Provisor: Unterschied zwischen den Versionen
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;1.Bedeutung: Verwalter, Betreuer, in den Städten meist Vorsteher einer Armenstiftung oder eines Armenfonds, auf dem Lande Vorsteher, Kirchenältester einer geistlichen Einrichtung (Pfarre). | ;1.Bedeutung: Verwalter, Betreuer, in den Städten meist Vorsteher einer Armenstiftung oder eines Armenfonds, auf dem Lande Vorsteher, Kirchenältester einer geistlichen Einrichtung (Pfarre). | ||
;2.Bedeutung: Gehilfe und Stellvertreter: Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. <ref> Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854) </ref> | ;2.Bedeutung: Gehilfe und Stellvertreter: Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. <ref> Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854) </ref> | ||
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Version vom 8. August 2015, 16:05 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > provisor
Amtssprache
- Provisor (lat.)
Berufsbezeichnung, Amtsbezeichnung
- 1.Bedeutung
- Verwalter, Betreuer, in den Städten meist Vorsteher einer Armenstiftung oder eines Armenfonds, auf dem Lande Vorsteher, Kirchenältester einer geistlichen Einrichtung (Pfarre).
- 2.Bedeutung
- Gehilfe und Stellvertreter: Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. [1]
Fußnoten
- ↑ Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)