Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/022: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}Nachdem späterhin mit dem jüngsten Bruder Adam von Olmissen ein Abkommen getroffen worden, wurde im J. 1578 auch zwischen Heinrich, Goddart und Ludwig ein Vergleich vermittelt. Ihre Freunde und Verwandte, Johann von Huckynck, Gerhard von Overheydt, Heinrich von Zours zu Keyenberg und Wilhelm von Olmissen genannt Mulstroe, schieden und sprachen nämlich, dass Heinrich als dem Aeltesten nach Altherkommen und adligem Gebrauch des Fürstenthums Jülich für sein älterlich Praerogatif und Vorzug zukommen und verbleiben solle das Haus zur Hallen, sammt den Kirchen- und Altar-Gifften zu Ratheim; desgleichen auch die Fischerei auf der Ruer, und die Jagd, dem Goddart doch vorbehaltlich wintlaufs(mit Windhunden) dem Hause ohne Nachtheil zu jagen. Die Laetbanck, Curmöden, Capäune, Hühner, Zinsen und andere Gerechtigkeit sollen Heinrich und Goddart gleich gebrauchen; aber die Achterlehen allein dem Hause folgen. - Ueberdies erhielt Goddart noch die Mahr, wo er sich das Mahrhaus erbaute, und der Stammherr einer kurzen Linie von Olmissen geworden ist. Dem jüngern Bruder Ludwig wurden andere Ländereien, namentlich zu Beeck, zugetheilt.
{{NE}}Nachdem späterhin mit dem jüngsten Bruder Adam von Olmissen ein Abkommen getroffen worden, wurde im J. 1578 auch zwischen Heinrich, Goddart und Ludwig ein Vergleich vermittelt. Ihre Freunde und Verwandte, Johann von Huckynck, Gerhard von Overheydt, Heinrich von Zours zu Keyenberg und Wilhelm von Olmissen genannt Mulstroe, schieden und sprachen nämlich, dass Heinrich als dem Aeltesten nach Altherkommen und adligem Gebrauch des Fürstenthums Jülich für sein älterlich Praerogatif und Vorzug zukommen und verbleiben solle das Haus zur Hallen, sammt den Kirchen- und Altar-Gifften zu Ratheim; desgleichen auch die Fischerei auf der Ruer, und die Jagd, dem Goddart doch vorbehaltlich wintlaufs(mit Windhunden) dem Hause ohne Nachtheil zu jagen. Die Laetbanck, Curmöden, Capäune, Hühner, Zinsen und andere Gerechtigkeit sollen Heinrich und Goddart gleich gebrauchen; aber die Achterlehen allein dem Hause folgen. - Ueberdies erhielt Goddart noch die Mahr, wo er sich das Mahrhaus erbaute, und der Stammherr einer kurzen Linie von Olmissen geworden ist. Dem jüngern Bruder Ludwig wurden andere Ländereien, namentlich zu Beeck, zugetheilt.


{{NE}}Heinrich von Olmissen ward schon vor diesen Verträgen, am 23. Februar 1575 durch den Statthalter Diederich von Palant Herrn zu Breidenbent, mit dem Haus zur Hallen, so wie auch mit der Laetbanck zu Doverack belehnt. Derselbe hatte Elisabeth von Buyren Wittwe des Bernhard von Eyll, zur Gattin, mit der er zwei Töchter Namens Elisabeth zeugte. Die jüngere heirathete einen Herrn Dommermoedt<ref>Einen Werner Dommermoith finde ich im J. 1559. Derselbe war wie es scheint, Palandischer Rentmeister zu Wildenberg.</ref>; Arnold, Werner und Johann Heinrich Dommermoedt zu Ellen sind ihre Söhne
{{NE}}Heinrich von Olmissen ward schon vor diesen Verträgen, am 23. Februar 1575 durch den Statthalter Diederich von Palant Herrn zu Breidenbent, mit dem Haus zur Hallen, so wie auch mit der Laetbanck zu Doverack belehnt. Derselbe hatte Elisabeth von Buyren Wittwe des Bernhard von Eyll, zur Gattin, mit der er zwei Töchter Namens Elisabeth zeugte. Die jüngere heirathete einen Herrn Dommermoedt<ref>Einen Werner Dommermoith finde ich im J. 1559. Derselbe war wie es scheint, Palandischer Rentmeister zu Wildenberg.</ref>; Arnold, Werner und Johann Heinrich Dommermoedt zu Ellen sind ihre Söhne.
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Aktuelle Version vom 12. August 2015, 05:23 Uhr

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einmal 1000 Goldgulden auszuzahlen, und im Falle dieselben ohne Leibeserben abstürben, dann sollen die 1000 Goldgulden zugleich mit obgemeltem Haus und 140 Goldgulden, sammt demjenigen so durch ihn gewonnen, wiederum an seine vier Brüder oder deren Erben zurückfallen. Neben diesem allem sollen seine Brüder ihm anstatt seines Getheils, einmal erlegen und liefern 100 Goldgulden, zwei Betten, fünf Paar Schlaflaken, eine Kuhe, zwei Eichenhölzer und eine Pappelweide.

      Nachdem späterhin mit dem jüngsten Bruder Adam von Olmissen ein Abkommen getroffen worden, wurde im J. 1578 auch zwischen Heinrich, Goddart und Ludwig ein Vergleich vermittelt. Ihre Freunde und Verwandte, Johann von Huckynck, Gerhard von Overheydt, Heinrich von Zours zu Keyenberg und Wilhelm von Olmissen genannt Mulstroe, schieden und sprachen nämlich, dass Heinrich als dem Aeltesten nach Altherkommen und adligem Gebrauch des Fürstenthums Jülich für sein älterlich Praerogatif und Vorzug zukommen und verbleiben solle das Haus zur Hallen, sammt den Kirchen- und Altar-Gifften zu Ratheim; desgleichen auch die Fischerei auf der Ruer, und die Jagd, dem Goddart doch vorbehaltlich wintlaufs(mit Windhunden) dem Hause ohne Nachtheil zu jagen. Die Laetbanck, Curmöden, Capäune, Hühner, Zinsen und andere Gerechtigkeit sollen Heinrich und Goddart gleich gebrauchen; aber die Achterlehen allein dem Hause folgen. - Ueberdies erhielt Goddart noch die Mahr, wo er sich das Mahrhaus erbaute, und der Stammherr einer kurzen Linie von Olmissen geworden ist. Dem jüngern Bruder Ludwig wurden andere Ländereien, namentlich zu Beeck, zugetheilt.

      Heinrich von Olmissen ward schon vor diesen Verträgen, am 23. Februar 1575 durch den Statthalter Diederich von Palant Herrn zu Breidenbent, mit dem Haus zur Hallen, so wie auch mit der Laetbanck zu Doverack belehnt. Derselbe hatte Elisabeth von Buyren Wittwe des Bernhard von Eyll, zur Gattin, mit der er zwei Töchter Namens Elisabeth zeugte. Die jüngere heirathete einen Herrn Dommermoedt[1]; Arnold, Werner und Johann Heinrich Dommermoedt zu Ellen sind ihre Söhne.


  1. Einen Werner Dommermoith finde ich im J. 1559. Derselbe war wie es scheint, Palandischer Rentmeister zu Wildenberg.