Stipulatio: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Juli 2015, 15:23 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stipulatio
Bedeutung
Stipulatio (lat.), bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage, der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.
Beispiel
- "ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
- an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung per Handschlag vereinbart (der Vertrag war geschlossen).