Schutzverwandter: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbezeichnung
'''Schutzverwandter''', '''Schutzgenosse''', '''Schirmverwandter''', '''Schirmer''', '''Schutzbürger'''.


Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne [[Bürgerrecht]], der unter [[Schutzgerechtigkeit|Schutz]] oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.


auch: Schutzverwandter, Schutzbürger
Bedeutung: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schirm oder Schutz Stehende. Für den Schutz  war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.<br>
Schirmverwandte waren [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], Pfahlbürger und Juden.
Schirmverwandte waren [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], Pfahlbürger und Juden.


 
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
 
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Version vom 1. November 2014, 11:58 Uhr

Schutzverwandter, Schutzgenosse, Schirmverwandter, Schirmer, Schutzbürger.

Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schutz oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.

Schirmverwandte waren Beisassen, Seldner, Pfahlbürger und Juden.