Kornzehnt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Kornzehnt''' oder '''Kornzehnte''' war eine alte Naturalabgabe. Die Abgabepflichtigen wurden in '''Kornzehntregistern''' erfaßt. <br />
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Dieser [[Zehnt]](e) wurde in zwei verschiedenen Formen erhoben,  
 
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;Bedeutung: Der '''Kornzehnt''' oder '''Kornzehnte''' war eine alte Naturalabgabe. Die Abgabepflichtigen wurden in '''Kornzehntregistern''' erfaßt. <br />
;Dieser [[Zehnt]](e) wurde in zwei verschiedenen Formen erhoben,  
# als [[Garbenzehnt]]er auf dem Lande in Natura und  
# als [[Garbenzehnt]]er auf dem Lande in Natura und  
# zweitens als [[Sackzehnt]]er aus dem rein ausgedroschenen Korn.
# zweitens als [[Sackzehnt]]er aus dem rein ausgedroschenen Korn.
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Wegen der besseren Übersicht wurden diese '''Massenzehnten''' meist in Form eines '''Zehntbuches''' mit fortlaufenden Jahrgängen geführt.
Wegen der besseren Übersicht wurden diese '''Massenzehnten''' meist in Form eines '''Zehntbuches''' mit fortlaufenden Jahrgängen geführt.


* Siehe unter [[Zehnt]].
* Siehe auch unter [[Zehnt]].
 
===Beispiel===
* [[Hofsprache]] 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer: '' Frage 11: Hette auß nachbenannten Erben den [[Kornzehnt|Korn-]] und deren etlichen den blutigen Zehendt, nemblich [[Große Stevermüer (Haltern-Overrath)|Große Stevermüer]], ahn [[Stift Flaesheim|Stift Flaßheimb]]  äigen, gibt ahn [[Kornzehnt|Kornzehnden]] jährlichs ungefehr alß (...) <ref>Quelle: Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557 </ref>
 
====Fußnoten====
<references/>


[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Quellengattung]]

Version vom 10. August 2015, 07:48 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Kornzehnt

Amtssprache

Bedeutung
Der Kornzehnt oder Kornzehnte war eine alte Naturalabgabe. Die Abgabepflichtigen wurden in Kornzehntregistern erfaßt.
Dieser Zehnt(e) wurde in zwei verschiedenen Formen erhoben,
  1. als Garbenzehnter auf dem Lande in Natura und
  2. zweitens als Sackzehnter aus dem rein ausgedroschenen Korn.

Wegen der besseren Übersicht wurden diese Massenzehnten meist in Form eines Zehntbuches mit fortlaufenden Jahrgängen geführt.

Beispiel

  • Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer: Frage 11: Hette auß nachbenannten Erben den Korn- und deren etlichen den blutigen Zehendt, nemblich Große Stevermüer, ahn Stift Flaßheimb äigen, gibt ahn Kornzehnden jährlichs ungefehr alß (...) [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557