Geschichte der kleinen deutschen Höfe 2/VII: Unterschied zwischen den Versionen

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der Geber des Berbvergleichs
1747 - 1756.
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<small>Der Rostocker Erbvergelich, der 1855 sein hunderjähriges Jubiläum erlebt hat, eines der merkwürdigsten Staatsgrundgesetze, welches in der ganzen Christenheit existirt. Excurs 1 über Ursprung, Alter, Glanz und Würden der deutschen und namentlich über angemaßte Prätensionen der mecklenburgischen Ritterschaft. Die adeligen und die bürgerlichen Ritter, Die Adelsfamilien Mecklenburgs im Ausland und Inland: Personalien der Familien {{Sperrschrift|Bassewitz, Hahn, Maltzahn, Moltke, Bernstorff, Voß, Bothmer, Schulenburg, Schlieffen}}. Excurs 2 über die mecklenburgischen Klöster und die "eingeborene Ritterschaft", ein neufabricirtes Wort für einen neufabricirten Begriff. Ursprung des prätendirten Rechts des eingeborenen und recipirten Adels auf ausschließliche Wahl zu den Landrathsstellen im Engeren Ausschuß und zum ansschließlichen Genuß der drei Landesklöster aus dem turbulenten Zustand des Landes während der Abwesenheit dreier Landesherren, wo der Adel sich auf den Landtagen "mit Stöcken, Karbatschen und Pistolen attaquirt."  Personalien {{Sperrschrift|Christian Ludwig's <tt>II</tt>.}}</small>

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5. Christian Ludwig II.,

der Geber des Berbvergleichs

1747 - 1756.

Der Rostocker Erbvergelich, der 1855 sein hunderjähriges Jubiläum erlebt hat, eines der merkwürdigsten Staatsgrundgesetze, welches in der ganzen Christenheit existirt. Excurs 1 über Ursprung, Alter, Glanz und Würden der deutschen und namentlich über angemaßte Prätensionen der mecklenburgischen Ritterschaft. Die adeligen und die bürgerlichen Ritter, Die Adelsfamilien Mecklenburgs im Ausland und Inland: Personalien der Familien Bassewitz, Hahn, Maltzahn, Moltke, Bernstorff, Voß, Bothmer, Schulenburg, Schlieffen. Excurs 2 über die mecklenburgischen Klöster und die "eingeborene Ritterschaft", ein neufabricirtes Wort für einen neufabricirten Begriff. Ursprung des prätendirten Rechts des eingeborenen und recipirten Adels auf ausschließliche Wahl zu den Landrathsstellen im Engeren Ausschuß und zum ansschließlichen Genuß der drei Landesklöster aus dem turbulenten Zustand des Landes während der Abwesenheit dreier Landesherren, wo der Adel sich auf den Landtagen "mit Stöcken, Karbatschen und Pistolen attaquirt." Personalien Christian Ludwig's II.