Deutsche Dienststelle (WASt): Unterschied zwischen den Versionen

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Ihre persönliche Erfahrung mit den angebotenen Diensten der WASt können Sie bitte auf dieser Seite (und nur dort bitte) beschreiben:
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*[[Deutsche Dienststelle (WASt)/Erfahrungsbericht]]
*[[Deutsche Dienststelle (WASt)/Erfahrungsbericht]]
== Siehe auch ==
*[[FAQ Zweiter Weltkrieg]]


[[Kategorie:Militär]]
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[[Kategorie:Archiv in Deutschland]]
[[Kategorie:Archiv in Deutschland]]

Version vom 14. Juni 2006, 09:03 Uhr

Deutsche Dienststelle (WASt)

für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht

Besucheranschrift

Deutsche Dienststelle (WASt)
Eichborndamm 179
D - 13403 Berlin
Telefon: +49 (030) 41904-0
Telefax: +49 (030) 41904-100

Öffnungszeiten
Mo.-Do. 9:00-14:00 Uhr, Fr. 9:00-13:00 Uhr
Gebühren
Gemäß Verwaltungsgebührenordnung wird bei allen Anfragen, die nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, pro angefangener Antwortseite eine Gebühr von mindestens 8,- €, Fotokopien 0,50 € erhoben. Die Kosten für die Erstellung eines militärischen Werdegangs betragen in der Regel ca. 20,- € pro überprüfte Person. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Auskünfte nur mit Briefpost verschickt werden. Ferner weisen wir darauf hin, dass die Bearbeitungsdauer bis zu sechs Monate betragen kann. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht. Mit der Antragstellung erklären Sie sich ggf. mit der Übernahme der Verwaltungsgebühren einverstanden. Die Auskunft erfolgt generell in deutscher Sprache.

Webpräsenz

www.dd-wast.de

Die Webseite gibt Auskunft über:

  • Anfahrt
  • Geschichte
  • Bestände
  • Auskünfte
  • Suchantrag (Online-Angebot)
  • Links (anderer Suchdienste)

Akten und Karteimaterialien

Folgende Bestände und Unterlagen sind in der Deutschen Dienststelle (WASt) vorhanden:

  1. Eine alphabetisch geordnete Zentralkartei mit über 18.000.000 Karteikarten von Teilnehmern des II. Weltkrieges (Wehrmachtsoldaten und Angehörige anderer militärischer bzw. militärähnlicher Verbände).
  2. Über 100.000.000 namentliche Meldungen in den Erkennungsmarkenverzeichnissen und Personalveränderungslisten der einzelnen Wehrmachttruppenteile aus der Zeit des II. Weltkrieges.
  3. Über 150.000.000 personenbezogene Meldungen in den Verlustunterlagen der einzelnen Wehrmachttruppenteile, sowie anderer militärischer Verbände des II. Weltkrieges.
  4. Über 2.100.000 Personalunterlagen der deutschen Marine (Kaiserlich-Deutsche Marine, vorläufige Reichsmarine, Reichsmarine, Kriegsmarine, deutscher Minenräumdienst und dienstverpflichtete Handelsseeleute) für die Zeit von 1871 bis 1947.
  5. Über 1.000.000 Personalunterlagen der deutschen Wehrmacht (Heeres- und Luftwaffenangehörige) wie z.B. Wehrstammbücher, Wehrpässe, Soldbücher etc.
  6. Über 15.000.000 Unterlagen über deutsche, österreichische und verbündete Teilnehmer des II. Weltkrieges in alliierter Kriegsgefangenschaft (hauptsächlich französisches, amerikanisches und britisches Gewahrsam), sowie Entlassungsunterlagen über Transporte aus östlichem Gewahrsam.
  7. Rund 1.500.000 Unterlagen (Restbestände) über fremdländische Kriegsgefangene in deutschem Gewahrsam.
  8. Zentralgräberkartei über Kriegssterbefälle mit 900.000 personenbezogenen Meldungen für den I. Weltkrieg und mit 3.100.000 Meldungen für den II. Weltkrieg.
  9. Diverse Einzel- und Sammelunterlagen wie z.B. Ranglistenkartei für Heeres- und Luftwaffenoffiziere, Ordenverleihungsnachweise etc.

Auskünfte und Bescheinigungen

Das in der Deutschen Dienststelle (WASt) verwahrte Original-Schriftgut der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderer militärischer bzw. militärähnlicher Verbände aus der Zeit des II. Weltkrieges wird für die von uns zu erbringenden gesetzlichen Aufgaben benötigt. Es handelt sich nicht um Unterlagen im Sinne des Bundesarchivgesetzes. Grundlage der Benutzerordnung bildet das Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Deutschen Dienststelle (WASt) vom 26.01.1993 (GVBl. Nr. 7 vom 30.01.1993, 49. Jahrgang).

Demnach ist die Übermittlung hier vorliegender personenbezogener Daten über lebende Kriegsteilnehmer an Privatpersonen und Institutionen außerhalb des öffentlichen Bereichs nur mit Genehmigung der Betreffenden selbst möglich. Bei Gefallenen oder während des Krieges Verstorbenen ist dagegen eine Auskunftserteilung unbedenklich. Schutzwürdige Belange sind in der Regel ebenfalls nicht mehr beeinträchtigt, wenn der Betroffene zehn Jahre oder länger verstorben ist. Ist das Todesdatum ungeklärt, so ist ab 90 Jahren nach der Geburt nicht mehr von einer datenschutzrechtlichen Beeinträchtigung auszugehen.

Quelle

Alle Angaben beruhen auf den Angaben der Webpräsenz des WASt per 11. Juni 2006

Erfahrungsberichte

Ihre persönliche Erfahrung mit den angebotenen Diensten der WASt können Sie bitte auf dieser Seite (und nur dort bitte) beschreiben:

Siehe auch