Schutzverwandter: Unterschied zwischen den Versionen

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Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne [[Bürgerrecht]], der unter [[Schutzgerechtigkeit|Schutz]] oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.
Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne [[Bürgerrecht]], der unter [[Schutzgerechtigkeit|Schutz]] oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.
==siehe auch:==


Schirmverwandte waren z. B. [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], [[Pfahlbürger]] und [[Juden]].
Schirmverwandte waren z. B. [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], [[Pfahlbürger]] und [[Juden]].
'''Beisasse''' bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Beisasse


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Version vom 11. September 2015, 10:02 Uhr

Schutzverwandter, Schutzgenosse, Schirmverwandter, Schirmer, Schutzbürger.

Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schutz oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.

siehe auch:

Schirmverwandte waren z. B. Beisassen, Seldner, Pfahlbürger und Juden.

Beisasse bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Beisasse