Platjenwerbe Nr.37: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 330: Zeile 330:


<center>'''§. 3.'''</center>
<center>'''§. 3.'''</center>
Die Geschwister des antretenden Wirths, '''Rebecca''', verehelichte '''Nagel''', '''Meta''', verehelichte '''Buggell''' und '''Carsten''' können Abfindungen von der Stele, weil sie ganz verschuldet ist, nicht bekommen.
Die Geschwister des antretenden Wirths, '''Rebecca, verehelichte Nagel''', '''Meta, verehelichte Buggell''' und '''Carsten''' können Abfindungen von der StelLe, weil sie ganz verschuldet ist, nicht bekommen.
<br>Vorgelesen, genehmigt,<br>ist gutsherrliche Bestätigung vorbehalten<br>In fidem<br>
<br>Vorgelesen, genehmigt,<br>ist gutsherrliche Bestätigung vorbehalten<br>In fidem<br>



Version vom 27. Januar 2015, 20:17 Uhr

Diese Seite wird betreut von der Forschungsgruppe des Platjenwerber Heimatvereins. Bitte unterstützen Sie uns mit Bildern und Informationen: Nehmen Sie Kontakt auf !


Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Landkreis Osterholz > Platjenwerbe

Um 1952
1875 Ur-Kataster Ausschnitt



Einleitung

Platjenwerbe Nr.37, Hof in Platjenwerbe, jetzt Gemeinde Ritterhude, Kreis Osterholz, Niedersachsen.
Adresse: Schulstraße 18. Lage auf der Höfekarte anzeigen.


Geschichte des Hofes

Allgemein

Das Haus Platjenwerbe 37 gehörte zu den 10 Häusern in der Dorfschaft, in denen in Heimarbeit Zigarren hergestellt wurden. Manchmal mußte die ganze Familie, einschließlich der Kinder, an der Herstellung beteiligt werden. Die Kleinen halfen beim Entstengeln der Tabakblätter, die eigentliche Herstellung bis zum Umlegen des Deckblattes blieb dem Können und Fachwissen der geschulten Erwachsenen vorbehalten. Die hölzernen Preßformen für die fertig gewickelten Zigarren und die Pressen stellten die Abnehmer zur Verfügung. Sie lieferten auch nach Gewicht den Rohtabak und nahmen, ebenfalls nach Gewicht, die fertigen Zigarren und die Stengel zurück. Eine kleine, fleißige Familie brachte es wöchentlich auf 1500-2000 Stück. Dafür wurden je nach Größe, Gewicht und Sorte je Tausend 8 bis 11 Mark gezahlt. Sonnabends sammelte man sich vor der alten Wirtschaft und Bäckerei Bruns mit den in Kisten verpackten Fertigfabrikaten, Frauen und Kinder trugen die Säcke mit Stengeln herbei. Hier wurde auch der neue Rohtabak zugeteilt. (Nordsee-Zeitung v. 17.10.1948, auszugsweise)

Der Sohn des Zigarrenmachers Arend Hinrich Jacobs, der Gärtner Arnold Jacobs, verwendet einen Großteil des Grundstücks als Anbaufläche für unterschiedliche Produkte, die er für seine in Lesum befindliche Friedhofsgärtnerei benötigt.

Chronologische Dokumentation

1789 (Tobacks-Accise für das Dorf Platjenwerbe):
17. Johann Hinrich Melchers



1812 (Meierbrief):
Abgleich und Erneuerung eines bestehenden Meiervertrages wegen Wechsels der Gutsherrschaft. Vorgeladen der Gutsmeier Johann Hinrich Melchers zu Platjenwerbe Nro 13 Commune Lesum wohnhaft.
Meiergefälle:

Erstens - an Zins zwölf Thaler sechs und dreißig Grote.
Zweitens - fünf Handdiensttage in corpore zu leisten, oder wenn solche nicht verlangt werden dafür sechs und dreyßig Grote.
Drittens - ein Rauchhuhn in natura oder wenn solches nicht verlangt wird dafür sechs Grote.
Viertens - für Heraussetzung des Hauses, und des angewiesenen Landes vier und zwanzig Grote.
Fünftens - für eine kleine Erweiterung seines Gartens seit Michaelis 1802 drey Grote
alles in Cassamüntze

Die in Person erschienene Witwe des Gutsmeiers Johann Hinrich Melcher, Metje geborene Lüers erkannte die Richtigkeit der Meiergefälle an, und erklärte daß zu der Meierstelle weiter nichts als

ein Hausplatz und Garten von einen Viertel Einsaat gehöre und mit Marten Bellmer südlich und der Dorfs Gemeinheit westlich benachbart sei.

Vorgelesen, genehmigt zur Unterschrift aufgefordert erklärte Comparentin nicht schreiben zu können.



1820-1846 (Langenholz-Theilung):
Im Verzeichnis der Gemeinheitsberechtigten Eingessenen der Dorfschaft Platjenwerbe wird unter der Ordnungs-Nr. 25 aufgeführt: Hinrich Schade, jetzt Hinrich Melchers Erben. In einer weiteren Aufstellung von Interessenten am Teilungsprozeß finden wir unter der Ordnungs-Nr. 25 Cord Schlade. (Cord Hinrich Schaden *1792)
In den Abfindungstabellen ist vermerkt, was jeder Interessent wirklich aus der Gemeinheitsteilung erhalten hat. Für Cord Schade, jetzt Hinrich Melchers Erben, sind für deren Schullenstich die folgenden Parzellen mit Charten-Nr. vergeben:

1. Auf dem Bördel - 071/2
2. Der Anschuß vor dem Hause - 048
3. Auf der Platjenwerber Heide - 025
4. Der Anschuß am Garten - 056
5. Im sogenannten Holze am großen Glindberge und der Aue - 134
6. Oberhalb der Stendorfer Plaggenhiebe an der Chaussee - 193
7. Nördlich am kleinen Ostermoore - 237



1851 (Kaufvertrag):
Vertrag vom 21. Dezember 1851: Ludwig Bergmann und dessen Ehefrau, geb. Budelmann, verkaufen und überlassen den Käufern Arend Jacobs und dessen Ehefrau, geb. Stöver; ihr zu Platjenwerbe belegenes, von Johann Melcher (*1820) daselbst käuflich erstandenes Wohnwesen, bestehend aus einem Wohnhaus nebst Garten. Ferner werden die aus der Langeholzteilung der Stelle zugefallenen Ländereien an den Käufer mit überlassen. Die gutsherrliche Genehmigung erfolgt am 23. Mai 1851.



1852 (Einwohnerliste):
Urliste der Einwohner und Wohngebäude in Platjenwerbe Nr. 17 vom 3. Dezember 1852, aufgenommen von Baumeister Hermann Kühlken aus Platjenwerbe:

Tagelöhner Arend Jakobsen (35), Ehefrau Gesche (39), Tochter Meta (12), Sohn Johann (9), Sohn Karsten (6), Tochter Beta (5), Sohn Hinrich (1).



1864 (Einwohnerliste):
Urliste der Einwohner und Wohngebäude in Platjenwerbe Nr. 37 vom 3. Dezember 1864, aufgenommen von dem Vorsteher Hinrich Seiden aus Platjenwerbe:

Tagelöhner Arend Jacobs (49), Ehefrau Gesche (52), Sohn Zigarrenarbeiter Carsten (18), Sohn Hinrich (12).



1872 (Übergabevertrag):
Übergabevertrag, verhandelt vor dem Amtsgericht Blumenthal zu Lesum am 15. Dezember 1872. Arend Jacobsen mit seiner Ehefrau Gesche, geb. Stöver, übergeben an ihren Sohn, den Cigarrenmacher Hinrich Jacobsen in Platjenwerbe, ihre aus Gut Schönebeck bemeierte, hochverschuldete Stelle Nr. 37. Wegen der Verschuldung der Stelle behält sich der Sohn das Recht einer Kündigung des Altenteils vor. Die Geschwister des antretenden Wirts, Rebecca, Meta und Carsten können Abfindungen von der verschuldeten Stelle nicht bekommen.



1874/75 (Grundsteuer):
Bei der Grundsteuerveranlagung werden in den Gemarkungsakten zum Ur-Kataster von Platjenwerbe für Platjenwerbe Nr. 37 dem Zigarrenmacher Hinrich Jacobs folgende Flächen zugewiesen:
Blatt 2 Parzellen: 43, 44, 45a, 45b, 110.



Geschlechterfolge

Melcher-Lürssen

Johann Henrich Melcher
* 1756 Stendorf
† 1809 Platjenwerbe

Köthner in Platjenwerbe


oo 1780 Lesum


Metje Lürssen
* 1754 Platjenwerbe
† 1835 Platjenwerbe

1812 Bestätigung der Meiergefälle als Witwe



Melcher-Jachens-Schaden

Hinrich Melcher
* 1787 Platjenwerbe
† um 1821 Platjenwerbe

Köthner


oo 1820 Lesum


Gretje Jachens
* 1793 Wollah
† 1835 Platjenwerbe


oo 1822 Lesum II. Ehe


Cord Hinrich Schaden
* 1792 Lesum
† vor 1833

Köthner



Bergmann-Butelmann

Heinrich Ludwig Bergmann
* um 1818 Osterholz
† 1852 Platjenwerbe

Schlachter - nach 1848 Erwerb der nicht abgelösten Stelle von Johann Melchers, geb. 1820 als Erstgeborener
wohnt auf Platjenwerbe Nr. 40


oo 1842 Lesum


Helena Butelmann
* 1820 Platjenwerbe Nr. 40



Jacobs-Stöver

Arend Jacobs
* 1816 Osterhagen
† 1874 Ihlpohl

Arbeitsmann - erwirbt 1851 das Wohnwesen mit Garten von Heinrich Ludwig Bergmann


oo 1841 Lesum


Gesche Margarethe Stöver
* 1812 Gödesdorf, Ksp. Heiligenfelde



Jacobs-Meyer

Arend Hinrich Jacobs
* 1852 Platjenwerbe
† vor 1935 Platjenwerbe

Zigarrenmacher im Hause - ab 1872 Stellewirt


oo 1873 Lesum


Anna Margareta Meyer
* 1852 Ritterhude

Tochter Gesche Margarethe heiratet Johann Ahrnken in Platjenwerbe Nr. 18



Um 1929 - Henni, Margareta und Arnold Jacobs


Jacobs-Otto

Arnold Jacobs
* 1887 Platjenwerbe
† 1963 Bremen

Gärtner in Lesum
Am 12. Juli 1935 wird die Hofstelle aus der Erbengemeinschaft Hinrich Jacobs auf die Ehefrau von Arnold Jacobs, Henriette, geb. Otto, überschrieben.
Arnold Jacobs, Inhaber der Friedhofsgärtnerei in Lesum, wohnt auch in Lesum und gewährt ein kostenloses Wohnrechts auf Lebenszeit für den Angestellten Conrad Belz, der dann von etwa 1930 - 1975 dort mit seiner Familie wohnt.


oo 1907 Lesum


Henriette Louise Otto
* 1888 Schönebeck
† 1967 Schönebeck

Tochter von Cigarrenarbeiter Heinrich Otto aus Ritterhude und Meta Friederike Köster aus Schönebeck
Eigentümerin seit 1935
Kinder Alma 1908-1947 und Heinz 1910-1945 (gefallen)
Grabstein auf dem Friedhof in Lesum



Jacobs

Karin Jacobs, verheiratete Bittner

Enkeltochter von Arnold Jacobs und Tochter von Heinz Jacobs und Ehefrau Käthe, geb. Lütsch, ist seit 1967 Eigentümerin und bewohnt die Stelle nach dem Neubau seit 1984.



Einträge aus Adressbüchern usw.

  • 1905: Jakob, Hinrich, Zigarrenarbeiter (Haus Nr.37)
  • 1909: Jacobs, H., Zigarrenmacher (Haus Nr.37)
  • 1928: Bödeker, Gerhard, Dreher, Jacobs, Hinrich, Zigarrenarbeiter (Haus Nr.37)
  • 1938: Belz, Conrad, Gärtner (Haus Nr.37)
  • 1965: Belz, Conrad, Gärtner (Haus Nr.37)
  • 1969: Belz, Konrad, Gärtner, Kellner, Wolfgang


Ergänzende Angaben

Kaufcontract für die Hofstelle Nr. 37 vom 21. Dezember 1851




Kund und zu wissen sei hiermit, daß am heutigen Tage zwischen dem Ludwig Bergmann und dessen Ehefrau, Helene geb. Budelmann in Platjenwerbe, als Verkäufer einerseits und dem Claus Jacobs und dessen Ehefrau Gesche Margaretha, geb. Stöver, aus Osterhagen, Königlichen Amts Osterholz andererseits, unter Vorbehalt Gutsherrlicher Genehmigung folgender Kaufcontract ist verabredet und abgeschlossen.

§. 1.


Verkäufer Ludwig Bergmann und dessen Ehefrau geb. Budelmann verkaufen und überlassen den Käufern Arend Jacobs und dessen Ehefrau geb. Stöver, ihr zu Platjenwerbe belegenes von Johann Melcher daselbst käuflich erstandenes Wohnwesen, bestehend aus einem Wohnhause nebst Garten von circa 6 Viertelsaat.
Ferner werde man den nach der Langeholztheilung der Stelle zugefallenen Ländereien an den Käufer mit überlassen:

1, eine Fläche Ackerland bei der Platjenwerber Schule belegen von etwa 4 Viertelsaat groß;
2, eine Heidfläche in der Stubbener Gemarkung von etwa 80 Quadrat Ruthen Größe;
3, eine Fläche Schullenstich, im Ostermoor bei Brundorf belegen.
§. 2.


Sämmtliche Verkaufsobjekte werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich zur Zeit des Antritts derselben befinden und an Ort und Stelle belegen und beschaffen sind, ohne daß für irgend einen Mangel oder Fehler oder eine bestimmte Maaße und Größe Gewähr geleistet wird. Die Gebäude werden mit Allem was daran ........ ist, verkauft.

§. 3.


Käufer bezahlen für das in §. 1. benannte Wohnwesen mit den daselbst aufgeführten Ländereien die veraccordirte Summe von 460 Thaler Gold, in Worten:

Vierhundert und sechzig Thaler

in vollrichtigem Golde, die Pistole zu fünf Thaler gerechnet, von welcher Summe am heutigen Tage Zwanzig Thaler in Golde baar bezahlt wurden. Der alsdann noch bleibende Rest von 440 rthl Gold, in Worten:
Vierhundert und vierzig Thaler
in vollrichtigem Golde wird Michaelis 1853 in einer unzertrennten Summe bezahlt, bis dahin aber noch fünf Procent in capitalmäßiger .... verzinset.

§. 4.


Bis zur völligen Bezahlung der Kaufgelder, Zinsen und etwaigen Kosten bleibt dem Verkäufern das Eigenthumsrecht an der verkauften Stelle vorbehalten, und setzen Käufer für die richtige Bezahlung der Kaufgelder, Zinsen und etwaigen Kosten ihr sämmtliches Gegenwärtiges und künftiges beweg- und unbewegliches Vermögen, nichts davon ausgenommen, zur generellen und speziellen Hypothek.

§. 5.


Käufer übernehmen alle öffentlichen und Communallasten die auf dem Wohnwesen haften oder etwa in Zukunft noch darauf gelegt werden sollten, und zwar vom heutigen Tage an. Auch haben Käufer den Meierzins an das Gut Schönebeck jährlich zu bezahlen.

§. 6.


Da die fragliche Stelle dem Gute Schönebeck meierpflichtig ist, so haben Käufer innerhalb der nächsten 8 Wochen sich bei der Gutsherrschaft behuf Bemeierung zu melden.

§. 7.


Die Kosten dieses Contracts übernehmen die Käufer.

§. 8.


Contrahenten entsagen allen gegegen diesen Contract etwa zu erdenkenden Einreden und Ausflüchten, namentlich der Einrede der List, des Betrugs, des Zwangs, der Furcht der Verletzung unter oder über die Hälfte, daß anders niedergeschrieben als verabredet, daß ein allgemeiner Verzicht nicht gelte wenn kein besonderer vorhergegangen.
Urkundlich alles dessen ist dieser Contract von beiden Theilen eigenhändig unterschrieben.

So geschehen Schönebeck, den 21. December
1851
Siegel von der Borch
Ludwig Bergmann
Helene Bergmann
Arend Jacobs
Gesche Margareta Jacobs



Vorstehender Kaufcontract wird hiermit durch Gutsherrlich genehmigt.
Holzhausen, den 23.ten Maj 1852.
Carl Allhard Friedrich von der Borch.



Übergabe Contract vom 15. Januar 1872

EIN HALBER THALER 15 GR:

Actum Amtsgericht Blumenthal,
zu Lesum, den 15; Januar 1872.
Es erschienen:

1, der Arbeitsmann Arend Jacobsen mit seiner Ehefrau Gesche geb. Stöver in Platjenwerbe.
2, deren Sohn, der Cigarrenmacher Hinr. Jacobsen in Platjenwerbe am 16." Juli d. J. 21 Jahre alt, und baten folgenden Übergabe-Contract zu Protokoll zu nehmen:

§. 1.

Arend Jacobsen und Ehefrau übergeben hiemit ihre aus Gut Schönebeck bemeierte Stelle No. 37 in Platjenwerbe mit allem Zubehör, dem gesammten Inventar, Schuld und Unschuld an ihren mitgegenwärtigen Sohn Hinrich Jacobsen.

§. 2.

Die übergebenden Eltern empfangen als Altentheil von der Stelle freie Wohnung und freie Beköstigung und Kleidung und Hege und Pflege in Krankheitsfällen. Sie räumen jedoch den auf der Stelle haftenden Schulden, nämlich 400 Th. Gold zu Gunsten des Claus Lamcken in Holthorst und 134 Th. Cour. zu Gunsten des Johann Buggell in Burgdamm, und 27 Th. Cour. zu Gunsten des Diedr. Meyerdierks in Lesum den Vorrang vor ihrem Altentheil ein, in gleichen den Zinsen und Kosten, und sind einverstanden, daß im Fall des zwangsweisen Verkaufs die Stelle ohne Altentheil verkauft werde.
Da die Stelle sehr verschuldet ist, so behält sich Hinr. Jacobsen das Recht einer Kündigung des Altentheils vor, dergestallt, daß die Altentheiler, wenn ihr Sohn von diesem Rechte Gebrauch macht binnen 3 Wochen nach der Kündigung die Stelle verlassen müssen, unter Verzicht auf jeglichen Altentheil und jegliches Anrecht an die Stelle und jeglichen Anspruch an das Eingebrachte und das Einzige, was die Altentheiler von der Stelle in solchem Falle mitnehmen dürfen besteht in den Kleidungsstücken, 1 Bett und dem nothwendigen Handwerksgeräth. Hierüber düfen sie frei verfügen.
Die Altentheiler unterwerfen sich im Falle der Kündigung der sofortigen Zwangsvollstreckung.
So lange die Altentheiler den Altentheil auf der Stelle genießen, müssen sie zum Besten der Stelle arbeiten.
Arbeitet der Altentheiler auswärts bei fremder Kost, so muß er 2/3 des Verdienstes abgeben, 1/3 behält er für sich.

§. 3.

Die Geschwister des antretenden Wirths, Rebecca, verehelichte Nagel, Meta, verehelichte Buggell und Carsten können Abfindungen von der StelLe, weil sie ganz verschuldet ist, nicht bekommen.
Vorgelesen, genehmigt,
ist gutsherrliche Bestätigung vorbehalten
In fidem

K. PREUSS. AMTSGERICHT BLUMENTHAL



Internetlinks

Offizielle Internetseiten

Zurück zur Hofstellenübersicht in Bildern