Landgemeinde Klein Popelken im Amtsbezirk Aulowönen zur neuen Landgemeinde Budwethen (Ostp.) I Budwethen .
Weitere Eingliederung am 12.06.1931: Landgemeinde Budwethen (Ksp. Aulowönen) (teilweise - Gebiet der früheren Gemeinde Budwethen) aus dem Amtsbezirk Buchhof in den Amtsbezirk Aulowönen.
01.09.1931
Der Amtsbezirk Aulowönen umfasst die Landgemeinden:
Aulowönen, Budwethen (Ksp. Aulowönen), Gaiden, Jennen, Kallwischken und Lindenhausen (6 Gemeinden).
Per 01.01.1934 erfolgt die Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933. Am 01.04.1935 erfolgt die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935; Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
Am 03.06.1938 werden die Gemeinden Aulowönen in Aulenbach (Ostp.), Budwethen (Ksp. Aulowönen) in Streudorf (Ostp.) und Kallwischken in Hengstenberg umbenannt, am 16.07.1938 erfolgt die Bestätigung der Namen Aulenbach (Ostp.), Streudorf (Ostp.) sowie Hengstenberg. Zum 13.09.1938 erfolgt nun auch die Umbenennung des Amtsbezirks Aulowönen in Aulenbach (Ostpr.) und am 01.04.1943 die letzte Veränderung - die Eingliederung der Gemeinde Gaiden (teilweise (0,2560 ha.) in die Gemeinde Aulenbach (Ostp.).
01.01.1945
Der Amtsbezirk Aulenbach (Ostpr.) umfaßt die Gemeinden:
Aulenbach (Ostp.), Gaiden, Hengstenberg, Jennen, Lindenhausen und Streudorf (Ostp.) (6 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Aulenbach (Ostpr.).
Amtsvorsteher
Nachfolgendend die Amtsvorsteher des (Amtsbezirk Aulowönen / Aulenbach [Ostpr.]):
- 11.03.1874: Grundbesitzer Schiller in Jennen für 6 Jahre,
- ............?:
- 14.01.1909: Besitzer Büchler in Uszupönen für 6 Jahre
- 27.03.1912: Ziegeleibesitzer Georg Teufel in Ußupönen für 6 Jahre,
- 15.07.1916: Gutsbesitzer Flötke in Groß Aulowönen für 6 Jahre, (*)
- 17.11.1919: Besitzer Struwe in Ußupönen,
- 25.04.1926: Altsitzer Friedrich Bleyer in Aulowönen,
- 24.07.1930: Altsitzer Bleyer in Aulowönen,
- 04.07.1933: Besitzer Arthur Bleyer in Aulowönen,
- .........1937: Besitzer Arthur Bleyer in Aulowönen,
- ............?:
- .........1945: ?.
(*) Die Amtsdauer des Amtsvorstehers (Stellvertreter) endet am 31.10.1919. Bis zum 31.08.1919 haben die Kreistage Neuwahlen des Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewähltund vom Oberpräsidenten bestätigt.