Amtsblatt G 1846 No.47 Verord.253: Unterschied zwischen den Versionen

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:Im Kreise Sensburg sind mehrere neue Etablissements unter folgenden von uns genehmigten Benennungen entstanden:
:Im Kreise Sensburg sind mehrere neue Etablissements unter folgenden von uns genehmigten Benennungen entstanden:
::1. Im Kirchspiele Seehesten
::1. Im Kirchspiele Seehesten
::: Waldhausen, ehemals zu Groß Bosem gehörig, zwischen Groß Bosem, Weißenburg und Scziersbowen gelegen;
::: '''Waldhausen''', ehemals zu Groß Bosem gehörig, zwischen Groß Bosem, Weißenburg und Scziersbowen gelegen;
::: Berghof, zu Weißenburg und Pfaffendorf gelegen.
::: '''Berghof''', zu Weißenburg und Pfaffendorf gelegen.
::2. Im Kirchspiele Eichmedien
::2. Im Kirchspiele Eichmedien
::: Mittel-Salpkeim, zu Salpkeim gehörig, nördlich von diesem Orte und in der Mitte zwischen dem Jlawki- und Wirschemintsee gelegen;
::: '''Mittel Salpkeim''', zu Salpkeim gehörig, nördlich von diesem Orte und in der Mitte zwischen dem Jlawki- und Wirschemintsee gelegen;
 
::: '''Neu Salpkeim''', zu Salpkeim gehörig, nordöstlich von diesem Orte und südlich vom Jlawkisee gelegen;
::: '''Ober Salpkeim''', im Osten von Salpkeim, wozu es gehört, auf einem Berge gelegen;
::: '''Nieder Salpkeim''', gleichfalls zu Salpkeim gehörig und im Osten davon gelegen.
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Version vom 9. November 2014, 11:25 Uhr

  • 7.11.1846, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1846, No.47, Verordnung No.235
Neu entstandene Etablissements im Kreise Sensburg betr.
Im Kreise Sensburg sind mehrere neue Etablissements unter folgenden von uns genehmigten Benennungen entstanden:
1. Im Kirchspiele Seehesten
Waldhausen, ehemals zu Groß Bosem gehörig, zwischen Groß Bosem, Weißenburg und Scziersbowen gelegen;
Berghof, zu Weißenburg und Pfaffendorf gelegen.
2. Im Kirchspiele Eichmedien
Mittel Salpkeim, zu Salpkeim gehörig, nördlich von diesem Orte und in der Mitte zwischen dem Jlawki- und Wirschemintsee gelegen;
Neu Salpkeim, zu Salpkeim gehörig, nordöstlich von diesem Orte und südlich vom Jlawkisee gelegen;
Ober Salpkeim, im Osten von Salpkeim, wozu es gehört, auf einem Berge gelegen;
Nieder Salpkeim, gleichfalls zu Salpkeim gehörig und im Osten davon gelegen.
[1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1846, Nr.47, Verordnung Nr.235, S.192 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums