Subconduction: Unterschied zwischen den Versionen

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** ein [[Specialcontract]],auch [[Quasigewinn|quasi Gewinn]]
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;'''Bedeutung''': dem Gewohnheitsrecht des [[Gewinn|Erbgewinns]] ähnliche, übereinstimmende Willenserklärungen zwischen einem  [[Conductor]] als Mieter (Huerling) oder Pächter als [[Selbsthöriger]] und einer oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommenes Rechtsgeschäft ([[jure constitutio]]).  <ref> Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>  
;'''Bedeutung''': dem Gewohnheitsrecht des [[Gewinn|Erbgewinns]] ähnliche, übereinstimmende Willenserklärungen zwischen einem  [[Conductor]] als Untermieter (Huerling) oder Unterpächter, einem Oberpächter ([[ppal.]]) oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommenes Rechtsgeschäft ([[jure constitutio]]).  <ref> Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>  


===Beispiel===
===Beispiel===

Version vom 16. August 2015, 14:23 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster >sub Conduction

Amtssprache

Bedeutung
dem Gewohnheitsrecht des Erbgewinns ähnliche, übereinstimmende Willenserklärungen zwischen einem Conductor als Untermieter (Huerling) oder Unterpächter, einem Oberpächter (ppal.) oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommenes Rechtsgeschäft (jure constitutio). [1]

Beispiel

Fußnote

  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 30