Conductor: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Conductor von conduco (lat.)'''
* '''Conductor von conduco (lat.)'''


Berufsbezeichnung.


;Bedeutung: ein Mieter (Huerling) oder Pächter als [[Selbsthöriger]], welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat, selten auch ein Colonus als [[Wehrfester]] eines Gutsherrn. Ein in Westfalen / Lippe / Sauerland im 18. Jahrhundert üblicher Begriff.
;Bedeutung: ein Mieter (Huerling) oder Pächter als [[Selbsthöriger]], welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat, selten auch ein Colonus als [[Wehrfester]] eines Gutsherrn. Ein in Westfalen / Lippe / Sauerland im 18. Jahrhundert üblicher Begriff.


===Beispiel===
* [[Haus Ostendorf]]: ''1721 den11ten 1ten, ..... wan die [[Conductor|Conductores]] jährlichs und unverjährt ihre Pächte und [[Praestanda|prästanda]] richtig abfinden und obgte Puncten trew- und unzerbrechlich halten werden, so haben Ihre Gnaden hochgemelt gnädig '''[[resolvieren|resolvirt]]'''  mehrgte [[Conductor|Conductores]] bey gegenwertiger Verpachtung ihrer beyden lebenlangh zu belaßen <ref>Quelle: Archiv Lembeck, Bestand Ostendorf, Rechnungsbuch, Urkunde</ref>
====Fußnoten====
<references/>


Berufsbezeichnung.


[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Version vom 30. Juli 2015, 08:49 Uhr

  • Conductor von conduco (lat.)

Berufsbezeichnung.

Bedeutung
ein Mieter (Huerling) oder Pächter als Selbsthöriger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat, selten auch ein Colonus als Wehrfester eines Gutsherrn. Ein in Westfalen / Lippe / Sauerland im 18. Jahrhundert üblicher Begriff.

Beispiel

  • Haus Ostendorf: 1721 den11ten 1ten, ..... wan die Conductores jährlichs und unverjährt ihre Pächte und prästanda richtig abfinden und obgte Puncten trew- und unzerbrechlich halten werden, so haben Ihre Gnaden hochgemelt gnädig resolvirt mehrgte Conductores bey gegenwertiger Verpachtung ihrer beyden lebenlangh zu belaßen [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Archiv Lembeck, Bestand Ostendorf, Rechnungsbuch, Urkunde