Domänenamt Göritten: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725<br>verliehen wurde. Da das Domämenamt Göritten zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt<br>Stallupöhnen zugeschlagen.
* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725<br>verliehen wurde. Da das Domämenamt Göritten zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt<br>Stallupöhnen zugeschlagen.
* Das Domänenamt Göritten bestand aus 3 Vorwerken und 26 Dörfern wie folgt: <ref>Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.33 {{MDZ|bsb10000858|45}}</ref>:
* Das Domänenamt Göritten bestand aus 3 Vorwerken und 26 Dörfern wie folgt: <ref>Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.33 {{MDZ|bsb10000858|45}}</ref>:
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: [[Absteinen (Landkreis Stallupönen)|Absteinen]], [[Bäuerlich Budweitschen|Budwetschen]], [[Alexkehmen]], [[Berninglauken|Berninglanken]], [[Budwetschen]], [[Kallweitschen (Landkreis Stallupönen)|Callweitschen]], [[Dopönen|Dopöhnen]], [[Dozuhnen|Dotzuhnen]], [[Eydtkuhnen|Eidkuhnen]], Vorwerk [[Göritten]],<br> Amtsvorwerk [[Schäferei (Landkreis Stallupönen)|Görittensche Schäferei]], [[Jogeln]], [[Kinderweitschen|Kinderwetschen]], [[Lengwehnen]], [[Mattlauken|Mattlaucken]], [[Matzkutschen]], [[Milluhnen]], [[Norudszen|Norudzen]], [[Pakalnischken|Pakallnischken]],<br> [[Petrikatschen]], [[Plathen|Platen]], [[Pötschlauken (Landkreis Stallupönen)|Pötzlaucken]], [[Romeyken|Romeicken]], [[Rudszen (Landkreis Stallupönen)|Rudszen]], [[Klein Schilleningken (Landkreis Stallupönen)|Schillenincken]], [[Groß Sodehnen|Groß Szodehhnen]], [[Klein Sodehnen|Klein Szodehhnen]], Amtsvorwerk [[Groß Uszballen]],<br>  [[Amalienhof (Landkreis Stallupönen)|Klein Uszballen]], [[Groß Wannagupchen|Wannagupchen]], [[Williothen|Willioten]]
* Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von<br>Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse<br>des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden. <noinclude><references/></noinclude>
* '''31.8.1734:''' In der ''Zusammenstellung über die Ansiedlung von Salzbugern'' wird festgestellt das im Amt Göritten 238 Personen angesiedelt waren. <ref>Die Salzburger-Einwanderung in Preußen,Theodor Krüger, Gumbinnen 1857,S.157 {{MDZ|bsb10449698|181}}</ref>
* Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von<br>Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse<br>des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
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Version vom 26. Juni 2015, 17:09 Uhr

  • 1724: Das Domänenamt Göritten wurde 1724 gegründet und hatte seinen Sitz im Kirchdorf Göritten. [1]
  • Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725
    verliehen wurde. Da das Domämenamt Göritten zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt
    Stallupöhnen zugeschlagen.
  • Das Domänenamt Göritten bestand aus 3 Vorwerken und 26 Dörfern wie folgt: [2]:
Absteinen, Budwetschen, Alexkehmen, Berninglanken, Budwetschen, Callweitschen, Dopöhnen, Dotzuhnen, Eidkuhnen, Vorwerk Göritten,
Amtsvorwerk Görittensche Schäferei, Jogeln, Kinderwetschen, Lengwehnen, Mattlaucken, Matzkutschen, Milluhnen, Norudzen, Pakallnischken,
Petrikatschen, Platen, Pötzlaucken, Romeicken, Rudszen, Schillenincken, Groß Szodehhnen, Klein Szodehhnen, Amtsvorwerk Groß Uszballen,
Klein Uszballen, Wannagupchen, Willioten
  • 31.8.1734: In der Zusammenstellung über die Ansiedlung von Salzbugern wird festgestellt das im Amt Göritten 238 Personen angesiedelt waren. [3]
  • Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von
    Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse
    des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
  1. Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.315
  2. Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.33 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
  3. Die Salzburger-Einwanderung in Preußen,Theodor Krüger, Gumbinnen 1857,S.157 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums