Amtsblatt G 1856 No.53 Verord.394: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, Nr.53, Verord. 394, S.340 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:Auf den zum Adl. Gute Przytullen, Kirchspiels Kutten, Kreises Angerburg, gehörigen Ländereien sind zwei neue Vorwerke entstanden, welche auf Antrag des Besitzers, Gutsbesitzer Reimer, die Namen [[Natalienhof]] und [[Carlsberg]] erhalten haben und von denen das Erste zwischen Kutten und Klein Strengeln, das Letzere ander Grenze von Possessern gelegen ist. <ref name="AMT56_394">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, Nr.53, Verord. 394, S.340 {{MDZ|bsb10694635|444}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude> | :Auf den zum Adl. Gute Przytullen, Kirchspiels Kutten, Kreises Angerburg, gehörigen Ländereien sind zwei neue Vorwerke entstanden, welche auf Antrag des Besitzers, Gutsbesitzer Reimer, die Namen [[Natalienhof]] und [[Carlsberg]] erhalten haben und von denen das Erste zwischen Kutten und Klein Strengeln, das Letzere ander Grenze von Possessern gelegen ist. <ref name="AMT56_394">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, Nr.53, Verord. 394, S.340 {{MDZ|bsb10694635|444}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude> |
Version vom 18. Januar 2015, 18:05 Uhr
- 21.12.1856, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, No.53, Verordnung 394
- Die Umpfarrung des RittergutsJurgutschen von Angerburg nach Buddern und desadlichen Gutes Jakunowen von Engelstein nach Angerburg brtr.
- Auf den zum Adl. Gute Przytullen, Kirchspiels Kutten, Kreises Angerburg, gehörigen Ländereien sind zwei neue Vorwerke entstanden, welche auf Antrag des Besitzers, Gutsbesitzer Reimer, die Namen Natalienhof und Carlsberg erhalten haben und von denen das Erste zwischen Kutten und Klein Strengeln, das Letzere ander Grenze von Possessern gelegen ist. [1]