Provisor: Unterschied zwischen den Versionen

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;1.Bedeutung: Verwalter, Betreuer, in den Städten meist Vorsteher einer Armenstiftung oder eines Armenfonds, auf dem Lande Vorsteher, Kirchenältester einer geistlichen Einrichtung (Pfarre).  
;1.Bedeutung: Verwalter, Betreuer, in den Städten meist Vorsteher einer Armenstiftung oder eines Armenfonds, auf dem Lande Vorsteher, Kirchenältester einer geistlichen Einrichtung (Pfarre).  
;2.Bedeutung: Gehilfe und Stellvertreter: Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. <ref> Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854) </ref>
;2.Bedeutung: Gehilfe und Stellvertreter: Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. <ref> Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854) </ref>
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Version vom 8. August 2015, 16:05 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > provisor

Amtssprache

  1. Provisor (lat.)

Berufsbezeichnung, Amtsbezeichnung

1.Bedeutung
Verwalter, Betreuer, in den Städten meist Vorsteher einer Armenstiftung oder eines Armenfonds, auf dem Lande Vorsteher, Kirchenältester einer geistlichen Einrichtung (Pfarre).
2.Bedeutung
Gehilfe und Stellvertreter: Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. [1]

Fußnoten

  1. Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)