Stadtdiener (Westfalen): Unterschied zwischen den Versionen
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;Bedeutung vor 1802: Ein Stadtdiener war ein städtischer Bediensteter, welcher Boten und Ordnungsdienste für den Rat und die Stadt verrichtete. Es handelte sich vor 1802 regelmäßig um Angehörige der einfachen Volksschichten, welche in Sold oder Lohn standen. Nicht immer beherrschten sie, besonders in den kleineren westfälischen Städten, [[Westfalen/Kulturtechnik|die drei traditionellen Kulturtechniken]] | ;Bedeutung vor 1802: Ein Stadtdiener war ein städtischer Bediensteter, welcher Boten und Ordnungsdienste für den Rat und die Stadt verrichtete. <ref>Quelle: Gebrüder Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854) </ref> Es handelte sich vor 1802 regelmäßig um Angehörige der einfachen Volksschichten, welche in Sold oder Lohn standen. Nicht immer beherrschten sie, besonders in den kleineren westfälischen Städten, [[Westfalen/Kulturtechnik|die drei traditionellen Kulturtechniken]] <ref>Quelle: Stratmann, Bodo: Die Lebensverhältnisse in der Stadt Haltern in der Übergangszeit von 1769-1816 (2014) </ref> | ||
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Version vom 26. August 2015, 09:25 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stadtdiener (Westfalen)
Amtssprache
- Stadtdiener (Westfalen), in Varianten auch Stadtbüttel, Stadtknecht, auch Polizeidiener
Berufsbezeichnung
- Bedeutung vor 1802
- Ein Stadtdiener war ein städtischer Bediensteter, welcher Boten und Ordnungsdienste für den Rat und die Stadt verrichtete. [1] Es handelte sich vor 1802 regelmäßig um Angehörige der einfachen Volksschichten, welche in Sold oder Lohn standen. Nicht immer beherrschten sie, besonders in den kleineren westfälischen Städten, die drei traditionellen Kulturtechniken [2]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1757. 2. Xbris (...)Freylaeßung, weg. des Erbes gar schlechten Zustand und dah er alß Stadtsdiener zu Recklinghaußen deßhalber selbst zahlen muß [3]