Einlieger: Unterschied zwischen den Versionen

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===In Westfalen===
===In Westfalen===
"Einlieger" ([[Münsterland]]), "Beiwohner" ([[Vest Recklinghausen]]) oder "Beisassen" ([[Sauerland]], um Rönkhausen) war etwa ab dem 17. Jhdt. in [[Westfalen]] die übliche Bezeichnung für die "[[Heuerling|Heuerlinge]]", wie sie in Westfalen üblicherweise genannt wurden. Diese besaßen selten eine eigene Hausstätte, sondern lebten als [[Tagelöhner]] eher als Mieter (=Heuerling) auf den Höfen - dort, wo gerade Platz war, im Haupthaus oder in der Leibzucht, manchmal auch im Backhaus oder im Spieker. Es gab auf großen Höfen eigene Einlieger- bzw. Heuerlingskotten, die manchmal mit einem separaten Stück Land zeitweise verpachtet wurden (z.B. häufig 12 Jahre).
"Einlieger" ([[Münsterland]]), "Beiwohner" ([[Vest Recklinghausen]]) oder "Beisassen" ([[Sauerland]], um Rönkhausen) war etwa ab dem 17. Jhdt. in [[Westfalen]] die übliche Bezeichnung für den Besitzstatus der Wohnung. Einlieger lebten häfig als [[Heuerling|Heuerlinge]] oder  [[Tagelöhner]] im Status eines Mietesr (=Heuerling) auf den Höfen - dort, wo gerade Platz war, im Haupthaus oder in der Leibzucht, manchmal auch im Backhaus oder im Spieker. Es gab auf großen Höfen eigene Einlieger- bzw. Heuerlingskotten, die manchmal mit einem separaten Stück Land zeitweise verpachtet wurden (z.B. häufiger 12 Jahre).


====Kommentar====
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Version vom 16. September 2015, 13:33 Uhr

Beschreibung

Einlieger wohnen in Dörfern bei Bauern oder Eigenkäthnern, auch in Städten zur Miete, sind meist Gelegenheitsarbeiter, die bald hier bald dort in Städten, Gütern, Wäldern, selbst im Auslande Beschäftigung suchen.

Man nennt sie auch Losleute, Losgänger, Freileute, Freiwohner, Einwohner.

Quelle

  • Amts-Berufs und Standesbezeichnungen aus Altpreußen,Königsberg 1938, VffOW-Sonderschrift 18
    • (Zitiert von Ingeburg Wittholz)

Hinweis

Damit verwandter Begriff: Beysitzer

In Westfalen

"Einlieger" (Münsterland), "Beiwohner" (Vest Recklinghausen) oder "Beisassen" (Sauerland, um Rönkhausen) war etwa ab dem 17. Jhdt. in Westfalen die übliche Bezeichnung für den Besitzstatus der Wohnung. Einlieger lebten häfig als Heuerlinge oder Tagelöhner im Status eines Mietesr (=Heuerling) auf den Höfen - dort, wo gerade Platz war, im Haupthaus oder in der Leibzucht, manchmal auch im Backhaus oder im Spieker. Es gab auf großen Höfen eigene Einlieger- bzw. Heuerlingskotten, die manchmal mit einem separaten Stück Land zeitweise verpachtet wurden (z.B. häufiger 12 Jahre).

Kommentar

Bei dieser Personengruppe fehlen über sehr lange Zeiträume fast völlig die die Kirchenbücher ergänzenden Grundherren- oder Familienakten.