Dominium directum: Unterschied zwischen den Versionen

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;Bedeutung:Direktbesitz <ref>Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)</ref>
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===Französische Zeit===
===Französische Zeit===

Version vom 21. September 2015, 11:47 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Dominium directum

Amtssprache


Bedeutung
Direktbesitz der Grundherrschaften [1]

Französische Zeit

  • Fürstbistum Münster: Die Bauernbefreiung war auch nach Napoleon noch ein langer und mühevoller Weg. Dem "Code de Napoleon" waren die für die Grundherrschaften charakterisierenden gemischten Eigentumsformen der Grundherrschaft fremd. Bei dessen konsequenter Anwendung hätte man auch das Dominium directum der Grundherrschaften beseitigen müssen. Zwar wurde im Zivilrecht die Leibeigenschaft abgeschafft, aber die lehnsherrlichen Grundrechte des Feudalswesen bleben bis zu den preußischen Ablösemöglichkeiten bestehen.

Fußnoten

  1. Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)