Colonus: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
==Amtssprache==
* Colōnus (lat.), der Pächtercolonus, auch '''Colon''', '''Coloni''', Col. (Abk.) oder '''Kolon'''.  
* Colōnus (lat.), der Pächtercolonus, auch '''Colon''', '''Coloni''', Col. (Abk.) oder '''Kolon'''.  


;Berufsbezeichnung:Aufsitzer oder Besitzer eines [[Colonat|Kolonats]]  
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Aktuelle Version vom 21. September 2015, 10:26 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > colonus

Amtssprache

  • Colōnus (lat.), der Pächtercolonus, auch Colon, Coloni, Col. (Abk.) oder Kolon.


Berufsbezeichnung
Aufsitzer oder Besitzer eines Kolonats
Bedeutung
Pächter, Aufsitzer eines Erbzinsgutes, Erbpachthofes, eines Erbgewinnrechts oder Meierrechtes [1]
Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster erstens: ein Colono als Wehrfester eines Gutsherrn und zweitens: Colono als Selbsthöriger, ein Pächtiger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat. Siehe auch der in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert übliche Begriff Conductor.
Bedeutung
(fr) colon = Pflanzer, Ansiedler, Anbauer, Colonist[2]



Quelle(n)
  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  2. MOZIN, Abbé: Dictionnaire, J.G. Cotta, Stuttgart und Tübingen: 1850-1851, 1873.