Nassau: Unterschied zwischen den Versionen

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(Ämter 1866)
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=== Kirchliche Einteilung ===
=== Kirchliche Einteilung ===
==== Evangelische Kirche ====
==== Evangelische Kirche ====
Aus der preußischen Wochenzeitung '''Provinzial-Correspondenz''':
'''''Die Stellung der evangelischen Kirche in den neuen Landestheilen'''<br>hat seit der Vereinigung derselben mit der preußischen Monarchie die Fürsorge des Kirchenregiments ernst beschäftigt.<br>[...]<br>In Nassau ist seit 1817 die Union eingeführt. Die kirchliche Verwaltung sowohl in Betreff der inneren, wie der äußeren Angelegenheiten befand sich bisher fast ausschließlich in der Hand der Staatsbehörden (Landes-Regierung und Ministerium); der evangelische Landesbischof hatte eine Stellung ähnlich der eines preußischen General-Superintendenten und eines Rathes in den genannten Behörden. Ein im Jahre 1851 errichteter »Kirchensenat«, welcher eine begutachtende Stellung in den eigentlichen inneren Angelegenheiten der kirchlichen Verwaltung einnehmen sollte, ist nicht zu rechtem Leben und Wirken gediehen.<br>[...]<br>Für Nassau und Schleswig-Holstein aber sind so eben eigene Konsistorien in Wiesbaden und Kiel verordnet worden, um die weitere Entwickelung der dortigen evangelischen Kirche, unter Erhaltung des bestimmten Bekenntnißstandes und der gottesdienstlichen Ordnungen derselben, durch Einführung synodaler Einrichtungen anzubahnen.''
'''''Die Stellung der evangelischen Kirche in den neuen Landestheilen'''<br>hat seit der Vereinigung derselben mit der preußischen Monarchie die Fürsorge des Kirchenregiments ernst beschäftigt.<br>[...]<br>In Nassau ist seit 1817 die Union eingeführt. Die kirchliche Verwaltung sowohl in Betreff der inneren, wie der äußeren Angelegenheiten befand sich bisher fast ausschließlich in der Hand der Staatsbehörden (Landes-Regierung und Ministerium); der evangelische Landesbischof hatte eine Stellung ähnlich der eines preußischen General-Superintendenten und eines Rathes in den genannten Behörden. Ein im Jahre 1851 errichteter »Kirchensenat«, welcher eine begutachtende Stellung in den eigentlichen inneren Angelegenheiten der kirchlichen Verwaltung einnehmen sollte, ist nicht zu rechtem Leben und Wirken gediehen.<br>[...]<br>Für Nassau und Schleswig-Holstein aber sind so eben eigene Konsistorien in Wiesbaden und Kiel verordnet worden, um die weitere Entwickelung der dortigen evangelischen Kirche, unter Erhaltung des bestimmten Bekenntnißstandes und der gottesdienstlichen Ordnungen derselben, durch Einführung synodaler Einrichtungen anzubahnen.''



Version vom 4. August 2006, 11:19 Uhr

Disambiguation notice Nassau ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Nassau (Begriffserklärung).


Dieser Artikel behandelt das Herzogtum Nassau (1806-1866, heute Teil von Hessen und Rheinland-Pfalz) und seine Vorgängerstaaten.


Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Nassau

Datei:Lokal Land Musterland.png
Lokalisierung des Bundeslands Musterland innerhalb von Deutschland

Einleitung

Wappen

Datei:Wappen Land Musterland.png hier: Beschreibung des Wappens

Landesfarben

Allgemeine Information

hier: Beschreibung des Gebietes, Grenzen, Grösse, Bevölkerung usw.

Politische Einteilung

Ämter 1866 (bei der Annexion durch Preußen)

Kirchliche Einteilung

Evangelische Kirche

Aus der preußischen Wochenzeitung Provinzial-Correspondenz:

Die Stellung der evangelischen Kirche in den neuen Landestheilen
hat seit der Vereinigung derselben mit der preußischen Monarchie die Fürsorge des Kirchenregiments ernst beschäftigt.
[...]
In Nassau ist seit 1817 die Union eingeführt. Die kirchliche Verwaltung sowohl in Betreff der inneren, wie der äußeren Angelegenheiten befand sich bisher fast ausschließlich in der Hand der Staatsbehörden (Landes-Regierung und Ministerium); der evangelische Landesbischof hatte eine Stellung ähnlich der eines preußischen General-Superintendenten und eines Rathes in den genannten Behörden. Ein im Jahre 1851 errichteter »Kirchensenat«, welcher eine begutachtende Stellung in den eigentlichen inneren Angelegenheiten der kirchlichen Verwaltung einnehmen sollte, ist nicht zu rechtem Leben und Wirken gediehen.
[...]
Für Nassau und Schleswig-Holstein aber sind so eben eigene Konsistorien in Wiesbaden und Kiel verordnet worden, um die weitere Entwickelung der dortigen evangelischen Kirche, unter Erhaltung des bestimmten Bekenntnißstandes und der gottesdienstlichen Ordnungen derselben, durch Einführung synodaler Einrichtungen anzubahnen.

(aus: No. 43. Provinzial-Correspondenz, Fünfter Jahrgang, 23. Oktober 1867. Zitiert nach: Amtspresse Preußens)

Geschichtlicher Abriss

"Vorgänger Staaten"

Hier: Politische Zuordnungen ändern sich im Laufe der Zeit. Hier sind alle Zuordnungen aufzuführen, die vor der Jetztzeit dieses Land/Region betrafen.

Hier: Im Volksmund sind vielfach Landschaften und Regionen (auch historische) bekannt (wie z. B. Schwarzwald"). Alle bekannten regionalen Landschaftsbezeichnungen sind hier aufzuführen.


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